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Nr. 37. Hufbeschlaggewerbe:
für die im Dispensationswege erfolgte Zulassung zum Hufbeschlaggewerbe ohne
Prüfungsnachweis (Art. 2 des Gesetzes vom 28. April 1885, Reg. Blatt S. 79)
4 *2: 5 bis 30 .M
s. auch Prüfungen, Tarifnummer 57 II5.
Nr. 38. Jagdkarten:
I) für deren Ausstellung (Gesetz vom 27. Oktober 1855 Art. 7, Reg. Blatt S. 225) 20.J
2) im Fall der Abweisung eines Gesucchs l bis 5./
Nr. 39. Jagdpachtakkorde des Staats:
für deren Genehmigung, aus dem für die Dauer des Pachtes sich berechnenden
Betrage des Pachtgeldeses l vom Hundert, mindestens 14#
Jahrmärkte s. Märkte.
Nr. 40. Jahrtagsstiftungen:
für die Genehmigung der Annahme seitens der Kirchenpflegen, der Pfarr= und
Kaplaneistellen und der israelitischen Kirchenvorsteherämter, aus dem gestifteten Ka-
pital, soweit solches den jeweils festgesetzten Mindestbetrag übersteigt, 5 vom Hundert.
Irrenanstalten s. Krankenanstalten.
N. 41. Juristische Personen:
1) für die Verleihung der Rechte der juristischen Persönlichkeit 25 bis 600 M.
2) für die Genehmigung einer Aenderung der Statuten einer juristischen Person
½ bis ½ dieser Sportel;
s. auch Todte Hand.
Nr. 42. Kaminfeger:
1) bei der Anstellung . . 25 bis 100 M.
2) bei der Gestattung' der Bersching der Sielle dichs einen Geitasi an eine
Wittbe . .. ....)bts)0--!
Nr. 43. Kollekten:
für die Erlaubniß zur Veraustaltung (Polizeistrafgesch v von 1871 Art. 13, Reg. Blatt
S. 395) . .. bis 504
Kommanditgesellschaften s. Gesellschaftsvertrage.