Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

Bayer. Min. Bek. v. 16. März 1914 z. Vollzuge des R. u. StG. 313 
  
  
Königreich Bayern. Anlage 3. 
(Landeswappen.) 
Entlassungsurkunde. 
D.Oamen, Stand und Wohnort), geboremiannm 
sowie seiner Ehefrau— geboreen. 
und folgenden von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretenen 
Kindern: 
1. (Namen), geboren an. in. 
2 - ---................................... 
3. 2 * 2 - 
ist mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die Entlassung 
aus der Staatsangehörigkeit im Königreich Bayern erteilt worden unter 
Vorbehalt der Staatsangehörigkeit im (Königreich Preußen). 
  
  
  
  
  
  
.......................................... ,den . 19 
. von 
K. Regierung —— 
Kammer des Innern. 
(1.e S.) (Unterschrif) 
Deutsches Reich. « Anlage. 4 
(Königreich Bayern.) 
(Landeswappen.) 
Entlassungsurkunde. 
D. (Namen, Stand und Wohnor)), geboren an. 
in.. . 
sowie seine Ebefrenn - geborene 
und folgende von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretene Kinder: 
1. (Namen), geboren an. in.. 
2 - - *—- 
3. - - -.................................... --......---......................... 
ha.......mitdemZeitpunktderAushändigungdieserUrkundedieStaats- 
angehörigkeit im Königreich Bayern und damit die Reichsangehörigkeit 
durch Entlassung verloren. 
von 
der « 
  
K. Regierung 
Kammer des Innern. 
(1. S.) ner des n
	        
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