Bayer. Min. Bek. v. 16. März 1914 z. Vollzuge des R. u. StG. 319
x Behörden, die befugt sind:
Aufnahme-, Die Genehmigung
E. Staat Staatsangehörigkeits- Einbürgerungs= zur Beibehaltung
ausweise und Heimatscheine und Entlassungs- der Staats-
S auszufertigen urkunden angehörigkeit (625
*“7 auszufertigen Abs. 2) zu erteilen
1 2 3 I 4 I. 5
24 Freie Hansestadt 1. Für die Stadt Bremen Wie in Spalte 3. Die Polizeikom-
« Bremen und das Landgebiet: die mission des Se-
Polizeidirektion, nats.
2. für die Hafenstädte Bre-
merhaven und Vegesack:
die Aemter in Bremer-
haven und Vegesack.
25 Freie und 1. für die Stadt Hamburg: Die Aufsichtsbe= Wie in Spalte 4.
Hansestadt die Polizeibehörde in hörde für diie «
Hamburg Hamburg, Standesämter
2. für das Landgebiet: die zu Hamburg, für
Landherrschaften der das Amt Ritze-
Geestlande, Marschlande Müttel: der
und für Bergedorf, Amtsverwalter
3. für das Amt Ritzebüttel: in Ritzebüttel.
der Amtsverwalter in
Ritzebüttel.
26 Elsaß- Die Kaiserlichen Bezirks= Wie in Spalte 3. Wie in Spalte 3.
Lothringen präsidenten.
Anlage 9.
Regierungsbezirk .... . Jahr....
Vollzug des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes.
· **
Nach 87 8 10 1111213| Abs. 21 Abs. u 3230 31
Zahl der 2 2 Abf. 3 ·
des Reichs= und Staatsangehörigkeitsgesetzes
Aufgenommenen mannt.
e
8 weibl.
Eingebürgerten männl.
ür ;.. .
ing ¾ weibl.
Entlass männl.
assenen
weibl.