Full text: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

  
C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung Oskar Beck in München 
KNommentarxe 
Kommentar zur Zivilprozeßordnung 
von Dr. Lothar von Seuffert 
o. Professor an der Universität München, kgl. Geheimer Rat 
unter Berücksichtigung der Novellen vom 1. Juni 1909 und 
22. Mai 1910 völlig neubearbeitete elfte Auflage 
Zwei Bände. XXX, 753 und IV, 899 Seiten Lex. 80 Gebunden M 42.— 
„ . Seltene Gewissenhaftigkeit und Klarheit zeichnen die Darstellung aus.“ Annalen 
des Deutschen Reiches. — „Der größte Vorzug des an Vorzügen so reichen Kom- 
mentars ist wohl der, daß der Verfasser, eine Autorität sowohl auf dem Gebiete des 
Zivilprozesses, als auch auf dem des materiellen Rechtes, es meisterhaft versteht, auch 
die einschlägigen Bestimmungen des materiellen Rechts in die Erläuterungen einzu- 
beziehen. Bis zur siebenten Auflage war es das frühere gemeine deutsche Recht und 
die Partikulargesetzgebung und von der achten Auflage an ist es das neue bürgerliche 
Gesetzbuch, auf deren Verwebung mit dem Prozeßrecht die größte Sorgfalt verwendet 
ist. Auf dies Werk muß die deutsche Rechtswissenschaft stolz sein.“ Deutsche 
Literaturzeitung. 
  
Kommentar zum 
Bürgerlichen Gesetzbuch 
vom 18. August 1896 
nebst dem Einführungsgesetze vom 18. Auguft 1896 
Bisher sind erschienen: 
Erster Band: Allgemeiner Teil nebst Einleitung. Von Dr. Eduard Hölder, 
v. Professor der Rechte in Leipzig. (Vollständig.) X, 480 Seiten Lex. 80. Geheftet 
M9.—, in Halbfranz gebunden M 11.— 
Zweiter Band: Recht der Schuldverhältnisse. Von Dr. Friedrich Schollmeyer, 
o. Professor der Rechte in Marburg. 1. Hälfte, den Allgemeinen Teil des Rechts der 
Schuldverhältnisse enthaltend. VIII, 449 Seiten Lex. 80. Geheftet M 8.50, in Halb- 
franz gebunden M 10.50 
Vierter Band: Familienrecht. 1. Abschnitt: Bürgerliche Ehe. Von Dr. Arthur 
B. Schmidt, o. Professor der Rechte in Gießen. XII, 823 Seiten Lex. 80. Geheftet 
M 15.50, in Halbfranz gebunden M 17.50 
Vierter Band: Familienrecht. 3. Abschnitt: Vormundschaft. Von August Fuchs, 
Reichsgerichtsrat in Leipzig. X, 509 Seiten Lex. 89. Geheftet M 12.—, in Halb- 
franz gebunden M 14.—
	        
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