Metadaten : Sächsische Volkskunde.

448  O.  Gruner:  Haus  und  Hof  im  sächsischen  Dorfe.

Hoppe,  Hopffe,  Höpfner)  noch  erkennen  lassen,  sind  im  Bauwesen  keine
Spuren  zurückgeblieben,  es  wären  denn  die  langen  Reihen  von  Dachluken
(Streckenfenster),  die  man  bei  ehemaligen  Trockenböden  auf  alten  steilen
Ziegeldächern  mitunter  antrifft.

Steinbruchbetriebe  werden  vom  Bauer  meist  verpachtet  (der  Familienname
  „Steingräber“  kommt  vor).  In  der  Gegend  von  Pirna  gewannen
früher  manche  Güter  ihren  Kalk  zu  Düngezwecken  selbst,  zu  dessen  Aufbereitung
  dann  ein  Kalkofen  einfachster  Konstruktion  (ein  sogenannter  Schneller),
in  einem  Hügel  eingegraben,  genügte.  —  Den  Abbau  von  Lehmlagern  zum
Zwecke  der  Ziegelbrennerei  werden  kleinere  Besitzer  nur  in  den  seltensten
Fällen  neben  der  Landwirtschaft  selbst  betrieben  haben  (den  Familiennamen
„Lehmgrübner“  giebt  es);  indessen  hatte  die  Unterbringung  der  nötigen
Sommerarbeiter  immerhin  bauliche  Herstellungen  einfachster  Wohn=  und
Schlafgelegenheiten  zur  Folge.  Für  die  Lehmer=  und  Klaiberarbeiten  waren
schon  in  sehr  früher  Zeit  Spezialisten  vorhanden  (wie  Seite  430  bemerkt).

Umfängliche  Waldwirtschaft  mit  Holzhandel,  in  Verbindung  mit
Ackerbau,  trifft  man  in  Sachsen  nur  in  einzelnen  Rittergütern  an,  hingegen
sind  Sägemühlen  nicht  selten,  neben  deren  Betrieb  ansehnliche  Feldwirtschaft
stattfindet.  Dadurch  ergeben  sich  mitunter  nicht  nur  sehr  malerische,  sondern
auch  recht  stattliche  Gehöftanlagen,  z.  B.  im  Kirnitzsch=  und  Pöbelthale.

Die  Käse-Erzeugung  aus  Sauermilch-Quark,  wie  sie  früher  in  jeder
ländlichen  Wirtschaft  stattfand,  hat  im  einzelnen  zumeist  ausgehört.  Dafür
wird  der  Quark  jetzt  von  Großhändlern  aufgekauft  und  in  fabrikmäßigem
Betriebe  verarbeitet  (z.  B.  in  Wendisch-Carsdorf).  Der  wichtigste  Raum
einer  derartigen  Einrichtung  ist  der  Trocken=  und  Salzraum,  der  durch  Heizung
  stets  auf  19°  Wärme  erhalten  werden  muß;  außerdem  gehört  ein  gleichmäßig
  temperierter  (etwa  12%  warmer)  wenig  gelüfteter  Reifungskeller  dazu.

Das  Recht  der  Spiritusbrennerei  und  der  Bierbrauerei  ist,  obgleich
anfänglich  jeder  „Nachbar“  seinen  Haustrunk  selbst  brauen  durfte,  doch  schon
seit  alter  Zeit  auf  nur  wenige  Güter  (u.  a.  häufig  das  des  Richters)  beschränkt.
  Durch  das  Mandat  von  1775  wurde  die  Abschaffung  der  Privat-Malzdarren
  gefordert.  Auch  vom  Reihenschank  sind  nur  noch  Spuren  vorhanden;
  ob  die  auffällige  Ausgiebigkeit  mit  Wandbänken  in  manchen  Bauernstuben
  vielleicht  zu  diesen  gehört,  oder  sich  aus  den  Spinnstuben  erklären
läßt,  wage  ich  nicht  zu  entscheiden  (vergl.  Seite  428).

Hingegen  bilden  die  Gasthöfe,  vielerorten  noch  jetzt  Schenke  oder
„Kretzscham“  genannt,  eine  sehr  ausgeprägte  Klasse  ländlicher  Bauanlagen,
zumal  wenn  sie  ein  Tanzlokal  enthalten.  Denn  außer  allen  für  den  landwirtschaftlichen
  Betrieb  notwendigen  Wohn=  und  Schlafräumen,  Ställen,
Scheunen  und  Schuppen  giebt  es  dann  im  Erdgeschoß  wenigstens  eine  große