Full text: Handbuch des Öffentlichen Rechts. Band III.1.3. Das Staatsrecht des Großherzogtums Baden. (3)

III 
Vorwort. 
Der Verfasser des „Staatsrechts des Großherzogthums Baden“ in der ersten Auflage 
dieses Handbuches, Herr Ministerialdirektor Dr. K. Schenkel, war durch anderweite viel- 
fache Inanspruchnahme an dessen Neubearbeitung für die zweite Auflage verhindert. 
Auf seine Veranlassung habe ich diese Aufgabe übernommen. 
Mit Rücksicht auf die besonderen badischen Verhältnisse und Bedürfnisse habe ich 
jedoch geglaubt, meiner Arbeit einen größeren Umfang geben zu sollen, als ihn die erste 
Auflage umfaßt hat. 
Daß sie auch im Uebrigen eine völlig selbständige ist, bedarf wohl kaum der Hervor- 
hebung. 
Karlsruhe, im März 1895. 
Friedr. Wielandt.
	        
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