Full text: Der Vaterländische Hilfsdienst. 2. Teil. (2)

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Durch Beschluß des Wahlvorstandes wurden für ungültig 
erklärt: 
Stimmzettel (Nr. 1, 2), weil sie (z. B. sich nicht 
in dem vorgesehenen einheitlichen Umschlag 
befanden); 
Stimmzettel (Nr. 3, 4, 5), weil sie (z. B. unter- 
schrieben waren). 
Außer Berücksichtigung mußten Unschläge (Nr. 6, 7) 
elassen werden, in denen mehrere auf verschiedene Vorschlags- 
isten lautende Stimmzettel enthalten waren. 
JIn unschlägen (Nr. 8, 9, 10) fanden sich mehrere 
gleichlautende Stimmzettel, die je als 1 Stimmzettel gezählt 
wurden. 
“JIn uUnschlägen (Nr. 11, 12) fanden sich keine 
Stimmzettel. 
Sitimmzettel (Nr. 13, 14, 15), hinsichtlich deren sich 
die nachstehenden Bedenken ergeben hatten, wurden aus folgen- 
den. Gründen durch Beschluß des Wahlvorstandes für gültig 
erklärt: 
Nr. 13: . (Angabe des Sachverhaltes und der Gründe), 
Nr. 112 (desgleichen) usw. 
Die sämtlichen Stimmzettel und Umschläge, hinsichtlich deren 
es einer Beschlußfassung des Wahlausschusses bedurft batte, 
wurden der Niederschrift beigeheftet. 
Zahl der abgegebenen Stimmen: 
Ungültige Stimmen und unberücksichtigt 
gelassene Umschläge: 
Habl er gültigen Stimmen: ..... 
Esabenerhalten:Borschlagsxiftel:....Stimmen, 
Vorschlagslistell:....Stimmenufw. 
Der Wahlvorsteher verkündete das Ergebnis und versiegelte 
die Stimmzettel und Unschläge, die nicht der Niederschrift bei- 
geheftet sind. 
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: 
Der Wahlvorsteher: Die Wahlausschußmitglieder: 
V. Beispiele für bie Ermittlung des Wahlergebnisses. 
I. Es sind 4 Arbeiterausschußmitglieder zu wählen. Die 
gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt: 
Vorschlagsliste I: 39 
„ II127— 
Gesamtzahl der gültigen Stimmen: 66 
Unter Zugrundelegung der Bestimmungen des § 9 der 
Wahlordnung über die Ermittlung des Wahlergebnisses ergibt 
sich nachstehende Rechnung:
	        
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