Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Der  Fechtboden  taͤglich  (Sonn-  und  Donnerstag  ausgenommen)  Nachmittags
  von  122  —2  Uhr.

Das  Ende  der  Herbstferien  ist  auf  den  23.  Oktober  festgesetzt.  Den  26.  Oktober
  wird  die  Eroͤffnung  der  Vorlesungen  an  der  schwarzen  Tafel  bekannt  gemacht
werden,  und  die  Hauptvorlesungen  werden  am  26.  ihren  Anfang  nehmen.  Acht
Tage  später  darf  nach  der  K.  Verordnung  vom  26.  December  1834  (Reg.Bl.  von  1836,
S.  17)  ohne  besondern  Grund  beine  Immatrikulation  mehr  stattfinden.  Zum  Zwecke
für  diese  hat  sich  jeder  neu  ankommende  Studirende  innerhalb  zwei  Tagen  nach
seiner  Ankunft  bei  der  Immatrikulations-Commission  zu  melden  und  die  nöthigen
Urkunden  vorzulegen.

Tübingen  den  10.  August  1857.  Scheurlen.

Dienst-Erledigung.

Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei  Hohenmemmingen,  Dekanats
Heidenheim,  welche  in  dem  Mutterorte  537,  in  dem  eine  Stunde  entfernten  Filial
Sachsenhausen  177  Einwohner  zählt,  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  dem
evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.  In  dem  Filial  wird  neben
den  Casual-Gottesdiensten  jeden  zweiten  Sonntag  eine  Predigt  gehalten,  und  derselben
in  den  Sommermonaten  eine  Kinderlehre  angehängt.  Das  Einkommen,  dessen  ungeeignete
  Theile  verwandelt  worden  sind,  ist  nach  Sportelpreisen  zu  1123  fl.  berechner.