Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Nro.  A4.

Regierungs-Blatt
für  das
Königreich  Württemberg.
Samstag  den  2.  September  1837.

Inhalt.

Königl.  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Besezung  des  K.  fürstlich  Lhurn
und  Tarxis'schen  amheriche#  Notariats  und  Amtegerichts-Aktuariats  zu  Schloß  Neresheim.  —  Verfügung,
  dle  dießjährige  Feier  des  landwirthschaftlichen  Festes  in  Cannstadt  betrefend.  —  Aufnahme  von
ausübenden  Aerzten.  —  Verfüqung,  die  Vornahme  einer  Prüfung  im  Forstfache  tetrefend

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.
II.  Verfügungen  der  Departementé.
A)  Des  Justiz-Departements.
Des  Justiz-Ministerium.
Bekanntmachung,  betreffend  die  Besetzung  des  K.  fürsllich  Thurn  und  Taris'schen  Amtsgerichts-Notariats
  und  Amtzgerichts-Aktuariats  zu  Schloß  Neresheim.

Das  K.  fürstlich  Thurn  und  Taris'sche  Amtogerichts-Notariat  zu  Schloß  Neresheim
  ist  dem  dortigen  Amtsgerichts-Aktuar  v.  Bagnato,  und  das  hiedurch  erledigte
Amtsgerichts-Aktuariat  daselbst  dem  Justiz-Referendär  erster  Classe  Wiedenmann,
von  Dischingen,  übertragen  worden;  was  hiemit  zu  öffentlicher  Kenntniß  gebracht  wirb.

Stuttgart  den  26.  August  18537.  Schwab.

)  Des  Departements  des  Innern.
1.  Des  Ministerium  des  Innern.
Verfügung,  die  dießjährige  Feier  des  landwirthschaftlichen  Festes  in  Cannstadt  betreffend.

In  Beziehung  auf  das  nächstbevorstehende  landwirthschaftliche  Fest  in  Cannstadt
findet  man  sich  veranlaßt,  Folgendes  bebannt  zu  machen: