118 5. Anhang.
Großbritannien.
Eine verheiratete Frau foll ald Untertan desjenigen Staates au-
gejehen werden, dem ihre Ehemann al3 Untertan angehört (Naturafi.
jationgafte 1870, s. 10 Rr. 1).
Stalien.
Gine Ausländerin, die einen Staliener heiratet, erwirbt die ita-
lienifde Staat3angehörigteit (Bürgerliches Gefehbuch vom 25. Juni 1866,
Artitel 9).
Niederlande.
Eine Ausländerin, die einen Niederländer heiratet, erwirbt Die
nieberländifhe Staatsangehörigfeit (Gefeg vom 12. Dezember 1892,
Artikel 5 Xbf. 1). |
Na) Auflöfung der Ehe kann fie die niederländifche Staat3ange-
börigfeit dadurch aufgeben, daß fie Diefen ihren Willen binnen Jahres.
frift vorfhriftsmäßig erflärt (a. a. D., Artikel 9).
Ofterreidh.
Eine Ausländerin, die einen Ofterreicher heiratet, erwirbt Die öjter-
reichiihe Staatsangehörigfeit (Hoffanzleideftete vom 23. Februar 1833
und vdom 10. SYuni 1835).
Ungarn.
Eine Uusländerin, die einen Ungarn heiratet, erwirbt durch die
. die ungarifche Staatdangehörigfeit (Gefeg dom 20. Dezember 1879,
\ Nupland.
Eine Ausländerin, die einen Nujjen heiratet, erwirbt die ruffifche
Untertanenidaft (Gejegbuh des NRuffiihen Reich 18%, Artifel 855).
Schmeijs.
Eine Ausländerin, die einen Schweizerbürger heiratet, erwirbt dag
Schmweizerbürgerrehht (Bundesverfafjung, Artifel 54).
Spanien.
Eine Auslämderin, die einen Spanier heiratet, erwirbt die fpanifche
Staatdangehörigfeit (Bürgerliches Gejebbucdh von 1888, Artikel 22).
Vereinigte Staaten von Amerita.
Eine Ausländerin, die einen Bürger ber Vereinigten Staaten
heiratet und jelbjt rechtägültig naturalifiert werden TFönnte, wird als
Bürgerin der Vereinigten Staaten erachtet (Revised Statutes, s. 1904).
4. Erwerb dDurd Aufnahme (Naturalifation).
Belgien.
Ein Ausländer erwirbt buch Naturalifierung die belgifche Staats«-
angehörigfeit (Gefeb vom 8. Xuni 1909, Artikel 10). Sie wird von der
gejebgebenden Gewalt erteilt (Verfaffung vom 7. Februar 1831, Urtitel 5)
und zerfällt in die große und die gemöhnlidhe Naturalifation; durd) die
Iegtere werben nicht alle politifchen Nechte erworben.