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1873. Erlass des preussischen Gesetzes, welches bestimmt, dass keine
Religionsgesellschaftoder kirchliche Obrigkeit Strafen
oder Zuchtmittel verhängen oder androhen darf.
1885. Die Zolltarif-Novelle wird von dem deutschen Reichstag
in 3. Lesung angenommen.
An demselben Tage stirbt Dr. F. v. Hiller, Komponist
und Dirigent und erster Direktor des Konservatoriums in Köln.
14. Mai.
964. Papst Johann XII., durch seine vielfachen Liebesabenteuer
berüchtigt, stirbt in Folge der Verwundungen, welche er sich
bei einem solchen, im ehebrecherischen Bette betroffen und
furchbar geschlagen, zugezogen.
„Geschlagen vom Teufel“, sagte und glaubte das Volk;
geschlagen aber vom Ehemann, welcher in Teufelsvermummung sich an
ihm gerächt hatte. Johann XII. war einer der grausamsten Päpste,
welche je auf dem päpstlichen Stuhle gesessen hatten.
1316. Kaiser Karl IV. aus dem Hause Luxemburg geboren. Er
kam 1349 an die Regierung. Ein späterer Kaiser (Maximilian I.)
sagt von ihm, „dass das Vaterland niemals ein schädlicheres
Oberhaupt gehabt habe“, als diesen Luxemburger.
1377. Sieg der verbündeten schwäbischen Reichsstädte
bei Reutlingen, dessen Bürger durch ihre Tapferkeit damals
allen Bundesgenossen voranleuchteten, gegen eine glänzende
Heerschaar der Grafen, Ritter und Herren.
Mit Ungestüm stürmten die Bürger auf das gegnerische Heer,
heldenmütig widerstand zwar dieses und die grössten Waffenthaten
wurden verrichtet, doch der unbeugsamen Tapferkeit der Bürger mussten
sie doch unterliegen. Ausser den Grafen von Zollern, Schwarzenberg
und Tübingen, blieben noch 57 Ritter auf dem Schlachtfeld, deren
Wappen heute noch in Reutlingen zu sehen sind. Graf Ulrich von
Württemberg selbst, der Hauptgegner des Bürgertums wurde verwundet
und floh in die Burg Achalm; die Bürger dagegen erbeuteten viele Rosse
und Waffen; selbst die Fahne Ulrichs fiel in die Hände der Sieger.
Dieser glänzende Sieg deutscher Bürger bei Reutlingen war nach der
damaligen Lage des Reichs ein Ereignis von der grössten Wichtigkeit.
1647. Kaiserliches Spezialdekret, durch welches die Stadt
Basel und die sämtlichen schweizerischen Eidgenossen den
Besitz „vollkommener Freiheit und Exemtion vom Reich
und den Reichsgerichten” erhalten.