Full text: Deutscher Geschichtskalender über die wichtigsten politischen und kulturhistorischen Ereignisse für jeden Tag des Jahres von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart.

_ 612 — 
19. November. 
1231. Elisabeth, die Heilige, Landgräfin von Thüringen, 
Tochter des Königs Andreas II. von Ungarn, stirbt zu Marburg. 
In Marburg, wohin sie sich zurückzog, stiftete sie ein Hospital. — 
1235 ward sie von Papst Gregor IX. kanonisiert. 
1413. Friedrich Il, der Eiserne oder Eisenzahn, Kurfürst 
von Brandenburg, geboren. 
1421. Grosse Sturmfluth inHolland, die 72 Dörfer verschlingt. 
1530. Bekanntmachung des Augsburger Reichstags-Ab- 
schiedes. 
1770. Albert Bertel, Thorwaldsen, dänischer Bildhauer, 
geboren. 
Er starb am 24. März 1844. 
1805. Ferdinand Vicomte de Lesseps, französischer Ingenieur 
und Diplomat, zu Versailles geboren. 
1854 berief ihn Said Pascha nach Egypten, wo er seit 1855 für 
den Suezkanalbau rastlos thätig war. 
1806. Der General Savary erscheint mit einem einzigen leichten 
französischen Regiment und zwei holländischen Regimentern 
vor der aufs sorgfältigste gerüsteten Festung Hameln. 
In derselbeu lagen sechs Generale, 9000 Mann zu Fuss, eine Com- 
pagnie reitender Artillerie und 3000 Mann Kavallerie, und den Öberbe- 
fehl über diese ansehnliche Truppenmacht führte der General von Schöler. 
Die Festung war auf sechs Monate (!!) lang für 10000 Mann mit Allem 
versehen, —undtrotzallem demübergabdieserFeiglingvon 
einem Befehlshaber schon tags nachdem eine Handvoll 
Feinde vor der sicheren, gutbefestigten Festung erschienen 
waren, (am 20. November) dieselbe mit Allem den Franzosen, ohne 
auch nur einen Augenblick an Verteidigung und militärische Ehre und 
seine Pflicht gedacht zu haben. 
Hamburg und Bremen werden von den Franzosen 
besetzt. 
1808. Einführung der Städteordnung in Preussen, durch 
den neuernannten Minister, Freiherrn von Stein. 
Diese Städteordnung machte jede Stadt in Hinsicht der Verwaltun 
ihres gemeinschaftlichen Vermögens selbständiger und unabhängiger, und 
der Bürgerschaft selbst wurde das alte Recht zurückgegeben, die städt- 
ische Verwaltungsbeamten zu wählen. Eine ganz neuc Stellung erhielt 
die Bürgerschaft zu der städtischen Behörde durch Einführung der Stadt- 
verordneten, welche die Bürgerschaft in allen Angelegenheiten bei dem
	        
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