Metadata : Erinnerungen an die Kriegsjahre im Königlich Preußischen Kriegsministerium. Zweiter Band. Heer und Heimat 1914-1918. (2)

98  Zweites  Kapitel

auch  im  Heere  (Garnison,  Arbeitsdienst,  Schreiber,  Burschen,  Ordonnanzen,
  Bahn=  und  Brückenschutz)  verwendet.

Das  Gesetz  vom  s.  12.  1916,  das  jeden  mämlichen  Deutschen  vom
17.  bis  60.  Lebensjahr  während  des  Krieges  zum  vaterländischen
Hilfsdienst  verpflichtete,  hat  trotz  Anwendung  aller  Auslegungskünste
die  für  den  Heeresersatz  gehegten  Hoffnungen  enttäuscht.  Durch  das
Gesetz  wurde  die  Einberufung  aus  der  Kriegswirtschaft  ins  Heer  unglaublich
  erschwert,  zum  Teil  ummöglich  gemacht,  außerdem  wurden
durch  den  zu  seiner  Durchführung  in  Betrieb  gesetzten  umfangreichen
Verwaltungsapparat  noch  Tausende  von  Wehrpflichtigen  von  der  Verwendung
  im  Felde  abgehalten.  Ich  komme  darauf  noch  zurück.

Auch  das  zur  Verjüngung  der  Front  angeordnete  Austauschverfahren
  der  jüngeren  Arbeiter  aus  der  Heimat  mit  den  alten  Familienvätern
  an  der  Front  konnte  nur  zum  Teil  zur  Entfaltung  kommen,
weil  die  Leute  an  beiden  Stellen  zu  gleicher  JZeit  gebraucht  wurden.
Immerhin  konnte  von  April  1918  ab  der  Jahrgang  1869  entlassen
werden.

Eine  weitere  Ersatzquelle  bot  sich  in  den  nach  Einstellung  der
Feindseligkeiten  im  Osten  freigegebenen  Kriegsgefangenen,  die  infolge
ihrer  bolschewistischen  Ideen  allerdings  eine  große  Gefahr  für  den
Geist  der  Trupppe  bildeten.  Vorsicht  bei  der  Verwendung  dieser  Leute
war  also  geboten.

Die  Anwerbung  von  Deutschstämmigen  in  den  besetzten  östlichen
Gebieten,  dem  Kaukasus,  Rumänien,  Bessarabien,  Ukraine  und  Dobrudscha
  war  rechtzeitig  in  Angriff  genommen,  zeitigte  jedoch  keine
nennenswerten  Erfolge.

Als  letztes  Mittel  hatte  das  A.D.  noch  den  Entwurf  eines  Gesetzes
  erwogen,  durch  das  das  wehrpflichtige  Alter  vom  4".  auf  das
60.  Lebensjahr  heraufgesetzt  werden  sollte.  Dieser  Gedanke  begegnete
einer  späteren  Forderung  der  Obersten  Heeres-Leitung,  die  aber  vom
Kriegoministerium  bezw.  Reichskanzler  abgelehnt  wurde,  da  der  daraus
erwachsene  Vorteil  nur  einige  tausend  alte  Männer  erbracht  haben
würde.  Die  Oberste  Heere-Leitung  ließ  Dezember  1917  den  Vorschlag
fallen.

Alle  diese  Maßnahmen  waren  zwar  geeignet,  den  Mannschaftsbedarf
  noch  auf  Monate  über  den  Waffenstillstand  hinaus  derr  Zahl