VII
Dalum
der Gesetze,
Verordnungen 2c.
Inhal t.
Nummer
des Gesetz= und
Verordnungs-
Blattes
Seite.
18. Juni 1893.
19. —
26.
Bekannimachung, die Anwendung des Reichs-
stempelgesetzes betr.
Bekanntmachung, die Berladung und Be—
förderung von lebenden Thieren auf Eisen-
bahnen betr.
Bekanntmachung, die zur Ausstellung von
Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigten Lehranstalten betr.
Bekauntmachung, den Vollzug des Unfall-
versicherungsgesetzes und des Gesetzes über
die land= und forstwirthschaftliche Unfall= und
Krankenversicherung betr.
Bekanntmachung, den Vollzug des Invali-
ditäls= und Altersversicherungs-Gesetzes betr.
Bekanntmachung, die Verladung und Be-
förderung von lebenden Thieren auf Eisen-
bahnen betr.
Bekanntmachung, Vollzug des Invaliditäts-
und Altersversicherungsgesetzes betr.; hier die
Führung der Geschäfte des Vorstandes der
Versicherungsanstalt für die Pfalz betr.
Königlich Allerhöchste Verordnung, die
Aenderungen der Wehrordunung für das König-
reich Bayern vom 19. Jannar 1889 in Aus-
führung des Reichsgesetzes, betreffend die Er-
satzvertheilung vom 26. Mai 1893 betr.
Königlich Allerhöchste Verordnung, die
Prüfungen für den höheren Justiz= und Ver-
waltungsdienst und die Vorbereitung für diese
Prüfungen betr.
Bekanntmachung, die XIII. ordentliche General=
versammlung des allgemeinen Unterstützungs-
vereines für die Hinterlassenen der k. b. Staats-
diener und der hiemit verbundenen Töchter-
|
kasse betr.
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269—276.
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