Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1836. (13)

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D)  Des  Departements  der  Finanzen.
Des  Finanz-Ministerium.
a)  Verleihung  der  goldenen  Civil-Verdienst-Medaille.

Durch  höchste  Enrschließung  vom  18.  Januar  d.  J.  haben  Seine  Königliche
Majestät  dem  Förster  Hahn  zu  Mönsheim,  Forstamts  Leonberg,  in  Anerkennung
seiner  vorzüglichen  Dienstleistung,  die  goldene  Eivil,  Verdienst-Medaille  gnädigst  verliehen.

Stuttgart,  den  26.  Januar  1836.  Herdegen.

b)  Versügung,  betreffend  die  Diäten  des  Forst-Personals.

Da  durch  höchste  Entschließung  vom  18.  Januar  d.  J.  genehmigt  worden  ist,  daß
die  Förster  für  die  Besichtigung  bauholzberechtigter  Gebäude  außerhalb  ihres  Wohnorts
die  ihnen  für  gewisse  Geschäfte  innerhalb  Reviers  ausnahmsweise  gestatteten  Diäten
von  täglichen  1  fl.  50  kr.  der  Amtskasse  in  Anrechnung  bringen  dürsen;  so  wird  dieß

als  Nachtrag  zu  der  Verfügung  vom  5.  September  1825  (Reg.  Blatt  S.  494)  zur
allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Sturtgart  den  26.  Januar  1836.

Herdegen.

Jc)  Bekanntmachung  in  Betreff  einer  Veränderung  in  der  Zutheilung  der  Forst-Gefäll  Verrechnung.

Vermäöge  hoͤchster  Entschließung  Seiner  Koͤniglichen  Majestaͤt  vom  25.  Januar
  d.  J.  ist  die  Verrechnung  der  allgemeinen  Verwaltungs-Ausgaben  des  Forstamts
Mergentheim  und  der  Forst=  und  Jagd-Gefälle  des  Reviers  Mergentheim,  welche  bisher
  dem  Cameralamt  Creglingen,  früher  Welkersheim  (Reg.Blatt  von  1822,
S.  546),  zugetheilt  war,  dem  Cameralamt  Mergentheim  zugewiesen  worden.

Stuttgart  den  29.  Januar  1836.

Herdegen.