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Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

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Bibliographic data

fullscreen: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Monograph

Persistent identifier:
Anschuetz_Lehrbuch_des_deutschen_Staatsrechts_1914-1919
Title:
Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.
Author:
Meyer, Georg
Editor:
Anschütz, Gerhard
Place of publication:
München
Publisher:
Duncker & Humblot
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Siebente Auflage
Scope:
1088 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Nachtrag
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Staatsrechtliche Reformen und Reformbestrebungen während der Kriegszeit.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.
  • Title page
  • Prepage
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Index
  • Einleitung. Die Grundbegriffe des Staatsrechts.
  • I. Staat und Staatenverbindung. § 1.
  • II. Der Einheitsstaat.
  • III. Die Staatenverbindungen.
  • IV. Das Staatsrecht. § 15 - 18.
  • Erster Teil. Geschichte des deutschen Staatsrechtes.
  • Erstes Buch. Die Zeit des alten deutschen Reiches.
  • Zweites Buch. Die Zeit des Rheinbundes. §§ 35 - 37.
  • Drittes Buch. Die Zeit des Deutschen Bundes.
  • Viertes Buch. Die Gründung des Deutschen Reiches.
  • Zum dritten und vierten Buch. Literatur des deutschen Staatsrechts seit Gründung des Deutschen Bundes. § 70.
  • Zweiter Teil. Das heutige deutsche Staatsrecht.
  • Einleitung.
  • Erstes Buch. Der Herrschaftsbereich.
  • Zweites Buch. Die Organe.
  • Drittes Buch. Die Funktionen.
  • Erster Abschnitt. Die Gesetzgebung.
  • Zweiter Abschnitt. Die Justiz.
  • Dritter Abschnitt. Die Verwaltung.
  • Erstes Kapitel. Allgemeine Grundsätze.
  • Zweites Kapitel. Die Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten.
  • Drittes Kapitel. Die Verwaltung der inneren Angelegenheiten. §§ 191 - 194.
  • Viertes Kapitel. Die Verwaltung des Kriegswesens.
  • Fünftes Kapitel. Die Verwaltung der Finanzen.
  • I. Allgemeine Grundsätze. § 201.
  • II. Geschichtliche Entwicklung der Finanzverwaltung in Deutschland. § 202.
  • III. Die Finanzverwaltung der Einzelstaaten.
  • 1. Im allgemeinen. § 203.
  • 2. Mitwirkung der Landtage bei der Finanzverwaltung. §§ 204 - 207.
  • IV. Die Finanzverwaltung des Deutschen Reiches. §§ 208, 209.
  • V. Die Finanzverwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen. § 210.
  • VI. Die Finanzverwaltung der Kommunalverbände. § 211.
  • Vierter Abschnitt. Die Funktionen des Reiches gegenüber den Einzelstaaten. §§ 212, 212a, 212b
  • Viertes Buch. Rechtsverhältnisse der Untertanen.
  • Nachtrag
  • I. Staatsrechtliche Reformen und Reformbestrebungen während der Kriegszeit.
  • II. Ursachen und Ausbruch der Revolution.
  • III. Die Anfänge des neuen Staatsrechts.
  • Kleine Nachträge und Berichtigungen.
  • Sachverzeichnis.

Full text

I. Staatsrechtl. Reformen u. Reformbestrebungen während d. Kriegszeit. 1027 
„Verfassungsausschuß“ eingesetzt hat. Dieser Ausschuß kam nach 
mehrmonatlichen Verhandlungen zu einer Reihe von Beschlüssen ®, 
welche eine Abänderung bzw. Ergänzung der Reichsverfassung 
nach folgenden Richtungen forderten: Verstärkung der Immunität 
der Reichstagsmitglieder, Recht und Pflicht des Reichskanzlers 
sowie seiner Stellvertreter, als solche (nicht nur in ihrer Eigen- 
schaft als Mitglieder des Bundesrates) im Reichstage jederzeit das 
Wort zu ergreifen, nähere Regelung der Verantwortlichkeit des 
Reichskanzlers, Erstreckung der ministeriellen Verantwortlichkeit 
auf militärische Angelegenheiten, insbesondere Notwendigkeit der 
Gegenzeichnung der Kriegsminister bzw. des Reichskanzlers bei 
Offiziersernennungen im Bereiche des Landheeres und der Marine, 
endlich Vermehrung der Mitgliederzahl des Reichstags unter vor- 
zugsweiser Berücksichtigung der Wahlkreise mit starkem Be- 
völkerungszuwachs, insbesondere der Großstädte, und unter Ein- 
führung der Verhältniswahl für diese Wahlkreise, 
Neben den Arbeiten des Verfassungsausschusses her und teil- 
weise iiber sie hinaus ging, mit stärkerem Druck seit Juli 191 
einsetzend, eine Bewegung, welche darauf abzielte, das parlamen- 
tarische Regierungssystem in irgend einer Form im Deutschen 
Reiche einzuführen. Diese Bewegung ist nicht nur im Reichstage 
und seinen Parteien zum Ausdruck gekommen, sie hat auch in 
der Literatur lebhafte Erörterungen hervorgerufen’, wobei das 
Wesen des parlamentarischen Systems (Parlamentarismus) unter- 
sucht und die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit seiner Einführung 
im Deutschen Reich vielseitig und gründlich untersucht wurde, 
Was denen, welche die Parlamentarisierung befürworteten, vor 
allem verbesserungsbedürftig erschien, war die allzu dualistische, 
unverbundene Gegensätzlichkeit von Parlament und Regierung, 
wie sie dem deutschen Konstitutionalismus eigentümlich war. Man 
stellte die Frage: Wie kann der Regierungskörper des Reichs mit 
dem Reichstag in eine organische Verbindung gebracht werden, 
zu dem Zwecke, um unnötige Reibungen und Hemmungen zwischen 
Parlament und Regierung zu verhüten, um eine stetige Beein- 
flussung der Regierung durch das Parlament, aber auch des 
® Die Verhandlungen des Verfassungsausschusses sind in den Druck- 
sachen des Reichstags veröffentlicht. Vgl. auch Schiffer, Der Verf.- Ausschuß 
und seine Arbeit (1917). 
? Max Weber, Parlament und Regierung im neugeordneten Deutsch- 
land (1918); Anschütz, Parlament und tegierung im Deutschen Reich (1918); 
Derselbe, DJIZ 2 697 fl.; Arndt. DJZ 22 537 £f., 769 ff.; Wittmayer, Deutscher 
Reichstag und Reichsregierung, (1918); Th. Heuß, Die Bundesstaaten und 
das Reich (1918); Gmelin, Zur Frage der Einführung parlam. Regierung im 
Reiche, Ztschr. f. Politik 11 294 ff.; Piloty, Das parlam. System (1917); Löwen- 
stein im ArchÜffR 88 378 ff.; R. Reds ob, Die parlam. Regierung in ihrer 
wahren und unechten Form (1918). Die Vorstehenden alle der Parlamentari- 
sierung mehr oder minder geneigt. Ein scharfer Gegner: E. Kaufmann, 
Bismarcks Erbe in der Reichsverfassung (1917). er und gegen ihn: 
Rosenthal in der deutschen Literatuszeitung, 1918, Nr. 23 u. 24. 
G. Meyer-Anschütr, Deutsches Staatsrecht. III. 7. Aufl. 66
	        

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