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Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

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Bibliographic data

fullscreen: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Monograph

Persistent identifier:
Anschuetz_Lehrbuch_des_deutschen_Staatsrechts_1914-1919
Title:
Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.
Author:
Meyer, Georg
Editor:
Anschütz, Gerhard
Place of publication:
München
Publisher:
Duncker & Humblot
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Siebente Auflage
Scope:
1088 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Nachtrag
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Ursachen und Ausbruch der Revolution.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.
  • Title page
  • Prepage
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Index
  • Einleitung. Die Grundbegriffe des Staatsrechts.
  • I. Staat und Staatenverbindung. § 1.
  • II. Der Einheitsstaat.
  • III. Die Staatenverbindungen.
  • IV. Das Staatsrecht. § 15 - 18.
  • Erster Teil. Geschichte des deutschen Staatsrechtes.
  • Erstes Buch. Die Zeit des alten deutschen Reiches.
  • Zweites Buch. Die Zeit des Rheinbundes. §§ 35 - 37.
  • Drittes Buch. Die Zeit des Deutschen Bundes.
  • Viertes Buch. Die Gründung des Deutschen Reiches.
  • Zum dritten und vierten Buch. Literatur des deutschen Staatsrechts seit Gründung des Deutschen Bundes. § 70.
  • Zweiter Teil. Das heutige deutsche Staatsrecht.
  • Einleitung.
  • Erstes Buch. Der Herrschaftsbereich.
  • Zweites Buch. Die Organe.
  • Drittes Buch. Die Funktionen.
  • Viertes Buch. Rechtsverhältnisse der Untertanen.
  • Nachtrag
  • I. Staatsrechtliche Reformen und Reformbestrebungen während der Kriegszeit.
  • II. Ursachen und Ausbruch der Revolution.
  • III. Die Anfänge des neuen Staatsrechts.
  • Kleine Nachträge und Berichtigungen.
  • Sachverzeichnis.

Full text

1034 Nachtrag. 
in den Dienst der Revolution gestellt. Die deutsche Revolution 
von 1918 ist von einem meuternden Heer und einer radikal- 
sozialistischen Arbeiterschaft. gemacht worden; dementsprechend 
wuchsen, als Exponenten und örtliche Organisationen der sieg- 
reichen Klassen, allenthalben, in jeder Stadt, bei jedem größeren 
Truppenteil, „Arbeiter- und Soldatenräte (im Namen wie der 
Sache nach russischen Ursprungs) wie Pilze aus dem Boden. 
Am 9. November kam die Revolution nach Berlin. Hier war 
inzwischen die Frage der Abdankung des Kaisers brennend ge- 
worden. Die Führer der sozialdemokratischen Partei verlangten, 
gedrängt von den ihrer Leitung entgleitenden Massen, am 7. No- 
vember von dem Reichskanzler Prinzen Max die Herbeiführung 
des Thronverzichts, auch seitens des Kronprinzen, binnen 24 Stun- 
den, widrigenfalls sie sich von der Regierung trennen würden. 
Dies Ultimatum hatte, wenn auch nicht genau innerhalb der ge- 
stellten Frist, Erfolg, bewirkte freilich auch den Rücktritt des 
Kanzlers. Am 9. November entsagte der Deutsche Kaiser und 
König von Preußen und auch — wie allgemein angenommen 
wurde — der Thronfolger der Krone. Letztere ging damit auf den 
ältesten, minderjährigen Sohn des Kronprinzen über. Aber diese 
Thronfolge trat tatsächlich nicht ein, auch nicht die mit ihr not- 
wendig (oben $ 92 S. 311) verbundene Regentschaft. Vielmehr ver- 
wandelten sich das Reich und Preußen (dem die übrigen Einzel- 
staaten in dieser Hinsicht teils schon vorangegangen waren, teils 
unmittelbar nachfolgten) in demokratische Republiken. Der am 
9. November aus seinem Amte scheidende Reichskanzler Prinz 
Max ließ unmittelbar vor seinem Rücktritt bekanntgeben, daß er 
beabsichtige, „dem Regenten die Ernennung des Abgeordneten 
Ebert zum Reichskanzler und die Vorlage eines Gesetzentwurfes 
wegen der sofortigen Ausschreibung allgemeiner Wahlen für eine 
verfassunggebende deutsche Nationalversammlung vorzuschlagen, 
der es obliegen würde, die künftige Staatsform des deutschen 
Volkes endgültig festzustellen“. Noch am gleichen Tage setzte er 
aber selbst, ohne daß von der Einleitung einer Regentschaft die Rede 
war oder später noch die Rede gewesen wäre, den sozialdemokrati- 
schen Führer und Abgeordneten Ebert zu seinem Nachfolger ein. 
Der so Eingesetzte betrachtete sich jedoch nicht als Reichskangler 
im Sinne der RVerf, umgab sich vielmehr mit noch fünf Genossen 
im Besitz der Macht: zwei aus den Reihen seiner, der alten 
sozialdemokratischen Partei („Mehrheitssozialisten®) und drei aus 
denen der „Unabhängigen“, wodurch ein aus sechs Mitgliedern 
bestehender „Rat der Volksbeauftragten“ entstand, der, 
am nächsten Tage, dem 10. November, von der obersten revolutio- 
nären Instanz der Reichshauptstadt, dem Vollzugsausschuß des 
Berliner Arbeiter- und Soldatenrats, anerkannt und bestätigt, die 
oberste Re ierungsgewalt des Reiches, einschließlich der gesetz- 
gebenden Gewalt, bis auf weiteres an sich nahm. 
Das Kaisertum war zusammengebrochen, zweiundzwanzig
	        

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