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Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

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Bibliographic data

fullscreen: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Monograph

Persistent identifier:
Anschuetz_Lehrbuch_des_deutschen_Staatsrechts_1914-1919
Title:
Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.
Author:
Meyer, Georg
Editor:
Anschütz, Gerhard
Place of publication:
München
Publisher:
Duncker & Humblot
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Siebente Auflage
Scope:
1088 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erster Teil. Geschichte des deutschen Staatsrechtes.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Drittes Buch. Die Zeit des Deutschen Bundes.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zweiter Abschnitt. Die einzelnen Staaten. §§ 53 - 57.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.
  • Title page
  • Prepage
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Index
  • Einleitung. Die Grundbegriffe des Staatsrechts.
  • I. Staat und Staatenverbindung. § 1.
  • II. Der Einheitsstaat.
  • III. Die Staatenverbindungen.
  • IV. Das Staatsrecht. § 15 - 18.
  • Erster Teil. Geschichte des deutschen Staatsrechtes.
  • Erstes Buch. Die Zeit des alten deutschen Reiches.
  • Zweites Buch. Die Zeit des Rheinbundes. §§ 35 - 37.
  • Drittes Buch. Die Zeit des Deutschen Bundes.
  • Erster Abschnitt. Der Bund.
  • Zweiter Abschnitt. Die einzelnen Staaten. §§ 53 - 57.
  • Viertes Buch. Die Gründung des Deutschen Reiches.
  • Zum dritten und vierten Buch. Literatur des deutschen Staatsrechts seit Gründung des Deutschen Bundes. § 70.
  • Zweiter Teil. Das heutige deutsche Staatsrecht.
  • Einleitung.
  • Erstes Buch. Der Herrschaftsbereich.
  • Zweites Buch. Die Organe.
  • Drittes Buch. Die Funktionen.
  • Viertes Buch. Rechtsverhältnisse der Untertanen.
  • Nachtrag
  • I. Staatsrechtliche Reformen und Reformbestrebungen während der Kriegszeit.
  • II. Ursachen und Ausbruch der Revolution.
  • III. Die Anfänge des neuen Staatsrechts.
  • Kleine Nachträge und Berichtigungen.
  • Sachverzeichnis.

Full text

Die Zeit des Deutschen Bundes. $ 56. 155- 
mit 124 Stimmen) saßen. Er hatte ein Zustimmungsrecht bei An- 
leihen, Einführung neuer und Erhöhung bestehender Steuern, 
eine Aufsicht über die Verwaltung der Staatsschulden, beratende 
Stimme bei der Gesetzgebung und Petitionsrecht. Am 11. April 
1847 wurde die erste Session desselben eröffnet. Die Versammlung 
erklärte jedoch, daß durch die Gesetze vom 3. Februar die Ver-- 
heißungen von 1815 nicht erfüllt seien und verwahrte die Volks- 
rechteh, 
Die Bewegungen des Jahres. 1848° hatten den Erlaß eines. 
dem Vereinigten Landtage zur Beratung vorgelegten Gesetzes vom 
8. April 1848 zur Folge, welches die Berufung einer Versammlung 
anordnete, um eine Verfassung mit der Krone zu vereinbaren. 
Dieselbe wurde am 22. Mai 1848 in Berlin eröffnete Der Gang 
der Verhandlungeni ergab jedoch die Unmöglichkeit einer Ver- 
ständigung; am 5. Dezember erfolgte die Auflösung der Versamm- 
lung und an demselben Tage die Oktroyierung einer provisorischen 
Verfassung durch den König, welche von den sofort zu berufenden 
Kammern einer Revision unterzogen werden solltek. Interimistische 
Wahlgesetze für die erste und zweite Kammer wurden am 6. De- 
zember erlassen. Am 26. Februar 1849 traten beide Kammern in 
Berlin zusammen, erkannten die Verfassung vom 5. Dezember 1848. 
als das zu Recht bestehende Staatsgrundgesetz an und begannen 
die Revisionsberatungen!. Die zweite Kammer wurde jedoch am 
29. April 1849 wieder aufgelöst, und die Regierung oktroyierte 
unter Berufung auf das ihr zustehende Notverordnungsrecht am 
30. Mai 1849 ein neues Wahlgesetz, welches an die Stelle des 
allgemeinen und gleichen Wahlrechtes das sogenannte Dreiklassen- 
system setzte. Dasselbe fand nachträglich die Billigung der 
Kammern’. Mit den neu berufenen Kammern wurde die Revision 
zu Ende geführtm und am 31. Januar 1850 die revidierte Ver- 
fassungsurkunde für den preußischen Staat® verkündet. Dieselbe- 
ist später in verschiedenen Beziehungen auf verfassungsmäßigem 
Wege abgeändert worden». 
h Vgl. die Literatur bei Anschütz a. a. O. 17. 
6 Über den Einfluß derselben auf die Verfasssungsentwicklung in 
Preußen: Anschütz a. a. O. 28ff. und die dort angeführte reichhaltige 
Literatur. 
i Anschütz a. a. O. 40 ff. 
k Über die Entstehung des Oktroyierungsgedankens und die Beweg- 
gründe der Oktroyierung: Meinecke, Weltbürgertum und Nationalstaat (2. A.) 
399 ff.; Anschütz a. a. O. 44 ff. und die dort (44) zit. weitere Literatur. 
I Anschütz a. a. 0. 53 ff. 
? Bekanntmachung vom 22. Dezember 1849. 
m Anschütz a. a. OÖ. 59, 60; Meinecke in der Histor. Z. (1912) 109 149 fi. 
8 L, v. Rönne, Die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat, 
3. Aufl, Berlin 1859; Arndt, Die Verfassungsurkunde für den preußischen 
Staat, 7. Aufl. Berlin 1911; C. Schwartz, Die Verfassungsurkunde für den: 
preußischen Staat, 2. Aufl,, Breslau 1899; Anschütz, Komm. — Textausgabe 
von Binding (Deutsche Staatsgrundsätze Nr. 4, 3. A. 1908). 
a Ein Verzeichnis der Abänderungen in Bindings Textausg. 4 fl.; Stoerk-: 
Rauchhaupt a. a. O. 567.
	        

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