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Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

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Bibliographic data

fullscreen: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Monograph

Persistent identifier:
Anschuetz_Lehrbuch_des_deutschen_Staatsrechts_1914-1919
Title:
Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.
Author:
Meyer, Georg
Editor:
Anschütz, Gerhard
Place of publication:
München
Publisher:
Duncker & Humblot
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Siebente Auflage
Scope:
1088 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweiter Teil. Das heutige deutsche Staatsrecht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Drittes Buch. Die Funktionen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.
  • Title page
  • Prepage
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Index
  • Einleitung. Die Grundbegriffe des Staatsrechts.
  • I. Staat und Staatenverbindung. § 1.
  • II. Der Einheitsstaat.
  • III. Die Staatenverbindungen.
  • IV. Das Staatsrecht. § 15 - 18.
  • Erster Teil. Geschichte des deutschen Staatsrechtes.
  • Erstes Buch. Die Zeit des alten deutschen Reiches.
  • Zweites Buch. Die Zeit des Rheinbundes. §§ 35 - 37.
  • Drittes Buch. Die Zeit des Deutschen Bundes.
  • Viertes Buch. Die Gründung des Deutschen Reiches.
  • Zum dritten und vierten Buch. Literatur des deutschen Staatsrechts seit Gründung des Deutschen Bundes. § 70.
  • Zweiter Teil. Das heutige deutsche Staatsrecht.
  • Einleitung.
  • Erstes Buch. Der Herrschaftsbereich.
  • Zweites Buch. Die Organe.
  • Drittes Buch. Die Funktionen.
  • Viertes Buch. Rechtsverhältnisse der Untertanen.
  • Nachtrag
  • I. Staatsrechtliche Reformen und Reformbestrebungen während der Kriegszeit.
  • II. Ursachen und Ausbruch der Revolution.
  • III. Die Anfänge des neuen Staatsrechts.
  • Kleine Nachträge und Berichtigungen.
  • Sachverzeichnis.

Full text

Vorwort zur siebenten Auflage. 
  
Was ich dem kurz nach Ausbruch des Krieges erschienenen 
ersten Teil der nunmehr vollendeten siebenten Auflage dieses 
Buches mit auf den Weg gab, sei hier wiederholt. Ich sagte damals: 
„Georg Meyers Lehrbuch des deutschen Staatsrechts wird 
hiermit zum siebenten Male in einer neuen Auflage der Öffehtlich- 
keit übergeben. Die erste und selbstverständliche Aufgabe des 
Herausgebers bestand auch diesmal darin, die durch die fort- 
schreitende Entwicklung des Rechts, der Rechtsanwendung und 
der Rechtswissenschaft bedingten Änderungen vorzunehmen. Solche 
Änderungen sind nicht besonders kenntlich gemacht. Weiterhin 
aber habe ich mich diesmal, im Unterschied von der Vorauflage 
entschlossen, in ziemlich erheblichem Umfange Korrekturen und 
Zusätze im Text wie in den Anmerkungen anzubringen, um solche 
Ansichten des Verfassers, die mir nach dem jetzigen Stande der 
Wissenschaft nicht mehr haltbar erschienen, durch die meines 
Erachtens richtigen Meinungen zu ersetzen. Hier war, im Interesse 
der Klarstellung der Autorschaft, eine äußerliche Kennzeichnung 
geboten. Diejenigen Partien und einzelnen Sätze des Buches, 
welche ich als mein geistiges Eigentum, als Ausdruck meiner von 
G. Meyer abweichenden Ansichten aufgefaßt zu wissen wünsche, 
sind in eckige Klammern gesetzt, die ganz von mir herrührenden 
Anmerkungen mit kleinen Buchstaben bezeichnet. Das Buch wird 
in drei Teilen ausgegeben werden, die zusammen einen Band 
bilden.“ — 
Die Bearbeitung des zweiten und dritten Teils hat sich länger 
hingezogen als es erwünscht und vorauszusehen war. Der Krieg 
stellte mancherlei politische und publizistische Anforderungen an 
mich, welehe die Arbeit an dem „Meyer-Anschütz“ immer wieder, 
oft auf Monate hinaus, zurückdrängten. Dazu kam, als weitere 
Hemmung, meine Versetzung von der Berliner an die Heidelberger 
Universität, und auch die Drucklegung des Buches konnte, infolge 
der stets steigenden technischen Schwierigkeiten, nicht so schnell 
fortschreiten als es in friedlichen Zeiten möglich gewesen und 
geschehen wäre. So vergingen die Jahre 1915 und 1916 bis zum 
Erscheinen des zweiten Teils (ausgegeben im Frühjahr 1917). Als 
die Bearbeitung des dritten zur größeren Hälfte fertiggestellt war 
wendeten sich unsere Geschicke auf dem Kriegsschauplatz, un 
der Niederlage auf den Schlachtfeldern folgte der Zusammenbruch 
unseres Staatswesens im Innern. Die Revolution brach aus und
	        

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