Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Monograph

Persistent identifier:
Anschuetz_Lehrbuch_des_deutschen_Staatsrechts_1914-1919
Title:
Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.
Author:
Meyer, Georg
Editor:
Anschütz, Gerhard
Place of publication:
München
Publisher:
Duncker & Humblot
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Siebente Auflage
Scope:
1088 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweiter Teil. Das heutige deutsche Staatsrecht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Drittes Buch. Die Funktionen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.
  • Title page
  • Prepage
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Index
  • Einleitung. Die Grundbegriffe des Staatsrechts.
  • I. Staat und Staatenverbindung. § 1.
  • II. Der Einheitsstaat.
  • III. Die Staatenverbindungen.
  • IV. Das Staatsrecht. § 15 - 18.
  • Erster Teil. Geschichte des deutschen Staatsrechtes.
  • Erstes Buch. Die Zeit des alten deutschen Reiches.
  • Zweites Buch. Die Zeit des Rheinbundes. §§ 35 - 37.
  • Drittes Buch. Die Zeit des Deutschen Bundes.
  • Viertes Buch. Die Gründung des Deutschen Reiches.
  • Zum dritten und vierten Buch. Literatur des deutschen Staatsrechts seit Gründung des Deutschen Bundes. § 70.
  • Zweiter Teil. Das heutige deutsche Staatsrecht.
  • Einleitung.
  • Erstes Buch. Der Herrschaftsbereich.
  • Zweites Buch. Die Organe.
  • Drittes Buch. Die Funktionen.
  • Erster Abschnitt. Die Gesetzgebung.
  • I. Begriff und Wesen der Gesetzgebung. § 155.
  • II. Die Landesgesetzgebung
  • 1. In den monarchisch regierten Staaten.
  • 2. In den Freien Städten. § 162.
  • III. Die Reichsgesetzgebung.
  • IV. Das Verhältnis von Reichs- und Landesgesetzgebung. §§ 167, 168.
  • V. Die Gesetzgebung für die Schutzgebiete. § 169.
  • Zweiter Abschnitt. Die Justiz.
  • Dritter Abschnitt. Die Verwaltung.
  • Vierter Abschnitt. Die Funktionen des Reiches gegenüber den Einzelstaaten. §§ 212, 212a, 212b
  • Viertes Buch. Rechtsverhältnisse der Untertanen.
  • Nachtrag
  • I. Staatsrechtliche Reformen und Reformbestrebungen während der Kriegszeit.
  • II. Ursachen und Ausbruch der Revolution.
  • III. Die Anfänge des neuen Staatsrechts.
  • Kleine Nachträge und Berichtigungen.
  • Sachverzeichnis.

Full text

IV Vorwort. 
es erhob sich nun für Verfasser und Verleger dieses Werkes die 
Frage, ob nach .dem Untergange des bisherigen Staatsrechts die 
Weiterführung einer so umfassenden Darstellung dieses Staats- 
rechts, wie sie der „Meyer-Anschütz“ bietet, noch angezeigt sei. 
Diese Frage konnte nur bejaht werden. Ganz abgesehen von 
der historischen Bedeutung, welche dem vor unsern Augen zer- 
trümmerten Reichsbau, dem Deutschland der Bismarckzeit, für 
alle Zeiten auch dann innewohnen wird, wenn niemals wieder 
etwas ihm Gleiches oder Verwandtes aus dem Schutt von heut- 
zutage erstehen sollte, — niemand wird bestreiten, daß viele Ab- 
schnitte dieses Buches ihren seitherigen Wert in jedem Falle be- 
haupten werden. Dies gilt vor allem von der Darstellung der 
Grundbegriffe des Staatsrechts und von den Kapiteln, welche der 
ferneren staatsrechtlichen Vergangenheit Deutschlands gewidmet 
sind, ebenso aber auch von den Erörterungen über die zahlreichen 
Dinge, die aus dem alten in das neue Staatsrecht vorläufig un- 
verändert übernommen sind, wie Erwerb, Verlust und Inhalt der 
Staatsangehörigkeit, Grundrechte, Stellung der Fremden, Behörden- 
und Gemeindeorganisation, Beamtenrecht, Gesetz und Verordnung, 
Justiz und Verwaltung, Staatsverträge und vieles andere mehr. 
Und über dem allen: auch das neue Deutschland, das Kind des 
verlorenen Krieges und der Revolution, es wird nicht so neu sein, 
daß es jede Anknüipfung an das Gewesene, an die bisherige Reichs- 
verfassung, an den monarchisch-konstitutionellen Beamtenstaat des 
neunzehnten Jahrhunderts, an die Ideen von 1848 vermissen läßt. 
Wahrscheinlich werden solche Anknüpfungen und Zusammenhänge 
sogar in viel größerer Fülle vorhanden sein als revolutionärer 
Enthusiasmus es sich jetzt träumen läßt. Wenn dem aber so ist, 
dann wird mit dem in die neue Zeit hinübergenommenen alten 
Recht auch die Lehre von diesem Recht, die so hochentwickelte 
und fein durchgebildete deutsche Staatsrechtswissenschaft der 
letzten Jahrzehnte, ihre Bedeutung weiterhin behalten und man 
wird den „Meyer-Anschütz“ weiter brauchen können. 
Und so mag denn dieses Buch noch einmal hinausgehen, als 
eine letzte zeitgenössische Beschreibung des gesamten deutschen 
Staatswesens, so wie es vor der Umwälzung, in Reich und Einzel- 
staaten ausgesehen hat. Möge es den Nachlebenden Kunde bringen 
von der rechtlichen Gestaltung dieses Staatswesens und möge es, 
über diesen seinen nächsten rechtswissenschaftlichen Zweck hinaus 
die Erinnerung wach halten an eine Epoche deutschen Staatslebens, 
die unserm Volke mit der Erfüllung seines Einheitstraumes ein 
vordem von Vielen ersehntes,. von Wenigen für möglich gehaltenes 
Maß von Macht, Glück und Glanz gebracht hat. Die nach uns 
kommen, werden sagen können, ob diese Epoche in der deutschen 
Geschichte nur eine Episode war und ebenso müssen wir es ihrem 
Urteil überlassen, ob die Ergebnisse der Revolution von 1918 
gegenüber dem, was an politischer Freiheit und sozialer Gerechtig- 
keit im bisherigen Deutschen Reich schon vorhanden war, oder
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.