Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Monograph

Persistent identifier:
Anschuetz_Lehrbuch_des_deutschen_Staatsrechts_1914-1919
Title:
Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.
Author:
Meyer, Georg
Editor:
Anschütz, Gerhard
Place of publication:
München
Publisher:
Duncker & Humblot
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Siebente Auflage
Scope:
1088 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erster Teil. Geschichte des deutschen Staatsrechtes.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Erstes Buch. Die Zeit des alten deutschen Reiches.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Geschichtliche Übersicht. § 19.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.
  • Title page
  • Prepage
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Index
  • Einleitung. Die Grundbegriffe des Staatsrechts.
  • I. Staat und Staatenverbindung. § 1.
  • II. Der Einheitsstaat.
  • III. Die Staatenverbindungen.
  • IV. Das Staatsrecht. § 15 - 18.
  • Erster Teil. Geschichte des deutschen Staatsrechtes.
  • Erstes Buch. Die Zeit des alten deutschen Reiches.
  • Zweites Buch. Die Zeit des Rheinbundes. §§ 35 - 37.
  • Drittes Buch. Die Zeit des Deutschen Bundes.
  • Viertes Buch. Die Gründung des Deutschen Reiches.
  • Zum dritten und vierten Buch. Literatur des deutschen Staatsrechts seit Gründung des Deutschen Bundes. § 70.
  • Zweiter Teil. Das heutige deutsche Staatsrecht.
  • Einleitung.
  • Erstes Buch. Der Herrschaftsbereich.
  • Zweites Buch. Die Organe.
  • Drittes Buch. Die Funktionen.
  • Erster Abschnitt. Die Gesetzgebung.
  • Zweiter Abschnitt. Die Justiz.
  • Dritter Abschnitt. Die Verwaltung.
  • Erstes Kapitel. Allgemeine Grundsätze.
  • Zweites Kapitel. Die Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten.
  • Drittes Kapitel. Die Verwaltung der inneren Angelegenheiten. §§ 191 - 194.
  • Viertes Kapitel. Die Verwaltung des Kriegswesens.
  • Fünftes Kapitel. Die Verwaltung der Finanzen.
  • I. Allgemeine Grundsätze. § 201.
  • II. Geschichtliche Entwicklung der Finanzverwaltung in Deutschland. § 202.
  • III. Die Finanzverwaltung der Einzelstaaten.
  • 1. Im allgemeinen. § 203.
  • 2. Mitwirkung der Landtage bei der Finanzverwaltung. §§ 204 - 207.
  • IV. Die Finanzverwaltung des Deutschen Reiches. §§ 208, 209.
  • V. Die Finanzverwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen. § 210.
  • VI. Die Finanzverwaltung der Kommunalverbände. § 211.
  • Vierter Abschnitt. Die Funktionen des Reiches gegenüber den Einzelstaaten. §§ 212, 212a, 212b
  • Viertes Buch. Rechtsverhältnisse der Untertanen.
  • Nachtrag
  • I. Staatsrechtliche Reformen und Reformbestrebungen während der Kriegszeit.
  • II. Ursachen und Ausbruch der Revolution.
  • III. Die Anfänge des neuen Staatsrechts.
  • Kleine Nachträge und Berichtigungen.
  • Sachverzeichnis.

Full text

Die Zeit des alten deutschen Reiches. $ 19. 67 
Urteile betraut war. Die politische Bedeutung des Reiches wurde 
wieder eine größere und dasselbe entwickelte im sechzehnten Jahr 
hunderte eine rührige Tätigkeit auf den Gebieten der Gesetz- 
gebung und Rechtspflege. 
Eine neue Wendung trat aber infolge dar kirchlich refor- 
matorischen Bewegungen des sechzehnten Jahrhunderts ein. 
Diese veranlaßten eine lange Reihe von religiösen Streitigkeiten 
und damit einen neuen Kampf zwischen Reichsgewalt 
und Territorialgewalten. Deutschland wurde ein Schau- 
platz innerer Kriege, die einzelnen Reichsstände schlossen Alliancen 
zur Verfolgung ihrer Sonderinteressen, es begann eine Einmischung 
fremder Mächte, welche ihren Höhepunkt im Dreißigjährigen 
Kriege erreichte. Letzterer endete im Westfälischen Frieden 
mit einem vollständigen Siege der Territorialgewalten, 
denen sogar das Recht der Bündnisschließung mit auswärtigen 
Mächten zuerkannt wurde, Seit dieser Zeit war die Auflösung 
des Reiches entschieden®. Deutsche Fürsten kämpften in Ver- 
bindung mit auswärtigen Herrschern gegen das Reich und andere 
deutsche Landesherren. Auf dem deutschen Reichstage saßen Ver- 
treter außerdeutscher Regierungen. Die Reichsgewalt hatte nicht 
mehr die Macht, den größeren Landesherren gegenüber ihre Be- 
fehle zur Durchführung zu bringen. Der in Regensburg permanent 
gewordene Reichstag verlor sich in Formalitäten und Zeremonial- 
fragen. Die Reichsgerichte waren träge und bestechlich. Die 
Beiträge zur Bestreitung der Reichslasten wurden von einem 
großen Teil der Reichsstände nicht mehr bezahlt. Die Reichs- 
kriegsverfassung bot ein Bild traurigsten Verfalles dar. 
Um so kräftiger entwickelten sich die Territorien. Die 
Macht der Landesherren, gestützt durch ein ausgebildetes Beamten- 
tum und stehende Heere, oft gehoben durch ausgedehnte Be- 
sitzungen außerhalb des Reiches, nahm an Umfang und Wirk- 
samkeit stetig zu. Politisches Leben bestand nur innerhalb der 
einzelnen Länder, in welchen sich namentlich jene fürsorgende 
und bevormundende Tätigkeit der landesherrlichen Obrigkeit aus- 
bildete, welche man in der Sprache der damaligen Zeit mit dem 
Namen „Polizei“ zu bezeichnen pflegte. — Auf diesem Boden 
erwuchs der brandenburgisch-preußische Staat’, der 
8 Über die politischen Zustände in den letzten 150 Jahren sind zu ver- 
leichen: Clem. T'heod. Perthes, Das deutsche Staatsleben vor der Revolution, 
amburg und Gotha 1845; Häußer, Deutsche Geschichte vom Tode Friedrichs 
des Großen bis zur Gründung des Deutschen Bundes 1 64 ff. (3. Aufl., Berlin 
1861—63); H. v. Treitschke, Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert, Bd. 1, 
4. Aufl., Leipzig 1887. 
% Eine zusammenfassende Darstellung der Geschichte des preußischen 
Staates und seines Rechtes gibt Bornhak, Preuß. Staats- und Rechts- 
geschichte (Berlin 1903), der auf S. XIX—XXVI auch die außerordentlich 
reiche Literatur (wichtig insbesondere die Arbeiten von Schmoller, Stölzel, 
E. v. Meier, Hintze, lsaaksohn, Koser, Lehmann, Holtze u. a) zusammen- 
gestellt hat. 
5%
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.