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Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

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Bibliographic data

fullscreen: Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.

Monograph

Persistent identifier:
Anschuetz_Lehrbuch_des_deutschen_Staatsrechts_1914-1919
Title:
Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.
Author:
Meyer, Georg
Editor:
Anschütz, Gerhard
Place of publication:
München
Publisher:
Duncker & Humblot
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1914
Edition title:
Siebente Auflage
Scope:
1088 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweiter Teil. Das heutige deutsche Staatsrecht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Drittes Buch. Die Funktionen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Dritter Abschnitt. Die Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Zweites Kapitel. Die Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Einleitung. § 188.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Lehrbuch des Deutschen Staatsrechts.
  • Title page
  • Prepage
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Index
  • Einleitung. Die Grundbegriffe des Staatsrechts.
  • I. Staat und Staatenverbindung. § 1.
  • II. Der Einheitsstaat.
  • III. Die Staatenverbindungen.
  • IV. Das Staatsrecht. § 15 - 18.
  • Erster Teil. Geschichte des deutschen Staatsrechtes.
  • Erstes Buch. Die Zeit des alten deutschen Reiches.
  • Zweites Buch. Die Zeit des Rheinbundes. §§ 35 - 37.
  • Drittes Buch. Die Zeit des Deutschen Bundes.
  • Viertes Buch. Die Gründung des Deutschen Reiches.
  • Zum dritten und vierten Buch. Literatur des deutschen Staatsrechts seit Gründung des Deutschen Bundes. § 70.
  • Zweiter Teil. Das heutige deutsche Staatsrecht.
  • Einleitung.
  • Erstes Buch. Der Herrschaftsbereich.
  • Zweites Buch. Die Organe.
  • Drittes Buch. Die Funktionen.
  • Erster Abschnitt. Die Gesetzgebung.
  • Zweiter Abschnitt. Die Justiz.
  • Dritter Abschnitt. Die Verwaltung.
  • Erstes Kapitel. Allgemeine Grundsätze.
  • Zweites Kapitel. Die Verwaltung der auswärtigen Angelegenheiten.
  • Einleitung. § 188.
  • 1. Die auswärtige Verwaltung der Einzelstaaten. § 189.
  • 2. Die auswärtige Verwaltung des Deutschen Reiches. § 190.
  • Drittes Kapitel. Die Verwaltung der inneren Angelegenheiten. §§ 191 - 194.
  • Viertes Kapitel. Die Verwaltung des Kriegswesens.
  • Fünftes Kapitel. Die Verwaltung der Finanzen.
  • Vierter Abschnitt. Die Funktionen des Reiches gegenüber den Einzelstaaten. §§ 212, 212a, 212b
  • Viertes Buch. Rechtsverhältnisse der Untertanen.
  • Nachtrag
  • I. Staatsrechtliche Reformen und Reformbestrebungen während der Kriegszeit.
  • II. Ursachen und Ausbruch der Revolution.
  • III. Die Anfänge des neuen Staatsrechts.
  • Kleine Nachträge und Berichtigungen.
  • Sachverzeichnis.

Full text

810 Zweiter Teil. Drittes Buch. $ 189. 
völkerrechtlichen Verkehr untereinander und mit fremden Mächten 
unterhalten, sie haben innerhalb eines sachlich beschränkten Be- 
reiches Befugnisse völkerrechtlicher Vertragsschließung?; für sie 
gehören außerdem die Beziehungen zum Reiche zu den auswärtigen 
Angelegenheiten. 
1. Die auswärtige Verwaltung der Einzelstaaten, 
& 189. 
Die Befugnisse der auswärtigen Verwaltung liegen naturgemäß 
in den Händen des Staatsoberhauptes, also in den monarchisch 
regierten deutschen Staaten in denen des Monarchen, in den 
Freien Städten in denen des Senates. Als weitere Organe der 
auswärtigen Verwaltung fungieren die Ministerien der auswärtigen 
Angelegenheiten und die ihnen unterstellten Behörden und Be- 
'amten des auswärtigen Dienstes: Gesandte und Konsuln. Monarchen 
und Senate haben als Ausfluß ihrer auswärtigen Befugnisse das 
Recht, Gesandte zu schicken und zu empfangen und solche Ver- 
träge mit fremden Staaten abzuschließen, welche im Bereiche der 
Kompetenz der Einzelstaaten gelegen sind. Es unterliegen jedoch 
einzelne Staatsverträge und gewisse andere völkerrechtliche Akte 
der Genehmigung der Landtage bzw. Bürgerschaften. 
1. Bei Staatsverträgen ist die völkerrechtliche und die 
staatsrechtliche Seite zu unterscheiden. 
  
  
mit besonderer Berücksichtigung der Stellung im Reiche; G. Prestele, Die 
Lehre vom Abschluß völkerrechtlicher Verträge durch das Deutsche Reich 
und die Einzelstaaten des Reiches; A. Leoni, Ein Beitrag zur Lehre von 
der Gültigkeit der Verträge in Verfassungsstaaten, im ArchÜffR 1 498 ff.; 
G. Jellinek, Gesetz und Verordnung 177 ff., 341ff.; E. Seligmann, Beiträge 
zur Lehre vom Staatsgesetz und Staatsvertrag, T. Il: Abschluß und Wirk- 
samkeit der Staatsverträge; Stoerk, Art. Staatsve e in v. Stengels Wörter- 
buch des deutschen Verwaltungsrechts (1. Aufl.); Fleischmann, Art. Staats- 
vorträge im WStVR; Heilborn, Das System des Völkerrechts 143 ff.; derselbe, 
Der Staatsvertrag als Stantsgesetz, ArchÜffR 12 141 ff.; v. Seydel-Grassmann, 
Bayer. StR 2 629 #.; Dambitsch, Komm. z. RV 286 ff.; Radnitzky im Jahrb- 
OfR 1911 55 fi,; L. Pitamic, Die parlamentarische Mitwirkung bei Staats- 
verträgen in Österreich (Wiener staatswiss. Studien XII 1); Schoen, Die 
völkerrechtl, Bedeutung staatsrechtl. Beschränkungen der Vertretungsbefugni 
der Staatsoberhäupter beim Abschlusse von Staatsverträgen, Ztschr. f. Völker- 
recht u. Bundesstaatsrecht 5 400 ff.; F. Tezner, Zur Lehre von der Gültig- 
keit der Staatsverträge, in der Zeitschrift für das Privat- und öffentliche 
Recht der Gegenwart 20 120 ff.; Triepel, Völkerrecht und Landesrecht, ins- 
bes. S. 131ff., 236 ff.; F. Wegmann, Die Ratifikation von Staatsverträgen 
(1892), Rieß, Die Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften bei Staats- 
verträgen nach deutschem Staatsrecht (Brie-Fleischmanns Abhandlungen, 
Heft 10. 1904); Anschütz, Enzykl. 173, 174. 
9 Über die völkerrechtliche Stellung und Geschäftsfähigkeit der deut- 
schen Einzelstaaten vel. die in N. 1 unter I angeführte Literatur. 
8 Tal. $ 80 S. 262, 262. 
& Über das Gesandtschaftsrecht der Einzelstaaten: Laband 8 1 ff.; 
Dambitsch, RV 282 ff.; Esch, Das Gesandtschaftsrecht der deutschen Einzel- 
staaten (Würzb. Diss.), 1911; Windisch, Die völkerrechtliche Stellung der 
deutschen Einzelstaaten (Leip. Diss. 1913) 26 ff.; Korselt, Die völkerrechtl. 
Handlungsfähigkeit der deutschen Einzelstaaten (1917) 104 ff.
	        

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