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Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

Contents: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1915
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1915.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
81
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr.26.
Volume count:
26
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Nr.91. Verordnung, die Aufbringung des Bedarfs für die katholischen Kirchen der Erblande betreffend; vom 27. Dezember 1915.
Volume count:
91
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Bericht über eine Studienreise des Anstedlungskommissars Dr. Rohrbach nach der Kapkolonie und den angrenzenden britischen Landesteilen.
  • Deutsch-Neu-Guinea.
  • Marshall-Inseln.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

änderung der damals gefaßten Beschlüsse ist insowelt 
vorgenommen, als das Dorf Dibauda, dessen Ver- 
legung nach Norden hin seinerzeit beschlossen war, 
an seinem alten Sitz belassen wurde und daselbst 
ein Reservat in Größe von 75 ha zugetellt erhielt. 
Auch bezüglich der Unter-Mokunda-Leute, welche 
nach den früheren Beschlüssen zwangsweise nach 
einem nördlich ihres bisherigen Sitzes belegenen 
Reservat verlegt werden sollten, wurde insoweit eine 
Abänderung getroffen, als zwischen der Viktoria- 
gesellschaft und den Einwohnern dieses Dorfes ein 
Vertrag geschlossen wurde, inhalts desfsen sie sich frei- 
willig zur Ubersiedlung in das neue Reservat ver- 
pflichteten. Mit dem Umzug haben die Leute jetzt 
begonnen. 
Neu festgesetzt wurden Reservate für die Dörfer 
Botu und Ngeme im Süden sowie die Dörfer 
Likombe, Bokeli, Buassa, Sasse, Boniangango, 
Naanga, Mimbia und Bolikao im. Norden der 
Viktoriapflanzung, endlich für das Dorf Bonjokko im 
Osten der Soppopflanzung. 
II. Die Westafrikanische Pflanzungsgesell- 
schaft „Bibundi“. 
In dem Gebiete dieser Pflanzung sind für die 
Dörfer Bibundi, Bomana, Isowe, Bakingele, Mo- 
wange und Ngue im Westen sowie die Dörfer 
Mokundange, Bovindi, Boniawatango, Udje, Botoki, 
Mbasse, Ilundu, Etomme und Nbungumba im Osten 
Reservate festgelegt worden. 
III. Die Pflanzung Linnell & Eo. 
In dieser Pflanzung war nur ein Reservat für 
das Dorf Njonje zu bearbeiten. Diesem Dorfe war 
seinerzelt durch Hauptmann v. Besser eine Fläche 
von 32 ha 225 am zugewiesen worden. Da dieser 
Komplex aber für die 37 Famllien des Dorfes nicht 
ausrelchend erschien, so wurde das Reservat auf 80 ha 
erweitert. . 
IV. Die Pflanzung Idenau-Sauje. 
Hier sind zwei Dörfern, Bibundi und Liunje, 
in welchen das frühere Dorf Sauje aufgegangen ist, 
Reservate angewlesen worden. 
V. Die Pflanzung Ochelhausen. 
In dieser Pflanzung befinden sich keine Ein- 
geborenen-Niederlassungen. Es kam daher hier die 
Bildung von Reservaten nicht in Frage. 
VI. Die Pflanzungsgesellschaft Moliwe. 
Hier wurde ein großes Gesamtreservat für neun 
Dörser im Norden der Pflanzung und des weiteren 
Reservate für die Dörfer Buenge (Binga), Fue, 
Boaudo, Bomaka, Bonamawin und Mpundu ge- 
bildet. 
Das angegebene Gesamtreservat im Norden der 
Pflanzung, welches sich längs der ganzen Soppo- 
und Bolifambagrenze in einer Tiefe von 1500 m 
hinzieht und etwa 1550 ha groß ist, umfaßt 
38. 
  
folgende Dörfer mit insgesamt 411 Familien und 
mit etwa 194 ha bebautem Land. Außerdem ist 
Sorge getragen, daß das Dorf Bulu bei eintreten- 
dem Landmangel in dem unbevölkerten Landteile 
zwischen dem Oange= und Benjonge-Fluß, der 
gutes Land enthält, Unterkommen finden kann. Daß 
diese Zuwelsung keine Überlastung des Reservates 
bedeutet, ergibt sich ohne weiteres aus dem Ver- 
hältnis der Zahl der Familie zu der Größe des 
angewiesenen Landes. 
VII. Die Kamerun-Land= und Plantagen- 
gesellschaft. 
Innerhalb dieses Gebietes erfolgte die Zuweisung 
von Reservaten an die Dörfer Moneydorf, Wil- 
liamsdorf und Dikollo. Diese sämtlichen Dörfer 
betreiben als Hauptbeschäftigung den Fischfang, 
während der Landbau nur wenig entwickelt ist. 
Sämtlichen Dörfern hatte die Gesellschaft bereits 
größere Landflächen als Reservate zur Verfügung 
gestellt, die auf den v. Besserschen Karten verzeichnet 
sind, und zwar haben Moneydorf und Williams- 
dorf zusammen ein Reservat in Größe von 477 hs 
erhalten, während Dikollo ein solches von 125 hs 
Größe zugeteilt ist. Da Moneydorf 109, Willtams- 
dorf 84 und Dikollo 48 Familien zählt, so sind 
diese zur Verfügung gestellten Landflächen unter 
Berücksichtigung der angegebenen Erwerbsverhältnisse 
für die drei Dörfer völlig ausreichend. Es wurde 
daher von einer Vergrößerung der drei Reservate 
Abstand genommen. —- 
EsistsotnltindemganzenBezirkevonBtktotICI 
bis auf den nördlichen Teil des Gebietes der 
Kamerun-Land= und Plantagengesellschaft, den zu 
bereisen die Zeit fehlte, die Festlegung der Reservate 
durchgeführt worden. « 
Deuaax-Hüdweasckktkasp 
Bericht über eine Studienreise des Anstedlungskommissar- 
Dr. Rohrbach nach der Raptolonie und den angrenzenden 
britischen Landesteilen. 
Der Ansiedlungskommissar beim Kaiserlichen 
Gouvernement in Windhuk, Dr. Rohrbach, berichtet 
über eine in der Zeit vom 19. April bis 2. Jull 
1905 nach der Kapkolonie und den angrenzenden 
britischen Landesteilen unternommenen Studienrelse, 
wie folgt: 
Das britische Südafrika ist ganz überwiegend 
ja fast ausschließlich ein Viehzuchtland. Hiert 
sind die Berechtigung und die Notwendigkeit ent- 
halten, das Studium der hier bestehenden Verhält- 
nisse zur Grundlage des Verständnisses jur unsert 
Aufgaben in Deutsch-Südafrika zu machen. 2# 
wirtschaftliche Wertung der Minenbetriebe scheide i 
dabei zunächst von der Beurtellung wie vom 
gleich nach der einen wie nach der anderen Selt-
	        

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