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Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Multivolume work

Persistent identifier:
holtzendorff_materialien_verfassung_1873
Title:
Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung.
Editor:
Holtzendorff, Franz
Bezold, Carl
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
holtzendorff_materialien_verfassung_1873_III
Title:
Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III
Author:
Holtzendorff
Volume count:
3
Place of publication:
Berlin
Publisher:
C. G. Lüderitz'sche Verlagsbuchhandlung Carl Habel
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung.
  • Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)
  • Title page
  • Vorbemerkung zum III. Band.
  • Inhalts-Uebersicht zum III. Bande.
  • Urkunden.
  • Historische Einleitung.
  • II. Außerordentliche Session des Norddeutschen Reichstages von 1870.
  • Verhandlungen der süddeutschen Landtage über die Genehmigung der Beitritts-Verträge.
  • I. Verhandlungen des badischen Landtages.
  • II. Verhandlungen des hessischen Landtages.
  • III. Verhandlungen des würtembergischen Landtags.
  • A. Kammer der Abgeordneten.
  • 1. Sitzung vom 29. Dezember 1870.
  • Vorlage der Verträge und Ansprache des Innenministers.
  • 4. Sitzung vom 22. Dezember 1870.
  • Kommissionsbericht Hölder.
  • Anträge der Fünfzehner-Kommission.
  • Abstimmung.
  • B. Kammer der Standesherren.
  • C. Nochmals in der Kammer der Abgeordneten.
  • IV. Verhandlungen des baierischen Landtages.
  • Beisätze.
  • Deutscher Reichstag 1871.
  • Anmerkungen aus Sessionen des Reichstages des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs.
  • Promulgations-Gesetz.
  • Alphabetisches Sprech- und Sach-Register nebst zwei Congruenz-Registern zu der Verfassung des Norddeutschen Bundes und der Deutschen Reichsverfassung etc.

Full text

486 Würtemberg. Kammer der Abgeordneten. 
Reich" und die Führung des Namens „Deutscher Kaiser" von Seiten des 
Königs von Preußen als Präsidium des Bundes. 
Alle diese Vorlagen, mit Ausnahme des am 19. Dezember in der 
Kammersitzung verleseuen Schlußprotokolls zu der Militärkonvention — 
oben Ziff. I. E. — befinden sich gedruckt in Ihren Händen, daher eine 
Wiederholung ihres Inhalts in diesem Berichte nicht als geboten erscheint; 
vielmehr dürfen wir den Inhalt der Vorlagen als den Mitgliedern dieses 
hohen Hauses bekannt voraussetzen. 
8. 2. 
Die drei Gruppen, welche wir eben unter Ziff. I., II. und III. auf- 
geführt haben, nehmen eine gewisse Selbstständigkeit unter sich in Anspruch. 
Insbesondere ist die Gruppe der Verträge unter Ziff. I. selbstständig von 
derjenigen unter Ziff. II. Sollte daher auch der definitive Abschluß des 
Verfassungsbündnisses mit Baiern aus irgend einem Grunde auf Hinder- 
nisse stoßen, so können gleichwohl die Verträge unter Ziff. I. zum rechts- 
giltigen Abschlusse gelangen. Ebenso bildet, wenigstens nach der formellen 
Sachlage, das Uebereinkommen unter Ziff. III. keineswegs die nothwendige 
Bedingung des Zustandekommens der Verträge unter Ziff. I. und II., wo- 
gegen allerdings die Verträge unter Ziff. II. laut ihres Inhalts diejenigen 
unter Ziff. I. insofern zur Voraussetzung haben, als sie auf letztere wesent- 
lich Bezug nehmen. 
Demgemäß sind die Anträge, welche wir am Schlusse unseres Be- 
richtes stellen werden, ausdrücklich so gemeint, daß die Zustimmung zu den 
Verträgen unter Ziff. I. unabhängig ist von der Frage, ob die Vorlagen 
unter Ziff. II. und III. zur rechtlichen Kraft gelangen. Ebenso sollen 
etwaige Anstände bezüglich der Vorlage unter Ziff. III. die rechtliche Wirk- 
samkeit der Zustimmung der Ständeversammlung zu den Verträgen unter 
Ziff. I. und II. nicht alteriren. 
KF. 3. 
Durch diese Verträge soll anstatt des im Prager Frieden vorgesehenen 
Verhältnisses der süddeutschen Staaten zum Norddeutschen Bund ein Deut- 
sches Reich geschaffen werden; die Schutz= und Trutzbündnisse der süd- 
deutschen Staaten mit Norddeutschland, wie der deutsche Zollverein werden 
durch diese neue Schöpfung absorbirt. 
Indem wir an die materielle Würdigung der Vorlagen herantreten, 
find wir uns der entscheidenden Wichtigkeit der uns zur Begutachtung vor- 
liegenden Fragen vollkommen bewußt. Das Schicksal unseres Vaterlandes 
hängt für eine lange Zeit von der Entscheidung ab, welche die Ständever- 
sammlung zu treffen hat. Allein der Entschluß wird jedem einzelnen Mit- 
gliede dieses hohen Hauses dadurch erleichtert, daß es sich um Fragen han- 
delt, welche schon seit Jahren und insbesondere in den letzten Monaten,
	        

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