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Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

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Bibliographic data

fullscreen: Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Multivolume work

Persistent identifier:
holtzendorff_materialien_verfassung_1873
Title:
Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung.
Editor:
Holtzendorff, Franz
Bezold, Carl
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
holtzendorff_materialien_verfassung_1873_III
Title:
Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III
Author:
Holtzendorff
Volume count:
3
Place of publication:
Berlin
Publisher:
C. G. Lüderitz'sche Verlagsbuchhandlung Carl Habel
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1873
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Verhandlungen der süddeutschen Landtage über die Genehmigung der Beitritts-Verträge.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Verhandlungen des würtembergischen Landtags.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Kammer der Abgeordneten.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Abstimmung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung.
  • Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)
  • Title page
  • Vorbemerkung zum III. Band.
  • Inhalts-Uebersicht zum III. Bande.
  • Urkunden.
  • Historische Einleitung.
  • II. Außerordentliche Session des Norddeutschen Reichstages von 1870.
  • Verhandlungen der süddeutschen Landtage über die Genehmigung der Beitritts-Verträge.
  • I. Verhandlungen des badischen Landtages.
  • II. Verhandlungen des hessischen Landtages.
  • III. Verhandlungen des würtembergischen Landtags.
  • A. Kammer der Abgeordneten.
  • 1. Sitzung vom 29. Dezember 1870.
  • Vorlage der Verträge und Ansprache des Innenministers.
  • 4. Sitzung vom 22. Dezember 1870.
  • Anträge der Fünfzehner-Kommission.
  • Abstimmung.
  • B. Kammer der Standesherren.
  • C. Nochmals in der Kammer der Abgeordneten.
  • IV. Verhandlungen des baierischen Landtages.
  • Beisätze.
  • Deutscher Reichstag 1871.
  • Anmerkungen aus Sessionen des Reichstages des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reichs.
  • Promulgations-Gesetz.
  • Alphabetisches Sprech- und Sach-Register nebst zwei Congruenz-Registern zu der Verfassung des Norddeutschen Bundes und der Deutschen Reichsverfassung etc.

Full text

Roͤmer. 563 
Kenig, daß die Vorlagen der Regierung, über die wir heute zu beschließen 
baben, nach großen Gesichtspunkten geprüft werden; das würtembergische 
Voll steht auf der Höhe unserer großen Zeit, es hat jetzt erkannt, daß die 
Emwickelung der Geschicke Deutschlands bis auf den heutigen Tag eine ab- 
selute geschichtliche Nothwendigkeit war, es hat erkannt, daß die Lage, in 
de wir uns heute befinden, das nothwendige Ergebniß der Geschichte Deutsch- 
lunds seit der Reformation ist. Meine Herren! Es ist kein Zufall — an 
Zufall auch nur zu denken, wäre Frevel — es ist eine höhere Fügung, daß 
Errußens ruhmreicher König an der Spitze des Deutschen Volks in Waffen 
in unzähligen Schlachten den Erbfeind der Deutschen Nation besiegt hat, 
daß dieser Feind, der so frech und übermüthig den Krieg vom Zaune ge- 
brechen hat, damiederliegt und daß Preußens ruhmreicher König von den 
keutschen Fürsten und vom deutschen Volke einmüthig zum Kaiser gekürt 
vorden ist, er, der Wiederhersteller und Mehrer des Reiches zugleich! Meine 
Herren! Das sind die Gesichtspunkte, von denen das würtembergische Volk 
die Vorlagen beurtheilt wissen will. Um in diesem Geiste unsere Stimme 
Amgeben, sendet es uns hieher und wir werden diese Sendung hoffe ich 
erfüllen, wir werden unsern Theil zur Lösung der glorreichen Aufgabe bei- 
tagen, wir werden das Deutsche Reich wieder aufrichten und damit wird 
uch für Würtemberg ein neues Leben beginnen. Das unrerbrüchliche Gesetz 
dieses neuen Lebens wird sein die Reichsverfassung, welche vorliegt, und der 
Vertrag, der mit Würtemberg über diese Reichsverfassung abgeschlossen ist. 
Zeide werden wir wahren furchtlos und treu! Meine Herren! Würtemberg 
wurd in reicher Fülle Theil haben an der Herrlichkeit und Macht des Deutschen 
RNeichs, es wird sein ein hochgeachtetes Glied desselben. Wenn das Ziel, 
dem wir so nahe stehen, erreicht ist, dann werden wir uns wieder als Wür- 
kemberger mit Ehren sehen lassen können, erst dann wird wieder mit Ehren 
aklingen das alte würtembergische Wort: „Hie gut Würtemberg allweg“!) 
Der beantragte Schluß der Debatte wurde angenommen“). 
Bei der Abstimmung’“) wurde in namentlicher Abstimmung An- 
kaz 1. der Fünfzehner-Kommission 4) mit 74 gegen 14 Stimmen angenommen, 
chenso Antrag II. mit 76 gegen 12 Stimmen, Antrag III. mit 81 gegen 
! Stimmen angenommen. In einfacher Abstimmung wurde sodann An- 
daz IV. einstimmig angenommen. Von Antrag V. wurde sodann der erste 
Ibeil (bis zu den Worten: „Erspamisse im Staatshaushalte mit thunlichster 
Leschleunigung einzuleiten“ einstimmig angenommen, hierauf der Antrag Mohl 
af motivrirte Tagesordnung abgelehnt, hingegegen der zweite Theil des An- 
dags V. der Kommission angenommen. 
) Solgt M. Mohl S. 65 r. u. und cine Reihe persönlicher Bemerkungen S. 69 l. o. 
*7) S. 70 l. m. 
ES. 70 l. u. 
1) S. oben S. 508. 
36“
	        

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