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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2_1916
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Volume count:
2
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer. Von Landesrat Dr. Horion in Düsseldorf.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Die Fürsorge für die Kriegsinvaliden.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Die soziale Kriegsbeschädigtenfürsorge.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
e) Kostendeckung, Tätigkeit freier Vereine, Anstaltsunterbringung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Verlauf des Krieges. Von A. v. Janson, General der Infanterie z. D. in Berlin.
  • II. Die geschichtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Verbündeten. Von Prof. Dr. Otto Hoetzsch in Berlin.
  • III. Die wichtigsten feindlichen Staaten nach ihren wirtschaftlichen Beziehungen und ihrer geschichtlichen Stellung zu Deutschland. Von Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • IV. Kriegswirtschaft. Von Ministerialdirektor F. Lusensky in Berlin.
  • V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege. Von Oberstabsarzt Dr. Hochheimer in Berlin-Steglitz.
  • VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer. Von Landesrat Dr. Horion in Düsseldorf.
  • A. Die Fürsorge für die Kriegsinvaliden.
  • I. Heilbehandlung.
  • II. Rentengewährung.
  • III. Die soziale Kriegsbeschädigtenfürsorge.
  • a) Organisation.
  • b) Berufsberatung.
  • c) Ausbildung.
  • d) Arbeitsvermittlung.
  • e) Kostendeckung, Tätigkeit freier Vereine, Anstaltsunterbringung.
  • B. Die Fürsorge für die Hinterbliebenen der Kriegsteilnehmer.
  • C. Die Fürsorge für die heimkehrenden Kriegsteilnehmer.
  • Literatur.
  • VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Von Dr. Arthur Söhner in Karlshorst.
  • VIII. Die Kriegsleistung der Frauen. Von Dr. Gertrud Bäumer in Hamburg.
  • IX. Die soziale Versicherung und der Krieg. Von Direktor im Reichsversicherungsamt Witowski in Berlin.
  • X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
  • XI. Ostpreußens Verheerung und Wiederaufrichtung. Von Dr. Paul Landau in Berlin.
  • Anhang. Merksätze über Kriegerrenten, Hinterbliebenen-Versorgung und Familienfürsorge.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Erster Band. Inhaltsverzeichnis.
  • Kriegsliteratur aus Carl Heymanns Verlag Berlin W8. August 1914 -- Ende 1916.

Full text

VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer 197 
gelingen wird. Einen Beschädigten, der aber in der Freiheit einen Lebens- 
erwerb finden kann, in eine Anstalt einzusperren, würde nicht nur volks- 
wirtschaftlich verkehrt sein, sondern auch eine Härte für den Beschädigten 
selbst bedeuten; denn jede Anstaltsunterbringung bedeutet die Entziehung 
eines Teiles der persönlichen Freiheit, und das haben die Kriegsbeschädigten 
als Dank des Vaterlandes gewiß nicht verdient. Aber auch in denjenigen 
Fällen, in denen die Beschädigung so schwer ist, daß eine nutzbringende 
Beschäftigung nicht möglich ist, soll Anstaltsunterbringung nur den äußersten 
Notbehelf bilden. Viel richtiger ist auch dann Unterbringung in der Familie, 
sei es in der eigenen, sei es in der eines Angehörigen oder Freundes, nötigen- 
falls gegen Entgelt, und auch der Invalide wird die vielleicht bescheidene 
Unterbringung in der Wohnung eines Verwandten oder Bekannten regel- 
mäßig dem Wohnen in einer noch so herrlichen und mit allen hygienischen 
Errungenschaften der Neuzeit eingerichteten Massenanstalt vorziehen. Es 
werden allerdings Fälle vorkommen, wo der körperliche Zustand ein so 
trauriger ist, daß gewissermaßen ständige Krankenpflege erforderlich ist, 
oder auch Fälle, wo der Invalide sich der Unterstützung in offener Pflege 
durch sein Verhalten unwürdig macht. Für diese Fälle genügen aber die 
vorhandenen Anstalten, soweit sich bis jetzt beurteilen läßt, durchaus. Eine 
Veranlassung, die Neueinrichtung von Anstalten dieser Art, wie Invaliden- 
heime, Heldenheime u. dgl. zu fördern, liegt daher nicht vor. 
B. Die Fürsorge für die Hinterbliebenen der 
Kriegsteilnehmer. 
Auch hier hat uns der Krieg vor ganz neue Aufgaben gestellt. Zwar 
kennen wir auch im Frieden eine Witwen- und Waisenfürsorge, meist in 
Verbindung mit der Armenpflege. Die glücklicherweise wenigen Fälle, 
um die es sich aber hier handelt, lassen sich verhältnismäßig leicht, nötigen- 
falls durch Gewährung entsprechender Geldunterstützung, versorgen. Nun- 
mehr tritt uns aber auf einmal die Aufgabe entgegen, für Hunderttausende 
von Witwen, zum größten Teil mit kleinen Kindern, zu sorgen, von Witwen, 
die meistens in ganz jungen Jahren stehen und die vielfach sozial besser- 
stellenden Schichten angehören oder begründete Aussicht auf ein aus- 
kömmliches Leben und einen weiteren sozialen Aufstieg hatten, wenn nicht 
der Ernährer, und zwar ebenfalls in den besten Jahren seines Schaffens, 
weggerissen worden wäre. Auch hier tritt bei der Fürsorge neben die Dankes- 
pflicht gegenüber dem gefallenen Vaterlandsverteidiger das große volks- 
wirtschaftliche Interesse, das an der Erhaltung der körperlichen und seelischen 
Gesundheit so vieler Familien und an dem Gedeihen und der guten Erziehung 
der Kinder besteht. Das Rückgrat der Fürsorge muß hier mehr noch als bei 
der Invalidenfürsorge die Geldversorgung sein; denn die Witwe kann und 
soll nur in geringem Umfange auf eigenen Arbeitserwerb hingewiesen werden. 
a) Schon gleich bei Beginn des Krieges wurde den ausziehenden Kriegs- 
teilnehmern ein Mittel der Selbsthilfe geboten, um für den Fall, daß sie 
nicht zurückkehren sollten, den Hinterbliebenen einen größeren Geldbetrag
	        

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