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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2_1916
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Volume count:
2
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer. Von Landesrat Dr. Horion in Düsseldorf.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Die Fürsorge für die Kriegsinvaliden.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Verlauf des Krieges. Von A. v. Janson, General der Infanterie z. D. in Berlin.
  • II. Die geschichtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Verbündeten. Von Prof. Dr. Otto Hoetzsch in Berlin.
  • III. Die wichtigsten feindlichen Staaten nach ihren wirtschaftlichen Beziehungen und ihrer geschichtlichen Stellung zu Deutschland. Von Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • IV. Kriegswirtschaft. Von Ministerialdirektor F. Lusensky in Berlin.
  • V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege. Von Oberstabsarzt Dr. Hochheimer in Berlin-Steglitz.
  • VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer. Von Landesrat Dr. Horion in Düsseldorf.
  • A. Die Fürsorge für die Kriegsinvaliden.
  • B. Die Fürsorge für die Hinterbliebenen der Kriegsteilnehmer.
  • C. Die Fürsorge für die heimkehrenden Kriegsteilnehmer.
  • Literatur.
  • VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Von Dr. Arthur Söhner in Karlshorst.
  • VIII. Die Kriegsleistung der Frauen. Von Dr. Gertrud Bäumer in Hamburg.
  • IX. Die soziale Versicherung und der Krieg. Von Direktor im Reichsversicherungsamt Witowski in Berlin.
  • X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
  • XI. Ostpreußens Verheerung und Wiederaufrichtung. Von Dr. Paul Landau in Berlin.
  • Anhang. Merksätze über Kriegerrenten, Hinterbliebenen-Versorgung und Familienfürsorge.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Erster Band. Inhaltsverzeichnis.
  • Kriegsliteratur aus Carl Heymanns Verlag Berlin W8. August 1914 -- Ende 1916.

Full text

186 Dr. Horion 
nicht vergessen. Jeder Schritt einer allgemeinen Regelung bedeutet unter 
Umständen Mehrausgaben von Hunderten von Millionen. Ferner dürfen 
wir für die Zeit nach dem Kriege nicht eine ganze Armee von Staats- 
rentnern schaffen. Vielmehr müssen aus volkswirtschaftlichen und volks- 
erzieherischen Gründen diejenigen, die im Krieg zu Schaden gekommen 
sind, vor allem suchen, auch durch Selbsthilfe sich wieder in die Höhe zu 
arbeiten. Hier gilt es, einen Ausgleich und den richtigen Mittelweg zu 
finden. Nachdem uns aber im Kriege weit schwerere Aufgaben geglückt 
sind, müßten wir nicht Deutsche sein, wenn es uns nicht gelingen sollte, auch 
die Schwierigkeiten, die hier vorliegen, zu überwinden. 
A. Die Fürsorge für die Kriegsinvaliden. 
Es ist selbstverständliche Pflicht der Gesamtheit, den Kriegsinvaliden 
das Opfer, das sie für uns gebracht haben, nach Möglichkeit zu ersetzen und 
ihnen den an der Gesundheit und an der Erwerbsfähigkeit erlittenen Schaden 
möglichst wieder auszugleichen. Unsere bisherige Gesetzgebung kennt, wenn 
es sich darum handelt, Schadenersatz für eine körperliche Beschädigung, z. B. 
auf Grund der Unfallversicherung oder der Haftpflichtgesetzgebung, zu leisten, 
hierzu zwei Mittel, nämlich die möglichste Heilung des Beschädigten und 
die Gewährung einer Geldrente zum Ausgleich der geminderten Erwerbs- 
fähigkeit. Auf diesem Grundsatz beruht auch das Gesetz, das diese Frage 
für den größten Teil unserer Kriegsinvaliden regelt, nämlich das Mann- 
schaftsversorgungsgesetz vom 31. Mai 1906. Allerdings findet sich darin 
schon ein kleiner Ansatz, neben dem „Rentenprinzip“ auch das „Arbeits- 
prinzip“ zur Anerkennung zu bringen durch die unter gewissen Umständen 
erteilte Gewährung einer Anwartschaft auf eine Anstellung im öffentlichen 
Dienste, wie sie die Bestimmungen über den Zivilversorgungsschein und 
den Anstellungsschein vorsehen. Als sich nun im Verlaufe des Weltkriegs 
allmählich zeigte, wie groß die Zahl der im Kriege Verwundeten und 
Erkrankten und dadurch dauernd in ihrer Erwerbsfähigkeit Beschränkten 
sein würde, da sah man schon bald ein, daß mit dem bisherigen Grund- 
satz der Heilung und Rentengewährung und auch mit der Möglichkeit, eine 
kleine Anzahl von Invaliden im öffentlichen Dienste unterzubringen, nicht 
auszukommen sei. Man sah ein, daß einmal unsere Volkswirtschaft es 
unmöglich zulassen kann, daß nach dem Kriege Hunderttausende von Männern 
in den besten Jahren lediglich verzehrende Rentenempfänger oder herum- 
ziehende Hausierer oder Leierkastenmänner würden; sondern sie müssen 
wieder zu Werte schaffenden Gliedern des Volksganzen gemacht, also nach 
Möglichkeit an einen geeigneten Arbeitsplatz in der Volkswirtschaft ein- 
gereiht werden. Dieses Ziel zu erreichen, verlangt aber nicht nur die 
Volkswirtschaft, sondern auch unsere Dankespflicht gegenüber den Invaliden 
selbst. Wie unglücklich würde die große Mehrzahl dieser Invaliden sich 
fühlen, wenn sie nunmehr ihr ganzes Leben lang untätig herumsitzend nur 
ihre Rente verzehrten, abgesehen davon, daß diese Rente auch niemals 
für alle Fälle eine solche Höhe erreichen kann, um einen auskömmlichen
	        

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