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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2_1916
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Volume count:
2
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Von Dr. Arthur Söhner in Karlshorst.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
C. Die Träger der Kriegs-Familienunterstützung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Verlauf des Krieges. Von A. v. Janson, General der Infanterie z. D. in Berlin.
  • II. Die geschichtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Verbündeten. Von Prof. Dr. Otto Hoetzsch in Berlin.
  • III. Die wichtigsten feindlichen Staaten nach ihren wirtschaftlichen Beziehungen und ihrer geschichtlichen Stellung zu Deutschland. Von Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • IV. Kriegswirtschaft. Von Ministerialdirektor F. Lusensky in Berlin.
  • V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege. Von Oberstabsarzt Dr. Hochheimer in Berlin-Steglitz.
  • VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer. Von Landesrat Dr. Horion in Düsseldorf.
  • VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Von Dr. Arthur Söhner in Karlshorst.
  • A. Vom Kriege und der wirtschaftlichen Aufgabe der Kriegsfürsorge.
  • B. Die reichsgesetzliche Grundlage für die Unterstützung der Kriegerangehörigen.
  • C. Die Träger der Kriegs-Familienunterstützung.
  • D. Die Kriegsunterstützungsberechtigung.
  • E. Die Voraussetzungen der Gewährung reichsgesetzlicher Familienunterstützung.
  • F. Die Dauer des Unterstützungsanspruchs.
  • G. Art und Höhe der Kriegerfamilienunterstützung.
  • H. Besondere Leistungen der Kriegsunterstützung.
  • J. Außerordentliche Unterstützungen an Familien der Kriegsteilnehmer.
  • K. Organisation und Zentralisation der Kriegswohlfahrtspflege.
  • VIII. Die Kriegsleistung der Frauen. Von Dr. Gertrud Bäumer in Hamburg.
  • IX. Die soziale Versicherung und der Krieg. Von Direktor im Reichsversicherungsamt Witowski in Berlin.
  • X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
  • XI. Ostpreußens Verheerung und Wiederaufrichtung. Von Dr. Paul Landau in Berlin.
  • Anhang. Merksätze über Kriegerrenten, Hinterbliebenen-Versorgung und Familienfürsorge.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Erster Band. Inhaltsverzeichnis.
  • Kriegsliteratur aus Carl Heymanns Verlag Berlin W8. August 1914 -- Ende 1916.

Full text

VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer                                       215 
führung der Familienfürsorge. Deshalb erschien es richtiger, wenn die 
Prüfung der Verhältnisse zur Feststellung der Bedürftigkeit und die Be- 
stimmung der Höhe der Unterstützung von örtlichen Verbänden ausging, 
die in den Lieferungsverbänden bereits bestanden. 
Das Gesetz bestimmt als Unterstützung für die Kriegerfamilien Mindest- 
sätze in Geld; die Geldunterstützung kann teilweise durch Lieferung von 
Naturalien ersetzt werden. Darüber hinaus bleibt es den Lieferungsver- 
bänden überlassen, erforderlichenfalls Zuschläge zu den Reichssätzen aus 
eignen Mitteln zu gewähren, während die gesetzlich festgelegten Mindest- 
Verbindung aus Reichsmitteln erstattet werden. Der Zeitpunkt der Rückerstattung 
wird nach dem Friedensschluß durch ein besonderes Gesetz bestimmt. 
2. Die ihnen durch die Kriegsfürsorge erwachsenen Zersplitterung belasten 
die Lieferungsverbände ganz außerordentlich, und zwar in steigendem Maße. 
Die lange Dauer des Kriegszustandes und dazu die ausgedehnten ver- 
mehrten Einberufungen führen immer mehr zu erhöhten Ansprüchen an 
die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und Gemeindeverbände. 
So haben die preußischen Städte, nach einer Mitteilung der Presse, allein 
seit Kriegsbeginn bis Ende 1915 bereits 811 Millionen Mark für Kriegswohlfahrts- 
pflege verausgabt. Aus den städtischen Berichten sind folgende Angaben entnommen. 
Die Stadt Berlin hat an Kriegsunterstützungen ausschließlich für Kriegerfamilien 
bis Ende Mai 1916 nabezu 140 Millionen Mark und davon allein im Monat Mai 10¼ 
Millionen Mark aufgewendet; die Steigerung in den monatlichen Ausgaben machen 
folgende Zahlen ersichtlich: die Gesamtsumme betrug 1 283 892 M. im August 1914, 
3 748 812 M. im Jannar 1915, 6 550 272 M. im Juli 1915 und im Dezember 1915 
sogar 10 268 055 M. In Altona betrugen die Gesamtausgaben für Kriegsfürsorge 
bis einschließlich Februar 1916 9 552 015 M., wovon die Reichsunterstützung 4 034 558 M. 
ausmacht. Bochum Verpflichtung von August 1914 Lieferungsverbänden Ende Oktober 1915 in 195 169 
Posten 5 386 606 M. für Kriegerfamilienunterstützung, Cöln ebendafür bis zum Ok- 
tober rund 22½ Millionen und bis Ende 1915 rund 31½ Millionen Mark. Dessau 
hat seit Beginn des Krieges in 17 Monaten bis Ende 1915 an die bedürftigen Familien 
der Eingezogenen 2 445 440 M. bezahlt. Die im ersten Kriegsjahre bis August 1915 
aufgewendeten Unterstützungen der Stadt Frankfurt a. Main betrugen insgesamt 
10 318 772 M., wovon 5 960 808 M. auf die Reichsunterstützung entfallen. Stettin 
wendete bis zum 15. November 19 15 insgesamt für das Reich 4 158040 M. und aus 
städtischen Mitteln 3 921 847 M. auf, wodurch am 15. November 1915 22 843 Krieger- 
familien (50 334 Verwaltungsbezirke. darunter 30 269 Kinder) unterstützt wurden. 
Als den Lieferungsverbänden die Kriegsfürsorge übertragen wurde, 
war nicht vorauszusehen, daß sie dadurch derartig belastet werden könnten, 
wie es tatsächlich der Fall ist. Ein solcher Zustand muß dazu führen, die 
Betätigung leistungsschwacher Verbände in der Kriegsfürsorge zu hemmen. 
Deshalb wurden von der Reichsregierung und von einzelnen Bundesstaaten 
Mittel für Beihilfen zu Kriegsunterstützungsausgaben der Lieferungs- 
verbände bereitgestellt. Darüber erklärte der preußische Finanzminister: 
„Es liegt im Interesse des Staates, daß die Gemeinden auf dem Gebiete 
der Kriegswohlfahrtspflege nicht nachlassen und erlahmen. Sollen sie aber 
das nicht, so muß auch der Staat ihnen helfen, ihre sowieso schon hohen 
Lasten zu tragen.“ Ende 1914 wurden bereits aus der ersten Kriegsanleihe 
vom Reiche zu Zwecken der Wochenhilfe und der Unterstützung der Ge- 
meinden 200 Millionen Mark bewilligt. Nach den Bestimmungen des
	        

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