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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2_1916
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Volume count:
2
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Von Dr. Arthur Söhner in Karlshorst.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
J. Außerordentliche Unterstützungen an Familien der Kriegsteilnehmer.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Verlauf des Krieges. Von A. v. Janson, General der Infanterie z. D. in Berlin.
  • II. Die geschichtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Verbündeten. Von Prof. Dr. Otto Hoetzsch in Berlin.
  • III. Die wichtigsten feindlichen Staaten nach ihren wirtschaftlichen Beziehungen und ihrer geschichtlichen Stellung zu Deutschland. Von Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • IV. Kriegswirtschaft. Von Ministerialdirektor F. Lusensky in Berlin.
  • V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege. Von Oberstabsarzt Dr. Hochheimer in Berlin-Steglitz.
  • VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer. Von Landesrat Dr. Horion in Düsseldorf.
  • VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Von Dr. Arthur Söhner in Karlshorst.
  • A. Vom Kriege und der wirtschaftlichen Aufgabe der Kriegsfürsorge.
  • B. Die reichsgesetzliche Grundlage für die Unterstützung der Kriegerangehörigen.
  • C. Die Träger der Kriegs-Familienunterstützung.
  • D. Die Kriegsunterstützungsberechtigung.
  • E. Die Voraussetzungen der Gewährung reichsgesetzlicher Familienunterstützung.
  • F. Die Dauer des Unterstützungsanspruchs.
  • G. Art und Höhe der Kriegerfamilienunterstützung.
  • H. Besondere Leistungen der Kriegsunterstützung.
  • J. Außerordentliche Unterstützungen an Familien der Kriegsteilnehmer.
  • K. Organisation und Zentralisation der Kriegswohlfahrtspflege.
  • VIII. Die Kriegsleistung der Frauen. Von Dr. Gertrud Bäumer in Hamburg.
  • IX. Die soziale Versicherung und der Krieg. Von Direktor im Reichsversicherungsamt Witowski in Berlin.
  • X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
  • XI. Ostpreußens Verheerung und Wiederaufrichtung. Von Dr. Paul Landau in Berlin.
  • Anhang. Merksätze über Kriegerrenten, Hinterbliebenen-Versorgung und Familienfürsorge.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Erster Band. Inhaltsverzeichnis.
  • Kriegsliteratur aus Carl Heymanns Verlag Berlin W8. August 1914 -- Ende 1916.

Full text

VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer                           250 
Frauenarbeit sich weit ausdehnte, als in den Kriegsmonaten auch Mütter 
von Kindern wegstarben. Nicht immer konnten die Kinder bei Verwandten 
untergebracht werden. In vielen Fällen verblieb nur die Anstaltspflege. 
5. Wichtig blieb die Fürsorge für die Bekleidung. Vielfach wurden 
mit bestem Erfolge Sammelstellen eingerichtet. Als die geschenkten Bestände 
aufgebraucht waren, wurde der Ankauf von Kleidern und namentlich von 
Schuhen notwendig. Schuhe und Stiefel wurden auf Kosten der Fürsorge 
ausgebessert, Konfirmanden und Kommunikanten wurden ausgestattet. 
6. Wenn unterstützte Personen die Wohnung wechseln, wird von mancher 
Gemeinde der Umzug kostenlos ausgeführt. Voraussetzung ist dabei, 
daß der Wohnungswechsel im Einverständnis mit dem Vermieter bei recht- 
zeitiger Kündigung erfolgt, daß keine Mietrückstände vorhanden sind oder daß 
darüber mit dem Hauswirt eine Einigung stattgefunden hat. Halten sich 
Angehörige von Kriegsteilnehmern außerhalb der Gemeinde auf, so werden 
ihre Möbel oft kostenlos von dem Lieferungsverband eingelagert. 
7. Auf Antrag kann das Schulgeld für Schüler höherer und mittlerer 
Lehranstalten erstattet werden, wenn die Schüler Kriegsunterstützung er- 
halten. Desgleichen werden Lernmittel bewilligt. 
8. Eine besondere Unterstützung pflegt bewilligt zu werden, wenn Kriegs- 
teilnehmer des Mannschaftsstandes auf Urlaub nach Hause heimkehren. 
In diesem Falle tritt vorübergehend eine größere Bedürftigkeit in der unter- 
stützten Familie ein. Die Familie erhält dann in der Regel für jeden Tag 
des Urlaubs 1 M. Sonderunterstützung und besondere Zulagen. Ausgenommen 
sind Mannschaften, die neben der Löhnung von ihrem Truppenteile noch Be- 
köstigung erhalten. 
. Im Winter werden vor allem Kohlen und sonstiges Heiz- 
material geliefert, für Beleuchtung gesorgt und die Winterkleidung 
beschafft. Wärme- und Arbeitsstuben werden vielfach eingerichtet. 
10. Ein großes Feld der Liebestätigkeit bietet die Unterbringung be- 
dürftiger schulpflichtiger Knaben und Mädchen in Kinderhorten zu Spiel 
und Arbeit unter Aufsicht, wobei die leibliche Pflege nie vergessen ist. Dieser 
Aufgabe widmen sich allerorts Wohlfahrtsvereine. 
K. Organisation und Zentralisation der Kriegs- 
wohlfahrtspflege. 
Das Werk der Kriegshilfe für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer ist 
heute im großen und ganzen ausgebaut; allerorts vollzieht sich die Fürsorge 
an bestimmter amtlicher Stelle, soweit sie von den Lieferungsverbänden und 
den ihnen verbundenen privaten Organisationen ausgeht, und in vorge- 
schriebener Form. Es gibt kein planloses Herumsuchen mehr, kein Tasten 
und Versuchen; die Erfahrung und der Wille zu helfen haben ein sicheres 
Erfassen des zu erstrebenden Sieles und ein sofortiges planvolles Verfolgen 
der Wege zu seiner Erreichung unter Zusammenfassung aller zur Verfügung 
stehenden Kräfte gelehrt. Das ist der Erfolg einer Organisation,
	        

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