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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2_1916
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Volume count:
2
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IX. Die soziale Versicherung und der Krieg. Von Direktor im Reichsversicherungsamt Witowski in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Bisherige Leistungen der sozialen Versicherung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
a) Erhaltung und Stärkung der Volksgesundheit.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Verlauf des Krieges. Von A. v. Janson, General der Infanterie z. D. in Berlin.
  • II. Die geschichtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Verbündeten. Von Prof. Dr. Otto Hoetzsch in Berlin.
  • III. Die wichtigsten feindlichen Staaten nach ihren wirtschaftlichen Beziehungen und ihrer geschichtlichen Stellung zu Deutschland. Von Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • IV. Kriegswirtschaft. Von Ministerialdirektor F. Lusensky in Berlin.
  • V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege. Von Oberstabsarzt Dr. Hochheimer in Berlin-Steglitz.
  • VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer. Von Landesrat Dr. Horion in Düsseldorf.
  • VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Von Dr. Arthur Söhner in Karlshorst.
  • VIII. Die Kriegsleistung der Frauen. Von Dr. Gertrud Bäumer in Hamburg.
  • IX. Die soziale Versicherung und der Krieg. Von Direktor im Reichsversicherungsamt Witowski in Berlin.
  • A. Bisherige Leistungen der sozialen Versicherung.
  • a) Erhaltung und Stärkung der Volksgesundheit.
  • b) Einwirkung der Versicherung auf das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
  • B. Einwirkung des Krieges auf das Versicherungsverhältnis.
  • C. Während des Krieges ergangene Vorschriften.
  • D. Besondere Leistungen der Versicherungsträger aus Anlaß des Krieges.
  • E. Ausblick auf neue Aufgaben der sozialen Versicherung nach dem Kriege.
  • X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
  • XI. Ostpreußens Verheerung und Wiederaufrichtung. Von Dr. Paul Landau in Berlin.
  • Anhang. Merksätze über Kriegerrenten, Hinterbliebenen-Versorgung und Familienfürsorge.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Erster Band. Inhaltsverzeichnis.
  • Kriegsliteratur aus Carl Heymanns Verlag Berlin W8. August 1914 -- Ende 1916.

Full text

268 Witowski 
der Versicherung an den Kriegszustand, ihre Leistungen für die Daheim— 
gebliebenen und die Kriegsteilnehmer dargestellt und ein Ausblick auf die 
Aufgaben der Versicherung nach dem Kriege versucht werden. 
A. Bisherige Leistungen der sozialen Versicherung. 
a) Erhaltung und Stärkung der Volksgesundheit. 
1. Die Krankenversicherung mit etwa 10 000 Krankenkassen umfaßt 
gegen 20 Millionen Versicherte. Ihrer vorbeugenden Heilfürsorge gelang es 
vielfach, den Ausbruch von Krankheiten zu verhüten. Eigene Heilanstalten 
mit Fachärzten und allen Einrichtungen der ärztlichen Wissenschaft sorgen 
für die möglichste Wiederherstellung der Kranken. iele blieben früher 
ohne genügende ärztliche Behandlung und verfielen in Siechtum. etzt 
wird auch für die Kräftigung der Genesenden in Walderholungsstätten usw. 
gesorgt und dadurch Rückfällen infolge zu früher Arbeitsaufnahme vor- 
gebeugt. Segensreich wirkt die Fürsorge für die Angehörigen der Ver- 
sicherten. Dadurch ist auch der Mutterschutz und die Säuglingsfürsorge unter- 
stützt worden. Untersuchungen der Wohnungsverhältnisse regten zum Bau von 
gesunden Arbeiterwohnungen an. Ärztliche Vorträge sorgen für Aufklärung 
über Ursachen und Verhütung von Volkskrankheiten und bekämpfen das 
Kurpfuschertum. Bis zum Jahre 1912 haben die Gesamtaufwendungen der 
Krankenkassen an Krankheitskosten 6096,6 Millionen Mark betragen. Die 
Zuwendungen an die Versicherten im Jahre 19 14 beliefen sich auf insgesamt 
450,0 Millionen Mark. An Beiträgen wurden seit 1885 entrichtet 6614,8 
Millionen, von denen 4510,5 Millionen auf die Arbeiter entfielen. 
2. Für die Durchführung der Unfallversicherung bestanden im 
Jahre 1914, über das der letzte Geschäftsbericht des Reichsversicherungs- 
amts vorliegt, neben 117 Berufsgenossenschaften und 14 Zweiganstalten 
565 staatliche und gemeindliche Ausführungsbehörden. Die Gesamtaus- 
gabe der Berufsgenossenschaften und Zweiganstalten belief sich in jenem 
Jahre auf 208,9 Millionen Mark, die der Ausführungsbehörden auf 
14,9 Millionen Mark. Die Ausgaben betrafen insbesondere Entschädi- 
gungen, Fürsorge für Verletzte innerhalb der gesetzlichen Wartezeit, Kosten 
der Unfallverhütung, des Rechtsganges der Unfalluntersuchung, Er- 
gänzung der Rücklage und Verwaltungskosten. Die Einnahmen der Berufs- 
genossenschaften und ihrer Zweiganstalten erreichten 1914 die Höhe von 
203 Millionen Mark. Ihr Vermögen belief sich auf 602 Millionen Mark. 
Die Summe der gezahlten Entschädigungen betrug in dem bezeichneten 
Geschäftsjahre 178 Millionen Mark, in der Zeit seit dem Bestehen der Unfall- 
versicherung, dem Jahre 1886 bis zum Jahre 1914, im ganzen 2649 Millionen 
Mark. Schon frühzeitig haben die Berufsgenossenschaften unter Anleitung 
des Reichsversicherungsamts auf die Unfallverhütung ihr Augenmerk gerichtet. 
Man hat die Unfallverhütung nicht mit Unrecht die Seele der Unfallver- 
sicherung genannt. In umfassenden Vorschriften werden Unfallverhütungs- 
einrichtungen angeordnet, die Arbeiter über die ihnen drohenden Gefahren
	        

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