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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2_1916
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Volume count:
2
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IX. Die soziale Versicherung und der Krieg. Von Direktor im Reichsversicherungsamt Witowski in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
D. Besondere Leistungen der Versicherungsträger aus Anlaß des Krieges.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Verlauf des Krieges. Von A. v. Janson, General der Infanterie z. D. in Berlin.
  • II. Die geschichtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Verbündeten. Von Prof. Dr. Otto Hoetzsch in Berlin.
  • III. Die wichtigsten feindlichen Staaten nach ihren wirtschaftlichen Beziehungen und ihrer geschichtlichen Stellung zu Deutschland. Von Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • IV. Kriegswirtschaft. Von Ministerialdirektor F. Lusensky in Berlin.
  • V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege. Von Oberstabsarzt Dr. Hochheimer in Berlin-Steglitz.
  • VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer. Von Landesrat Dr. Horion in Düsseldorf.
  • VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Von Dr. Arthur Söhner in Karlshorst.
  • VIII. Die Kriegsleistung der Frauen. Von Dr. Gertrud Bäumer in Hamburg.
  • IX. Die soziale Versicherung und der Krieg. Von Direktor im Reichsversicherungsamt Witowski in Berlin.
  • A. Bisherige Leistungen der sozialen Versicherung.
  • B. Einwirkung des Krieges auf das Versicherungsverhältnis.
  • C. Während des Krieges ergangene Vorschriften.
  • D. Besondere Leistungen der Versicherungsträger aus Anlaß des Krieges.
  • E. Ausblick auf neue Aufgaben der sozialen Versicherung nach dem Kriege.
  • X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
  • XI. Ostpreußens Verheerung und Wiederaufrichtung. Von Dr. Paul Landau in Berlin.
  • Anhang. Merksätze über Kriegerrenten, Hinterbliebenen-Versorgung und Familienfürsorge.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Erster Band. Inhaltsverzeichnis.
  • Kriegsliteratur aus Carl Heymanns Verlag Berlin W8. August 1914 -- Ende 1916.

Full text

IX. Die soziale Versicherung und der Krieg 283 
gewinnt vielfach die Oberhand. Möglichst frühe Beratung über den am 
sichersten einzuschlagenden neuen Lebensberuf, Anleitung zu seiner Erlernung, 
Arbeitsnachweis und Einweisung in die neue Arbeit sind deshalb unerläßlich. 
Die Reichsversicherungsordnung bietet die Handhabe dazu auch den Ver- 
sicherungsträgern. Sie gestattet, zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit 
Beiträge zu erheben und Mittel dazu zu verwenden, sowie selbst Arbeits- 
gelegenheiten einzurichten. Schon bisher haben viele Arbeitgeber verun- 
glückten oder erkrankten Arbeitern nach Wiederherstellung ihre Betriebe wieder 
geöffnet. Bei den staatlichen Ausführungsbehörden, beispielsweise den 
Eisenbahn- und Bergverwaltungen war dieses wegen der großen Ver- 
schiedenheit und Zahl der vorhandenen Stellen nicht schwierig, ebenso bei 
großen privaten Arbeitgebern, beispielsweise den Kruppschen Werken. Aber 
auch kleinere Betriebe taten es namentlich bei bewährten Arbeitern. Nicht 
nur der Wiederbeschäftigung, sondern auch der Berufsberatung und Berufs- 
umschulung und der möglichst früheen Wiedergewöhnung an die Arbeit wandte 
man sich schon vor dem Kriege zu. Es sei beispielsweise erinnert an die 
schon im Januar 1914 von der Nordöstlichen Eisen- und Stahlberufsgenossen- 
schaft eingerichtete Landkolonie zur Erholung und leichten Beschäftigung 
Verletzter mit dem Ziele, sie in geeigneten Fällen dauernd auf dem Lande 
anzusiedeln. Auch Heil- und Gewöhnungs- sowie Ausbildungswerkstätten 
sind bereits mehrfach ins Leben gerufen worden, beispielsweise von der 
Firma Krupp und bei dem Bochumer Verein für Bergbau und Gußstahl- 
fabrikation. Das Landheim Eberstadt dient gleichfalls dazu, Unfallverletzte 
und Invalide zu beschäftigen, die den Rest ihrer Arbeitsfähigkeit außerhalb 
schwer ausnutzen können. Auch die öffentlichen Arbeitsnachweise haben die 
Versicherungsträger schon vor dem Kriege gefördert. So hat die Westfälische 
Vereinigung von Berufsgenossenschaften mit dem Westfälischen Arbeits- 
nachweis ein Abkommen getroffen, nach dem sie ihm für Arbeitsvermitte- 
lungen Vergütung gewährt. Auch andere Berufsgenossenschaften haben 
ihren Mitgliedern nahegelegt, namentlich aus dem Kriege heimkehrende 
Arbeiter wieder in ihren Betrieben zu beschäftigen. Schon in den Heilstätten 
haben auch die Landesversicherungsanstalten durch orträge, Aushang und 
dergleichen auf die Arbeitsnachweisstellen hingewiesen und Angebote den 
Arbeitern übermittelt. 
Diese Umrisse dürften ein genügendes Bild von der Wirksamkeit der 
sozialen Versicherung vor und während des gegenwärtigen Krieges geben. 
E. Ausblick auf neue Aufgaben der sozialen Versicherung 
nach dem Kriege. 
Bei einem Versuch, die Aufgaben der sozialen Versicherung nach 
dem Kriege anzudeuten, wird man ihr die Anerkennung nicht ver- 
sagen können, daß sie bisher segensreich gewirkt hat und unserem 
Volke am besten gedient sein wird, wenn sie auch weiter in dem 
bisherigen Geiste geleitet und durchgeführt wird. Immerhin werden
	        

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