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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2_1916
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Volume count:
2
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Wesen, Arten und Bedeutung der Genossenschaften.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
a) Wesen der Genossenschaften.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Verlauf des Krieges. Von A. v. Janson, General der Infanterie z. D. in Berlin.
  • II. Die geschichtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Verbündeten. Von Prof. Dr. Otto Hoetzsch in Berlin.
  • III. Die wichtigsten feindlichen Staaten nach ihren wirtschaftlichen Beziehungen und ihrer geschichtlichen Stellung zu Deutschland. Von Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • IV. Kriegswirtschaft. Von Ministerialdirektor F. Lusensky in Berlin.
  • V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege. Von Oberstabsarzt Dr. Hochheimer in Berlin-Steglitz.
  • VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer. Von Landesrat Dr. Horion in Düsseldorf.
  • VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Von Dr. Arthur Söhner in Karlshorst.
  • VIII. Die Kriegsleistung der Frauen. Von Dr. Gertrud Bäumer in Hamburg.
  • IX. Die soziale Versicherung und der Krieg. Von Direktor im Reichsversicherungsamt Witowski in Berlin.
  • X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
  • A. Wesen, Arten und Bedeutung der Genossenschaften.
  • a) Wesen der Genossenschaften.
  • b) Arten und Bedeutung der Genossenschaften.
  • c) Das Genossenschaftswesen im ganzen.
  • B. Die Genossenschaften während des Krieges.
  • Schluß.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • XI. Ostpreußens Verheerung und Wiederaufrichtung. Von Dr. Paul Landau in Berlin.
  • Anhang. Merksätze über Kriegerrenten, Hinterbliebenen-Versorgung und Familienfürsorge.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Erster Band. Inhaltsverzeichnis.
  • Kriegsliteratur aus Carl Heymanns Verlag Berlin W8. August 1914 -- Ende 1916.

Full text

X. Die Genossenschaften und der Krieg 289 
den zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mitteln, schwankt also sehr; es 
gibt Genossenschaften mit einem Geschäftsanteil von nur 10 M. — mit- 
unter sogar noch weniger — und andere mit Geschäftsanteilen bis zu 
500 M. und höher. 
Eine besondere Eigenart der Genossenschaft ist die Haftpflicht. Man 
versteht darunter die Verpflichtung der Mitglieder einer Genossenschaft, 
für deren Schulden zu haften. Es gibt Genossenschaften mit unbeschränkter 
Haftpflicht, mit beschränkter Haftpflicht und mit unbeschränkter Nachschuß- 
pflicht. Bei den Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht haften die 
Mitglieder unbeschränkt, d. h. mit ihrem ganzen Vermögen; bei der Genossen- 
schaft mit beschränkter Haftpflicht nur beschränkt, nämlich mit einem genau 
bestimmten Betrag, der nicht niedriger sein darf als der Geschäftsanteil. 
Bei der Genossenschaft mit unbeschränkter Nachschußpflicht sind die Mit- 
glieder, falls das Vermögen der Genossenschaft zur Deckung der Schulden nicht 
ausreicht, verpflichtet, Nachschüsse an die Genossenschaft zu leisten. Die 
verbreitetste Genossenschaftsart ist diejenige mit unbeschränkter Haftpflicht. 
Von den am 1. Jannar 1915 im Deutschen Reiche bestehenden 36 032 Ge- 
nossenschaften hatten 21 840 die unbeschränkte Haftpflicht, 14 015 die be- 
schränkte Haftpflicht und nur 168 die unbeschränkte Nachschußpflicht. 
Ist die Satzung der Genossenschaft fertiggestellt, so ist sie von den sämt- 
lichen Mitgliedern zu unterzeichnen; dann sind Vorstand und Aufsichtsrat 
zu wählen, und die Satzung ist von dem Vorstande dem Amtsgericht ein- 
zureichen. Das Amtsgericht trägt die Genossenschaft, wenn alles in Ordnung 
ist, in das „Genossenschaftsregister“ ein. Die Bedeutung dieser Ein- 
tragung ist äußerst wichtig. Von da ab kann die Genossenschaft wie ein 
Kaufmann Geschäfte abschließen; sie ist eine „juristische Person“. Der Ge- 
schäftsbetrieb kann nunmehr beginnen. Damit die Genossenschaft wirt- 
schaftlich und rechtlich richtig aufgebaut wird, ist es zweckmäßig, bei Grün- 
dung neuer Genossenschaften Sachverständige, die von den Genossenschafts- 
verbänden (s. u. Ac 1) gern zur Verfügung gestellt werden, zu Rate zu ziehen. 
b) Arten und Bedeutung der Genossenschaften. 
1. Die Molkereigenossenschaft ist nur eine der vielen Genossenschaften. 
Allein in der Landwirtschaft gibt es noch eine große Zahl. Die Molkerei- 
genossenschaften z. B. gehören zu der Gruppe der landwirtschaftlichen Absatz- 
genossenschaften. Sie bezwecken die gemeinschaftliche Verwertung der 
landwirtschaftlichen Erzeugnisse, neben der Milch insbesondere des Getreides 
(sogenannte Getreideverwertungs- und Kornhausgenossenschaften), des 
Viehes (sogenannte Viehverwertungsgenossenschaften) usw. Daneben be- 
stehen die landwirtschaftlichen Bezugsgenossenschaften mit dem Zwecke 
des gemeinschaftlichen Einkaufs landwirtschaftlicher Bedarfsgegenstände, 
vor allem künstlicher Düngemittel, Futtermittel, Sämereien usw. Der 
Wert der Bezugs- und Absatzgenossenschaften besteht darin, daß sie auch 
den kleinen Landwirten es ermöglichen, sich beim Ein- und Verkauf die 
Vorteile des Großbetriebes zu verschaffen, also die Bedarfsgegenstände zu 
denselben Bedingungen einzukaufen und die Erzeugnisse zu denselben Be- 
Staatsbürgerl. Belehrungen in der Kriegszeit. II. Band. 19
	        

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