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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2_1916
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Volume count:
2
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Die Genossenschaften während des Krieges.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Die Handwerkergenossenschaften.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
a) Die Organisation des Verdingungswesens.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Verlauf des Krieges. Von A. v. Janson, General der Infanterie z. D. in Berlin.
  • II. Die geschichtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Verbündeten. Von Prof. Dr. Otto Hoetzsch in Berlin.
  • III. Die wichtigsten feindlichen Staaten nach ihren wirtschaftlichen Beziehungen und ihrer geschichtlichen Stellung zu Deutschland. Von Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • IV. Kriegswirtschaft. Von Ministerialdirektor F. Lusensky in Berlin.
  • V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege. Von Oberstabsarzt Dr. Hochheimer in Berlin-Steglitz.
  • VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer. Von Landesrat Dr. Horion in Düsseldorf.
  • VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Von Dr. Arthur Söhner in Karlshorst.
  • VIII. Die Kriegsleistung der Frauen. Von Dr. Gertrud Bäumer in Hamburg.
  • IX. Die soziale Versicherung und der Krieg. Von Direktor im Reichsversicherungsamt Witowski in Berlin.
  • X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
  • A. Wesen, Arten und Bedeutung der Genossenschaften.
  • B. Die Genossenschaften während des Krieges.
  • I. Die Kreditgenossenschaften.
  • II. Die Handwerkergenossenschaften.
  • a) Die Organisation des Verdingungswesens.
  • b) Die Beteiligung am Wiederaufbau Ostpreußens.
  • III. Die Konsumvereine.
  • IV. Die Kleinhandelsgenossenschaften.
  • V. Die Baugenossenschaften.
  • VI. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften.
  • Schluß.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • XI. Ostpreußens Verheerung und Wiederaufrichtung. Von Dr. Paul Landau in Berlin.
  • Anhang. Merksätze über Kriegerrenten, Hinterbliebenen-Versorgung und Familienfürsorge.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Erster Band. Inhaltsverzeichnis.
  • Kriegsliteratur aus Carl Heymanns Verlag Berlin W8. August 1914 -- Ende 1916.

Full text

X. Die Genossenschaften und der Krieg                                               305 
Anwalte des Allgemeinen Deutschen Genossenschaftsverbandes ein „Merk- 
blatt zur Gründung von Lieferungsgenossenschaften“ verfaßt, das die wesent- 
lichen Grundsätze für Gründung, Einrichtung und Geschäftsführung der 
Lieferungsgenossenschaften enthält. 
Bei Beginn des Krieges waren noch keine Lieferungsgenossenschaften 
vorhanden, zurzeit bestehen nach der Statistik des Allgemeinen Deutschen 
Genossenschaftsverbandes bereits 428 solcher Genossenschaften, davon sind 
412 neu gegründet, während 16 früher schon als Rohstoffgenossenschaften 
bestanden und ihren Betrieb erweitert haben. Über ihre Leistungsfähigkeit 
lassen sich zurzeit zahlenmäßige Angaben noch nicht machen. Einen Begriff 
von den Summen, die bei der Vergebung öffentlicher Arbeiten für das 
Handwerk in Betracht kommen können, gewinnt man, wenn man hört 
daß allein die Vermittlungsstelle des Deutschen Handwerks- und Gewerbe- 
kammertags bisher Arbeiten im Gesamtbetrage von 40¼ Millionen Mark 
vermittelt hat. Die Gesamtsumme der von den einzelnen Handwerks- 
kammern und sonstigen Vertretungen des Handwerks und den örtlichen 
Beschaffungsstellen vermittelten Lieferungsarbeiten erreicht ein Vielfaches 
dieser Summe  ; sie wird insgesamt auf 230 bis 240 Millionen Mark angegeben. 
Das Handwerk hätte zweifellos einen noch größeren Anteil gehabt, wenn 
schon bei Kriegsbeginn eine Organisation vorhanden gewesen wäre. 
Bei der Organisation des Handwerks zu gemeinsamer Arbeitsübernahme 
handelt es sich nicht lediglich um eine reine Kriegsmaßnahme; auch über 
den Krieg hinaus soll durch sie dem Handwerk die Möglichkeit gegeben werden, 
bei der Vergebung großer Aufträge, einerlei von wem sie ausgehen, sich 
zu beteiligen. Dies wird notwendig sein, da, wie schon ausgeführt ist, an- 
scheinend nach dem Kriege mit einer weiteren Ausbreitung der Großbetriebe 
zu rechnen sein wird; die Organisation wird dann zu einer Lebensfrage für 
das Handwerk werden. Es ist dem Handwerk dadurch die Möglichkeit gegeben, 
geschlossen sich um die Vergebung der Arbeiten des Staates, der Gemeinden 
zu bewerben und ein weites fruchtbares Tätigkeitsfeld sich zu erschließen. 
Allerdings eine Mahnung muß an die Spitze gestellt werden: mit der unab- 
lässigen Gründung von Lieferungsgenossenschaften ist es nicht getan, ist 
die Frage einer wirtschaftlichen Organisation des Handwerks nicht gelöst. 
Es kommt alles darauf an, daß auch die Leitungen der Genossenschaften 
ihrer Aufgabe gewachsen sind und es verstehen, durch Geschick, Gewandtheit 
und Rührigkeit geschäftliche Erfolge zu erzielen. Dazu ist aber wiederum 
Voraussetzung, daß auch der einzelne Handwerker auf der Höhe ist. Das 
Handwerk ist dem Großbetrieb überlegen, wo es sich um Lieferung von 
Qualitätsware handelt. Liefert der einzelne Handwerker oder die einzelne 
Lieferungsgenossenschaft minderwertige Ware, so kann auch die beste Organi- 
sation und das größte Entgegenkommen der Behörden dem Handwerk 
nicht helfen. Im Gegenteil, die Untüchtigkeit des einzelnen wird in diesem 
Falle seine Fachgenossen mit schädigen. Die Entscheidung über die Leistungs- 
fähigkeit der Organisation liegt daher bei der örtlichen Genossenschaft. 
Diese läßt aber, worauf noch besonders hingewiesen werden soll, dem ein- 
zelnen Handwerker seine uneingeschränkte Selbständigkeit und Betätigungs- 
Staatsbürgerl. Belehrungen in der Kriegszeit. II. Band                               20
	        

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