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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)

Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_2_1916
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
Volume count:
2
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1916
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Die geschichtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Verbündeten. Von Prof. Dr. Otto Hoetzsch in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Der Dreibund, seine Entstehung und sein Zusammenbruch.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
a) Das Emporsteigen des Deutschen Reiches.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 2. (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Verlauf des Krieges. Von A. v. Janson, General der Infanterie z. D. in Berlin.
  • II. Die geschichtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Verbündeten. Von Prof. Dr. Otto Hoetzsch in Berlin.
  • Introduction
  • A. Der Dreibund, seine Entstehung und sein Zusammenbruch.
  • a) Das Emporsteigen des Deutschen Reiches.
  • b) Der Abschluß des Bündnisses mit Österreich-Ungarn
  • c) Italien im Dreibund.
  • B. Der Bund mit Österreich-Ungarn.
  • C. Bulgarien.
  • D. Die Türkei.
  • Literatur.
  • III. Die wichtigsten feindlichen Staaten nach ihren wirtschaftlichen Beziehungen und ihrer geschichtlichen Stellung zu Deutschland. Von Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • IV. Kriegswirtschaft. Von Ministerialdirektor F. Lusensky in Berlin.
  • V. Die Militär-Gesundheitspflege im Kriege. Von Oberstabsarzt Dr. Hochheimer in Berlin-Steglitz.
  • VI. Fürsorge für die Kriegsteilnehmer. Von Landesrat Dr. Horion in Düsseldorf.
  • VII. Fürsorge für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer. Von Dr. Arthur Söhner in Karlshorst.
  • VIII. Die Kriegsleistung der Frauen. Von Dr. Gertrud Bäumer in Hamburg.
  • IX. Die soziale Versicherung und der Krieg. Von Direktor im Reichsversicherungsamt Witowski in Berlin.
  • X. Die Genossenschaften und der Krieg. Von A. Crecelius in Berlin.
  • XI. Ostpreußens Verheerung und Wiederaufrichtung. Von Dr. Paul Landau in Berlin.
  • Anhang. Merksätze über Kriegerrenten, Hinterbliebenen-Versorgung und Familienfürsorge.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Erster Band. Inhaltsverzeichnis.
  • Kriegsliteratur aus Carl Heymanns Verlag Berlin W8. August 1914 -- Ende 1916.

Full text

34 Dr. Otto Hoetzsch 
aus Deutschland herausgedrängte österreichische Reich zum Freunde ge- 
wonnen werden müßte. 
3. Dann schuf er das Reich im Kriege gegen Frankreich. Sowohl der 
Krieg mit Österreich wie der mit Frankreich war dabei von ihm diplomatisch 
in großartigster Weise vorbereitet und geleitet worden, indem er in beiden 
Kriegen die Sicherung des Rückens durch die freundliche Haltung Rußlands 
und seines Zaren Alexanders II. hatte und indem es ihm gelang, das unter 
der Maske der Neutralität sich schon eindrängende England aus der ganzen 
Beendigung des Krieges von 1870 fernzuhalten. Danach war es sein Ziel, 
seinem Reich den Frieden zu erhalten und den Schutz gegen ein Revanche- 
bedürfnis Frankreichs, das er immer für sehr stark und vor allem für sehr 
dauerhaft gehalten hat. Deshalb kam es darauf an, im Osten mit den beiden 
Kaiserreichen, Rußland und Österreich-Ungarn, in guten Verhältnissen zu 
leben. Dann blieb, da England auf diese Weise gar nicht eingreifen konnte, 
Frankreich hoffnungslos vereinzelt. 
b) Der Abschluß des Bündnisses mit Österreich-Ungarn. 
1. Der Kanzler hat diese Politik trotz lebhaftesten Bemühens noch nicht 
ein Jahrzehnt lang nach 1820 durchführen können. Zwischen Rußland und 
Österreich-Ungarn standen die gegensätzlichen Interessen in der orientalischen 
Frage. Österreich-Ungarn wollte nichts anderes, als sich dort wirtschaftlich 
ausdehnen können und vor allem gegen die Strömung gesichert sein, die 
seit den vierziger Jahren als Panslawismus entstanden war. Diese Be- 
wegung, die sich auf die Gemeinsamkeit der Sprache und Konfession 
zwischen Rußland und den Balkanstaaten stützt, wollte im Grunde nichts 
anderes als die Unterwerfung der Balkanstaaten unter Rußland, womit 
das Schicksal der Türkei von selbst erledigt war, und wollte damit auch 
die Zertrümmerung Österreichs; sei es von Süden her, indem von Serbien 
aus diese Wühlereien in die Serben und Kroaten, überhaupt die Südslawen 
Österreichs hereingetragen wurden, sei es im Norden, wo man versuchte, 
in Galizien und unter den Tschechen für den Panslawismus zu werben 
(s. Artikel III A.) 
Mit den Aufständen in Bosnien 1875 und Bulgarien 1876 und der 
großen inneren Krisis, die damit für die Türkei entstand, kam diese 
orientalische Frage wieder in das Rollen. Wir wissen, womit schon über 
die Beziehungen Deutschlands zur Türkei etwas gesagt wird, daß Bismarck 
grundsätzlich eigene Interessen Deutschlands an der orientalischen Frage 
leugnete. Er hat das in den bekannten Worten von den Knochen 
des pommerschen Grenadiers, wie in einem Epigramm, und im 
20. Kapitel der Gedanken und Erinnerungen ausführlicher ausgesprochen. 
Für ihn kam es nur darauf an, daß aus dieser orientalischen 
Frage nicht Funken aufsprängen, an denen sich ein Weltkrieg ent- 
zünden könnte, ein Weltkrieg, in den, wie er voraussah, Frankreich 
selbstverständlich eintrat und dessen Hauptkosten dann die militärische 
Kraft des Deutschen Reiches zu tragen hatte. Nun war es aber für 
ihn nicht möglich, diese Beruhigungs- und Ausgleichspolitik durch-
	        

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