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Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
bgbl
Titel:
Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1867
1870
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
bgbl_1869
Titel:
Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869.
Bandzählung:
3
Herausgeber:
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1869
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 28.
Bandzählung:
28
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

law

Titel:
(Nr. 318.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Haushalts-Etat des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870.
Bandzählung:
318
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes.
  • Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. 1869. (3)
  • Titelseite
  • Chronologische Übersicht
  • Stück No 1. (1)
  • Stück No 2. (2)
  • Stück No 3. (3)
  • Stück No 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • (Nr. 318.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Haushalts-Etat des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870. (318)
  • (Nr. 319.) Gesetz, betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung. (319)
  • (Nr. 320.) Uebereinkunft zwischen dem Norddeutschen Bunde und Italien wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst. (320)
  • (Nr. 321). Dem Herrn Robert M. Hanson ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika für Bremen und diejenigen Gebietstheile der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten, welche näher an seinem Wohnsitz Bremen, als an einem anderen Sitze eines Konsulats der Vereinigten Staaten belegen sind, ertheilt worden. (321)
  • (Nr. 322.) Dem Herrn Gustav Jaretzki ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika für Altona und diejenigen Gebietstheile der zum Norddeutschen Bunde gehörigen Staaten, welche näher an seinem Wohnsitz Altona, als an einem anderen Sitze eines Konsulats der Vereinigten Staaten belegen sind, ertheilt worden. (322)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Sachregister zum Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes. Jahrgang 1869.

Volltext

                                                                     — 290 — 
                                                                     Nachtrag 
                                                                              zum 
Haushalts=Etat des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870. 
  
  
  
  
Betrag für 1870 
Tit. Ausgabe. im im 
Einzelnen. Ganzen. 
Thlr. Thlr. 
Fortdauernde Ausgaben. 
Kap. 10. Oberster Gerichtshof für Handelssachen. 
J. Besoldungen. 
1.Der Präsident .. .. .. . . .. 6,000 
2. Ein Vizepräsident ........ «..................... 4,000 
3.Zwölf Räthe mit je 3000 Thlrn. 36,000 
4.Suphaltern=Beamte und zwar: 
a) zwei Beamte erster Klasse (ein Sekretair und 
ein Registrator) mit 700 bis 1500 Thlrn., im 
Durchschnitt 1100 Thlrn. 2,200 
b) zwei Kanzleisekretaire mit 500 bis 900 Thlrn., 
im Durchschnitt 700 Thlrn. 1,400 
5. Unterbeamte und zwar: 
a) ein Botenmeister  mit 500 
b) zwei Kanzleidiener mit 350 bis 450 Thlrn., im 
Durchschnitt 400 Thlrn. 800 
c) ein Hausdiener 300 
Summa Tit. I 51,200 
  
  
  
 
	        

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