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Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
bgbl_1877
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1877.
Signatur:
rgbl_1877
Bandzählung:
11
Herausgeber:
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1877
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 22.
Bandzählung:
22
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Reichs-Gesetzblatt.
  • Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Chronologische Übersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Sachregister zum Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1877.

Volltext

Reichs-Gesetzblatt 
No.. 22. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen. S. 40. 
  
  
  
(Nr. 1190.) Bekanntmachung) betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im 
Betrage von 8.300.000 Mark. Vom 17. Mai 1877. 
Auf Grund der durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für 
Zwecke der Marine= und der  Telegraphenverwaltung, vom 27. Januar 1875 
 (Reichs-Gesetzbl. S. 18), durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe 
für Zwecke der Telegraphenverwaltung, vom 3. Januar 1876 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 1) und durch das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke 
der Post- und Telegraphenverwaltung, vom 3. Januar 1877 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 1) mir ertheilten Ermächtigung habe ich bestimmt, daß verzinsliche Schatz= 
anweisungen im Gesammtbetrage von acht Millionen dreihunderttausend Mark, 
und zwar in Abschnitten von je eintausend, zehntausend, fünfzigtausend und 
einhunderttausend Mark (Serie XI der Reichs-Schatzanweisungen vom Jahre 
1877), nämlich sechs Millionen dreihunderttausend Mark an Stelle der laut 
Bekanntmachung vom 2. Februar d. J. (Reichs- Gesetzbl. S. 40) zur Bestreitung 
von einmaligen Ausgaben der Telegraphenverwaltung ausgefertigten, am 25. d. M. 
fällig werdenden Reichs-Schatzanweisungen (Serie I von 1877) und fernerweit 
zwei Millionen Mark zur Bestreitung von einmaligen Ausgaben der Post= und 
Telegraphenverwaltung ausgegeben werden. 
Den Zinssatz dieser Schatzanweisungen habe ich auf drei Prozent für 
das Jahr, und die Dauer ihrer Umlaufszeit auf drei Monate, nämlich vom 
21. Mai bis 21. Aufüst 1877 festgesetzt. 
Die Reichsschuldenverwaltung ist wegen Ausfertigung der Schatzanweisungen 
mit näherer Anweisung versehen worden. , 
Berlin, den 17. Mai 1877. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Hofmann. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler- Amt. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober, Hofbuchbruckerel 
(R. v. Decker). 
Reichs-Gesetzbl. 1877. 74 
Ausgegeben zu Berlin den 19. Mai 1877.
	        

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