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Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
rgbl
Titel:
Reichs-Gesetzblatt.
Erscheinungsort:
Berlin
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1871
1918
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Zeitschriftenband

Persistenter Identifier:
bgbl_1877
Titel:
Reichs-Gesetzblatt. 1877.
Signatur:
rgbl_1877
Bandzählung:
11
Herausgeber:
Königliche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker)
Dokumenttyp:
Zeitschriftenband
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1877
DDC-Sachgruppe:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

law_gazette

Titel:
Stück No. 38.
Bandzählung:
38
Dokumenttyp:
Zeitschrift
Strukturtyp:
law_gazette

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Reichs-Gesetzblatt.
  • Reichs-Gesetzblatt. 1877. (11)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Chronologische Übersicht
  • Stück No. 1. (1)
  • Stück No. 2. (2)
  • Stück No. 3. (3)
  • Stück No. 4. (4)
  • Stück No. 5. (5)
  • Stück No. 6. (6)
  • Stück No. 7. (7)
  • Stück No. 8. (8)
  • Stück No. 9. (9)
  • Stück No. 10. (10)
  • Stück No. 11. (11)
  • Stück No. 12. (12)
  • Stück No. 13. (13)
  • Stück No. 14. (14)
  • Stück No. 15. (15)
  • Stück No. 16. (16)
  • Stück No. 17. (17)
  • Stück No. 18. (18)
  • Stück No. 19. (19)
  • Stück No. 20. (20)
  • Stück No. 21. (21)
  • Stück No. 22. (22)
  • Stück No. 23. (23)
  • Stück No. 24. (24)
  • Stück No. 25. (25)
  • Stück No. 26. (26)
  • Stück No. 27. (27)
  • Stück No. 28. (28)
  • Stück No. 29. (29)
  • Stück No. 30. (30)
  • Stück No. 31. (31)
  • Stück No. 32. (32)
  • Stück No. 33. (33)
  • Stück No. 34. (34)
  • Stück No. 35. (35)
  • Stück No. 36. (36)
  • Stück No. 37. (37)
  • Stück No. 38. (38)
  • Stück No. 39. (39)
  • Stück No. 40. (40)
  • Stück No. 41. (41)
  • Stück No. 42. (42)
  • Stück No. 43. (43)
  • Sachregister zum Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1877.

Volltext

— 567 — 
Reichs-Gesetzblatt 
No  
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien 
Notenumlaufs. S. 567. — Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schatzanweisungen. 
S. 568. 
  
  
  
(Nr. 1212.) Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage 
des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 13. Oktober 1877. 
Nachdem die Rostocker Bank auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten 
mit dem 11. Juli d. J. verzichtet hat, ist der dieser Bank nach Ziffer 21 der 
Anlage zu §. 9 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 177) 
zustehende Antheil an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Noten= 
umlauf imit .. ... ..... . .... .. .. .. . . . .. 1.155.000 Mark 
nach §. 9 Absatz 2 des Bankgesetzes mit dem gedachten Zeit= 
punkte dem Antheil der Reichsbank zugewachsen. Dieser 
Antheil hat sich sonach von dem in der Bekanntmachung 
vom 23. Juli v. J. (Reichs-Gesetzbl. S. 170) nachgewiesenen 
Betrage von . . .. .. . . . . . ... . 272.720.000 
auf . 273.875.000 Mark 
erhöht. 
Berlin, den 13. Oktober 1877. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Hofmann. 
  
Reichs- Gesetzbl. 1877. 93 
Ausgegeben zu Berlin den 19. Oktober 1877.
	        

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