Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
binding_staatsgrundgesetze_heft_10
Title:
Heft 10. Verfassungs-Urkunden für die freien und Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg.
Editor:
Binding, Karl
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Verfassung
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Wilhelm Engelmann
Document type:
Monograph
Collection:
Freie und Hansestadt Lübeck
Hanseatic City of Bremen.
Free and Hanseatic City of Hamburg.
Year of publication.:
1897
Scope:
185 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Abteilung. Hamburg.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Verfassung der freien und Hansestadt Hamburg.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Appendix

Title:
Anlage 2. Gesetz, betreffend die Zuständigkeit des Reichsgerichts für Streitfragen zwischen dem Senat und der Bürgerschaft von Hamburg.
Document type:
Monograph
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

426 Studien über württembergische Agrarverhältnisse. 
geht innerhalb der Gemeinde selbst vor sich. Je nach dem Uni- 
fang, in welchem die Gegenwirkung einfritt, wird dann am Ende 
eine grössere Anzahl verhältnissmässig stärker begüterter Bauern 
vorhanden seyn neben einer grössern Menge von Besitzlosen, 
während die Zahl der geringsten Wirthschaften sich vermindert 
hat. In rein landwirthschaftlicher Beziehung wird die Aenderung 
meist vortheilhaft seyn; denn es lässt sich allerdings als Regel 
annehmen, dass der grössere Landwirth, der mit mehr Betriebs- 
kapital arbeitet und dem es nach den Verhältnissen der Gemeinde 
auch an Arbeitskräften nicht fehlen kann, dem Boden mehr abzu- 
gewirnmen weiss, als der bäuerliche Taglöhner, der zwar Arbeits- 
kraft genug hat, aber kein genügendes Betriebskapital. Wie die 
Sache in allgemein ökonomischer und. socialer Beziehung wirkt, 
das wird davon abhängen, was mit der vermehrten Menge Besitz- 
loser geschieht. Im schlimmsten Fall’bleiben sie in der Gemeinde 
hängen‘ und bilden ein trauriges Proletariat, um so schlimmer 
wegen des schärferen Gegensatzes zu den reicher Gewordenen. 
Im besten Falt bleibt ein Theil in der Eigenschaft von Taglöh- 
nern zurück und gerade diesen kann es dann leicht besser gehen, 
als vorher; ein andrer Theil wandert ganz aus mit oder ohne. 
Unterstützung der Gemeinde; Einzelne verlassen wenigstens die 
Gemeinde und finden da und dort Unterkunft und Brod. Im 
leiztern Fall ist auch in socialer Beziehung die Aenderung ent- 
schieden vortheilhaft und, wenn anders diese in genügend star- 
kem Umfang eintrat, so ist das Resultat ein allgemein gesunderer 
Zustand der Gemeinde, der mindestens eine oder ein paar Ge- 
nerationen aushalten kann, bis nach dem System absoluter Frei- 
heit mit der fortschreitenden Bevölkerung und fortgesetzten Thei- 
lungen der Jammer wieder von Neuem beginnt. 
So aber, wie es hier als ökonomisch nothwendig bezeichnet wird 
und wie es nach der Versicherung genauer Kenner unsrer bäuer- 
lichen Verhältnisse in einzelnen Gemeinden thatsächlich zu ge- 
schehen schon begonnen hat, kann es unmöglich in den Orten 
gehen, wo die Zahl der gänzlich Verarmten und gantmässig Ge- 
wordenen oder wirklich Verganteten so gross ist und der Besser- 
stehenden so wenige sind, dass die zum Zwangsverkauf kommen- 
den Parzellen auch dann keine Käufer finden, wenn die Gläubiger
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment