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Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1915. (99)

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Bibliographic data

fullscreen: Impf-Friedhof.

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Monograph

Persistent identifier:
binding_staatsgrundgesetze_heft_4
Title:
Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 4. Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Vom 31. Januar 1850.
Subtitle:
Nebst ihren Abänderungen. Samt drei Anlagen.
Editor:
Binding, Karl
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Verfassung
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Felix Meiner
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1912
Edition title:
Vierte, vermehrte Auflage.
Scope:
113 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Verfassungs-Urkunde für den Preußischen Staat. Vom 31. Januar 1850. Nebst ihren Abänderungen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Full text

— 213 — 
Verhaftung ihres Kindes begab, eröffnete man, daß sie das Kind 
sofort nach dem Krankenhause zu schaffen habe zwecks Vornahme einer 
Operation. Widrigenfalls würde gegen sie Strafantrag wegen fahr- 
lässiger Körperverletzung gestellt werden. (Ja, hat denn die Mutter 
das Kind geimpft?) Frau Spießmacher verweigerte die Unterbringung 
ihres Kindes im Krankenhause unter Hinweis auf die Zurateziehung 
des Arztes im Lohmühlenkrankenhause und darauf, daß sich unter 
naturgemäßer Behandlung der Finger des Kindes zusehends bessere. 
Trotzdem wurde ihr wenige Tage später eröffnet, daß man ihr Kind 
im Notfalle gewaltsam dem Krankenhause zuführen werde. Auf Grund 
einer in England geschlossenen Ehe wurde das Kind unter Vormund- 
schaft gestellt und dem Waisenhause überwiesen. Eine Klage der 
Eltern gab ihnen ihr Kind nach 3 Wochen mit ungeheiltem Finger 
zurück. Eine rasche Verschlechterung im Befinden des Kindes trat 
ein. Kurze Zeit darauf starb es, wahrscheinlich an der zu früh 
geschlossenen Jingerwunde! Dadurch wurde eine Ausscheidung unter- 
drückt und ein Eintritt der Krankheitserreger durch die Blut= und 
Lymphbahnen in's Gehirn ermöglicht. Hinzu kamen noch die un- 
geheueren psychischen Erregungen, denen man das kleine Kind durch 
die gewaltsame Entfernung von seiner Mutter ausgesetzt hatte. (Die 
heilige Staatsmedizin hat ein weites Gewissen. Derartiges sicht sie 
nicht mehr an. Hartgesottene Sünder empfinden nur ihr eigenes 
Elend, nicht das, was sie anderen bereiten!) Injektionsstellen am 
Fuße deuteten auf Morphium-Einspritzungen hin, — die, wie der 
Naturheilkundige Bergmann vermutet — dem Kinde gegeben wurden, 
um es am Schreien nach seiner Mutter zu verhindern. 
555. Hamburg. Ein lebendes, trauriges Bild des Impf- 
schadens wurde in Gestalt eines 7 jährigen Kindes gezeigt, das noch 
in Windeln lag und vollständig verblödet war. Das Wachstum und 
die Fortentwicklung des Kindes hatten nach der Impfung aufgehört. 
556. Ilsenburg (Harz). Frau Emma M. schrieb unter dem 
30. 12. 1910: „Vom ersten Impfen an leide ich am linken Arm, bin 
bereits 6 mal operiert, sodaß mir ziemlich das ganze Ellbogengelenk 
hat herausgenommen werden müssen und der Arm völlig steif und 
jahrelang unbrauchbar war. Der Arzt gab schließlich selbst zu, daß 
es eine Folge der Impfung sei.“ 
557. kKassel. Der Sohn des Modelleurs Heinrich Reul, Sepho- 
straße 20, war mit 12½ Monaten sehr stark entwickelt. Drei Tage 
nach der Impfung war die Hand des geimpften Armes bis über die
	        

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