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Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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fullscreen: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)

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Multivolume work

Persistent identifier:
bismarck_bundesrat
Title:
Fürst Bismarck und der Bundesrat.
Author:
Poschinger, Heinrich von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
bismarck_bundesrat_zweiter_band_1897
Title:
Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873).
Author:
Poschinger, Heinrich von
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Bundesrat
Volume count:
2
Publishing house:
Deutsche Verlags-Anstalt
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1897
Scope:
437 Seiten
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Die dritte Session des Bundesrats des Zollvereins. (4. April bis 23. Mai 1870.)
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Abschnitt. Die Bevollmächtigten zum Zollbundesrat.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Mecklenburg-Schwerin: Ober-Zolldirektor Oldenburg.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Fürst Bismarck und der Bundesrat.
  • Fürst Bismarck und der Bundesrat. Zweiter Band. Der Bundesrat des Zollvereins (1868-1870) und der Bundesrat des Deutschen Reichs (1871-1873). (2)
  • Title page
  • Blank page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Vorwort.
  • Die erste Session des Bundesrats des Zollvereins. (2. März bis 30. Juli 1868.)
  • Die zweite Session des Bundesrats des Zollvereins. (28. April bis 20. Dezember 1869.)
  • Die dritte Session des Bundesrats des Zollvereins. (4. April bis 23. Mai 1870.)
  • I. Abschnitt. Einleitung.
  • II. Abschnitt. Die Bevollmächtigten zum Zollbundesrat.
  • Mecklenburg-Schwerin: Ober-Zolldirektor Oldenburg.
  • III. Abschnitt. Aus der Werkstatt des Zollbundesrats.
  • IV. Abschnitt. Die Korrespondenz des Vorsitzenden des Zollbundesrats mit demselben.
  • Der Bundesrat des Deutschen Reichs. Vorwort.
  • Die erste Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (20. Februar 1871 bis 9. März 1872.)
  • Die zweite Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (Vom 9. März 1872 bis 10. Februar 1873.)
  • Die dritte Session des Bundesrats des Deutschen Reichs. (17. Februar bis 29. Dezember 1873.)
  • Personen-Register.
  • Sach-Register.
  • Advertising

Full text

— 93 — 
handelspolitische Richtung war eine ausgesprochen freihändlerische. Als Fürst Bis- 
marck 1878 das große Werk einleitete, Deutschlands Handelspolitik aus den Bahnen 
des Freihandels herauszuziehen, und auch auf dem Gebiete der Wirtschafts- 
politik — zum Segen Deutschlands — eine nationale Politik inaugurirte, wurde 
naturgemäß auch Oldenburgs Stellung im Bundesrat eine schwierige. Als Ver- 
treter Mecklenburgs, welches, wie alle Küstenländer, seiner Lage zufolge größere 
Vorteile vom Freihandel erwartete, !) vermochte er Bismarcks Handelspolitik nicht 
zu unterstützen, und hierin lag der Keim zu Konflikten. Ein Kanzler, der von 
der Fehlerhaftigkeit der bisher verfolgten handelspolitischen Richtung weniger 
tief überzeugt gewesen wäre, als dies bei Bismarck der Fall war, hätte vielleicht 
Oldenburgs Wirksamkeit, die seinen Intentionen entgegenarbeitete, ruhig mit an- 
gesehen. Da Bismarck für seine Tendenzen eine überwiegende Majorität im Bundes- 
rat besaß, so bestand ja keine Gefahr, daß der Wagen noch einmal in das fehlerhafte 
Geleise zurückrollte. Mit Bismarcks Wesen und seiner ganzen Politik vertrug sich 
aber eine solche Haltung nicht. Wenn er von einer Maßregel das Wohl des ge- 
samten Vaterlandes abhängen sah, dann gab es für diesen großen Patrioten kein 
laisser faire; er duldete dann, soweit sein Arm reichte, keine dienstliche Opposition. 
Handelte es sich um einen Beamten der inneren Reichsverwaltung, von dem er 
seine Ziele durchkreuzt sah, so mußte sich derselbe entweder fügen oder weichen.2) 
Selbst im Bundesrat glaubte Bismarck Tendenzen, die seinen Begriffen von 
Wohlfahrt des Staates diametral entgegenliefen, nicht begünstigen zu dürfen, 
und deshalb suchte derselbe von der mecklenburgischen Regierung die Ersetzung 
Oldenburgs durch einen andern Bevollmächtigten zu erwirken. Gelang ihm 
dies, wie im vorliegenden Falle, nicht, so hatte er wenigstens gethan, was er 
für seine Schuldigkeit hielt. Die Gegner Bismarcks mögen das Vorgehen des- 
selben im konkreten Falle als Herrschsucht bezeichnen. In unseren Augen ist 
es ein Ausfluß seines tiefsten Pflichtgefühls. 
  
sterium. Am 11. August 1868 beim Eintritt der beiden Großherzogtümer Mecklenburg in 
den Zollverein trat Oldenburg als Ober-Zolldirektor an die Spitze der beiden Groß- 
herzogtümern gemeinschaftlichen Steuer= und Zollverwaltung und verblieb in dieser Stellung 
bis zu seinem Tode. Am 11. August 1893 erhielt er den Titel Generalzolldirektor. Olden- 
burg war thätig bei Gründung des mecklenburgischen Landesvereins der Kaiser Wilhelm- 
Stiftung für deutsche Invaliden und bis zu seinem Tode Vorsitzender des geschäftsführenden 
Ausschusses desselben. Ferner war er u. a. Mitglied im Vorstand der Schweriner Er- 
sparnisanstalt und Vorsitzender der Kommission, betreffend die Errichtung eines Fritz 
Reuter-Denkmals. 
1) Jetzt ist es zu einer anderen, besseren Einsicht gekommen. 
2) Für beide Alternativen lassen sich Beispiele anführen. Es gab einen Rat des 
Reichskanzler-Amts, der, wiewohl von Hause aus Freihändler, sowohl unter dem frei- 
händlerischen als unter dem schutzzöllnerischen Bismarck diente; dagegen erhielt Direktor 
Michaelis, als die Zolltarifreform vor sich ging, das politisch indifferente Amt eines Präsi- 
denten des Reichs-Invalidenfonds. 
 
	        

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