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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
bismarck_werke
Titel:
Bismarck Die gesammelten Werke.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
deutschesreich
DDC-Sachgruppe:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Band

Persistenter Identifier:
bismarck_werke_6b_1931
Titel:
Bismarck Die gesammelten Werke. Band 6b.
Bearbeiter / Herausgeber:
Thimme, Friedrich
Bandzählung:
6b
Erscheinungsort:
Berlin
Herausgeber:
Otto Stollberg & Co.
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
deutschesreich
Erscheinungsjahr:
1931
Umfang:
749
DDC-Sachgruppe:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
1487. Telegramm an den Gesandten in Wien von Schweinitz. 31. Januar 1870. Die türkischen Truppenanhäufungen an der Grenze zu Montenegro betreffend.
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. (4)
  • Titelseite
  • Leerseite
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. I. in chronologischer Ordnung.
  • Inhaltsverzeichniß des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1838. II. in alphabetischer Ordnung.
  • Stück Nr.1. (1)
  • Stück Nr.2. (2)
  • Stück Nr.3. (3)
  • Stück Nr.4. (4)
  • Stück Nr.5. (5)
  • Stück Nr.6. (6)
  • Stück Nr.7. (7)
  • Stück Nr.8. (8)
  • Stück Nr.9. (9)
  • Stück Nr.10. (10)
  • Stück Nr.11. (11)
  • Stück Nr.12. (12)
    Stück Nr.12. (12)
  • Stück Nr.13. (13)
  • Stück Nr.14. (14)
  • Stück Nr.15. (15)
  • Stück Nr.16. (16)
  • Stück Nr.17. (17)
  • Stück Nr.18. (18)
  • No 73.) Bekanntmachung. (73)
  • No.74.) Verordnung, den Anschluß des Fürstenthumes Schaumburg=Lippe an den Hannover=Oldenburg=Braunschweigischen Steuerverein betreffend; vom 20.September 1838. (74)
  • No 75.) Verordnung, die Vergütung auf versteuerten, in`s Ausland geführten, inländischen Branntwein betreffend; vom 8.Oktober 1838. (75)
  • No 76.) Verordnung, die Wirksamkeit des Justitialamtes Löbau als Bezirksamt betreffend; vom 18.Oktober 1838. (76)
  • Stück Nr.19. (19)
  • Stück Nr.20. (20)

Volltext

( 417) 
Gesch-und Verordnungsblatt 
für das Konigreich Sachsen, 
184. Stück vom Jahre 1838. 
  
  
N38.) Bekanntmachung. 
□ . 
In Folge des vermehrten Geschaͤftsumfangs bei der Landrentenbank ist die Anstellung 
eines besondern Buchhalters bei selbiger fuͤr noͤthig erachtet und diese Stelle mit Allerhoͤch— 
ster Genehmigung dem 
»Getheimen Finanzsecretaͤr, Gottlob Benjamin Bornemann, 
vom 1sten kuͤnftigen Monats ab uͤbertragen worden. 
Es wird daher Solches und, daß der Hauptauswechslungs-Cassirer Schmidt noch 
ferner mit der Cassenfuͤhrung bei der Landrentenbank beauftragt ist, zu Jedermanns Wis— 
senschaft hierdurch bekannt gemacht. 
Dresden, am 25sten September 1838. 
Finanz-Ministerium. 5 
von Zeschau. 
Wilcken. 
1838. 59
	        

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