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Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

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Bibliographic data

fullscreen: Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.

Multivolume work

Persistent identifier:
blaetter_rechtsanwendung
Title:
Blätter für Rechtsanwendung.
Author:
Seuffert, Johann Adam
Glück, Christian Carl
Editor:
Hettich, Karl
Document type:
Multivolume work
Collection:
bayern
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
blaetter_rechtsanwendung_34_1869
Title:
Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band.
Editor:
Seuffert, Johann Adam
Volume count:
34
Place of publication:
Erlangen
Publisher:
J. J. Palm und Ernst Enke.
Document type:
Volume
Collection:
bayern
Publication year:
1869
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Samstag den 9. Oktober 1869. 34. Jahrgang. No 21.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Entstehung der constitutionellen Verfassung des Königreichs Sachsen.
  • Title page
  • Vorwort.
  • Index
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Prepage
  • I. Einleitung.
  • II. Die ursprüngliche Entwicklung der Landschaft in den sächsischen Landen.
  • III. Die alte ständische Verfassung. (1438 - 1831.)
  • Das ständische Recht der sogenannten ,,willkürlichen" Zusammenkünfte.
  • Corporative Zusammensetzung der Landtage.
  • Die verschiedenen Arten der Ständeversammlungen.
  • Geschäftsgang bei den Ständeversammlungen.
  • Ceremoniell bei der Landtagseröffnung.
  • Formalien der Landtagsverhandlungen.
  • Das Verfahren bei Abfassung ständischer Schriften.
  • IV. Die Wirksamkeit der alten Stände.
  • Steuerbewilligungsrecht.
  • Mitwirkung bei Regierungsacten.
  • Wirksamkeit in kirchlichen Angelegenheiten.
  • Mitwirkung bei Errichtung von Landescollegien.
  • Mitwirkung bei der Gesetzgebung.
  • Schlußbetrachtung.
  • V. Der Sächsische Behördenorganismus zur Zeit der alten ständischen Verfassung.
  • VI. Die ersten Regierungsjahre des Königs Anton.
  • Eintritt des Geheimen Raths von Könneritz in das Geheime Cabinett und Berufung des Ministers von Lindenau in den königl. sächsischen Staatsdienst .
  • Einleitende Schritte behufs Herbeiführung von Abänderungen der alten ständischen Verfassung.
  • Streben nach Erweiterung der finanziellen Zuständigkeit des Landtags.
  • Schritte zur Herbeiführung größerer Publicität der ständischen Verhandlungen.
  • Schärferes Hervortreten einer systematischen Opposition auf dem Landtage.
  • Die Septemberunruhen des Jahres 1830.
  • Schritte aus der Mitte der Regierung im Interesse einer den Bedürfnissen des Landes entsprechenden Neugestaltung der staatlichen Verhältnisse.
  • Prinz Friedrich August zum Mitregenten, Lindenau zum Cabinetsminister ernannt.
  • VII. Der Cabinetsminister von Lindenau und die Mitglieder des Geheimen Raths.
  • Bernhard August von Lindenau.
  • Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänkendorf.
  • Johann Adolph von Zezschwitz.
  • Hans Georg von Carlowitz.
  • Julius Traugott Jacob von Könneritz.
  • Heinrich Anton von Zeschau.
  • VIII. Die Verhandlungen im Geheimen Rath über die neue Verfassung.
  • IX. Die Mitglieder des Landtags von 1831.
  • Otto Victor, Fürst, Graf und Herr von Schönburg.
  • Albert von Carlowitz.
  • Dr. Christian Adolph Deutrich.
  • Christian Gottlieb Eisenstuck.
    Christian Gottlieb Eisenstuck.
  • X. Die Verhandlungen des Landtags über die neue Verfassung.
  • XI. Vernehmung des Landtags mit der Staatsregierung über die neue Verfassung. Veröffentlichung der Verfassungsurkunde vom 4. September 1831 und deren Einführung. Schlußwort.
  • Beilagen.
  • Beilage Nr. 1. Verzeichniß der in den sächsischen Landen bis zur Einführung der constitionellen Verfassung abgehaltenen Landesversammlungen.
  • Beilage Nr. 2.
  • Beilage Nr. 3. Der Landschafft Vereinigung in dem Bruder-Kriege zwischen Churfürst Friderico II. und Hertzog Wilhelm zu Sachsen de Anno 1445.
  • Beilage Nr. 4. Bericht über den Verlauf des im Jahre 1548 in Leipzig abgehaltenen Landtags.
  • Beilage Nr. 5. Bericht über den Verlauf der aufständischen Bewegungen in Sachsen im Herbst des Jahres 1830.
  • Beilage Nr. 6.
  • Beilage Nr. 7. Entwurf der Verfassungs-Urkunde des Königreichs Sachsen.
  • Beilage Nr. 8. Verzeichniß der Mitglieder des Landtags von 1831.
  • Beilage No. 9. Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen.

Full text

— 209 — 
Gewerbeordnung nach Dresden zu reisen, als ihn in Leipzig Krankheit 
am Weiterreisen hinderte. Er erlag derselben am 16. Februar 1859. 
„Fürst Otto Bictor war — mit diesen Worten schließt ein 
ihm kurz nach seinem Hinscheiden gewidmeter Nekrolog"“) — als 
Charakter und durch seinen sich fast über alle Hauptzweige des 
menschlichen Wissens verbreitenden Reichthum an Kenntnissen einer 
der bedeutendsten Zeitgenossen. Aber höher steht er als einer der 
großherzigsten Wohlthäter der Menschen, dem es, wie wenigen, 
gelungen ist, die ihm von der Vorsehung gesetzten bedeutenden 
Aufgaben zu lösen. Seine großartigen, von umfassender rückhalt- 
losester Menschenliebe inspirirten Schöpfungen verpflanzen sein 
segensreiches Andenken bis in die fernste Nachwelt.“ 
Albert von Carlowitz wurde am 2. April 1802 als ältester 
Sohn des Verfassers des ersten Verfassungsentwurfs, Hans Georg 
von Carlowitz, geboren und erhielt eine sehr sorgfältige Jugend- 
erziehung, anfänglich durch Hauslehrer im elterlichen Hause, sodann 
auf den Landesschulen zu Meißen und Grimma. Michaelis 1820 
bezog er die Universität Leipzig, woselbst er 3¾ Jahre lang die 
Rechte studirte und im Examen die erste Censur davontrug. Nach 
beendeten Universitätsstudien trat er 1826 als Assessor bei der 
Landesregierung ein und avancirte zwei Jahre später zum Re- 
gierungs-Referendar. Im Jahre 1831 erhielt er durch das von 
seiner Mutter ererbte Rittergut Naundorf die Landtagsfähigkeit. 
Gewählt von den Amtsassen des Amtes Pirna, trat er in die 
Curie der allgemeinen Ritterschaft ein und wurde durch das Ver- 
trauen seiner Mitstände nicht allein zum Condirector der allgemei- 
nen Ritterschaft des Meißnischen Kreises, sondern auch als Mit- 
glied derjenigen Deputation erwählt, welche den Entwurf der neuen 
Verfassung zu berathen hatte. An den betreffenden Berathungen 
und Arbeiten gebührt ihm ein hervorragender Antheil. 
*) Wissenschaftliche Beilage der Leipziger Zeitung, Jahrgang 
1859 Nr. 33. 
14
	        

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