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Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Bibliographic data

fullscreen: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft.
  • Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft. Neunter Band. Jahrgang 1853. (9)
  • Title page
  • Inhalt des neunten Bandes.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathsrecht. Erster Artikel.
  • Über die Verpflichtung restaurierter Regierungen aus den Handlungen einer Zwischenherrschaft.
  • Die staatswissenschaftliche Theorie der Griechen vor Aristoteles und Platon und ihr Verhältniss zu dem Leben der Gesellschaft.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Erster Artikel.
  • Nekrolog. Dr. Carl Wilhelm Friedrich Göriz.
  • Arbeitsverhältnisse in Böhmen.
  • Die amtliche Statistik und das statistische Bureau im Königreich Sachsen.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.
  • Title page
  • Betrachtungen über Armenpflege und Heimathrecht. Zweiter Artikel.
  • Die volkswirthschaftlichen Zustände des Königreichs Hannover.
  • Studien über württembergische Agrarverhältnisse. Zweiten Artikels erste Hälfte.
  • Revision der völkerrechtlichen Lehre von Asyle.
  • Über Begriff und Wesen der Polizei.
  • Der statistische Congress in Brüssel.
  • Staatswissenschaftliche Bücherschau.

Full text

vom Asyle. 479 
lobe aufstellt. England hat schon mit grosser Hefligkeit Schutz 
von fremden Regierungen gegen Umiriebe verlangt, welche in 
dem Gebiete der leiztern gegen seine Rechte unternommen wur- 
den '). Und dass es seine vielgerühmte Asylpflicht während der 
Dauer der französischen Kriege und noch manches Jahr nachher 
durch die Alien-bill gar sehr beschränkt und der Regierung das 
Recht der Austreibung eines Fremden als blose Verwalltungs- 
maassregel eingeräumt hat, ist bekannt genug. Auch ist un- 
läugbar, dass, wenn gleich jeizt keinerlei Beschränkungen in Jer 
Zulassung Fremder bestehen, und zunächst eine Erneuerung sol- 
cher Maassregeln nicht wahrscheinlich ist: diess doch nur aus 
freiem Willen und polilischer Ansicht geschieht, ein rechtliches 
Hinderniss aber einer neuen Geselzgebung jener Art nicht ent- 
gegen steht. Auch in den Vereinigten Staaten ist schon vielfach 
der Gedanke einer Beschränkung der Einwanderung zur Sprache 
gekommen. Und wenn zunächst nur Gründe der Armenpolizei 
und dgl. hierzu bewegen, so sind damit natürlich auch politische 
und rechtliche Erwägungen nicht ausgeschlossen, sobald sie als 
richtig und bedeutend anerkannt werden. Was aber die Aus- 
lieferung betrifft, so sind, abgesehen von jenen einzelnen Fällen, 
in welchen namentlich die englische Regierung Auslieferungen 
verlangte, (somit natürlich auch unter gleichen Umständen hätte 
gewähren müssen, ) sogar mehrere Verträge von England und von 
den Vereiniglen Staaten, theils unter sich selbst, theils mit frem- 
den Mächten, über die regelmässige Auslieferung von flüchtigen 
Verbrechern geschlossen worden. Und zwar ist der Kreis der 
Fälle, in welchen gegenseitige Auslieferung bedungen wird, in 
  
griffsverwirrung. Leuchtet doch ein, dass wenn hier nicht durch gemein- 
schaftlichen Widerstand der europäischen Mächte Recht und Logik aufrecht 
erhalten wird, alle Verträge über Auslieferung von Privatverbrechern völlig 
illusorisch sind. 
1) Mit Recht ist dieser Beweis der schreiendsten Folgewidrigkeit und 
Selbstsucht England bitter vorgeworfen worden. S. Allg. Zeit., 1853, Nro 
80 und 81 Hier sind selbst die ausführlichen Worte einer englischen Note 
an das Kabinet in Washington mitgetheilt, in welcher Schutz gegen die Um- 
triebe ausgewanderter kanadischer Empörer gefordert und die Vereinigten 
Staaten im Weigerungsfalle mit Entschädigungs-Ansprüchen und Hinweisung 
auf. Mitschuld bedroht werden,
	        

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