Staatsbibliothek Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Multivolume work

Persistent identifier:
heckel_lehrbuch_staatswissenschaften
Title:
Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
Editor:
Frankenstein, Kuno
Heckel, Max von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
borght_verkehrswesen_1912
Title:
Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen.
Author:
Borght, Richard van der
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Straßenverkehr
Eisenbahnverkehr
Wasserverkehr
Luftverkehr
Postverkehr
Volume count:
7
Publishing house:
C. L. Hirschfeld
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
Scope:
665 Seiten
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Verkehrswesen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 3. Die Vorzüge und Schwächen des öffentlichen Betriebs des Verkehrswesens.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Index
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • Schriften.
  • 1. Kapitel. Begriff, Gliederung, Werkzeuge und volkswirtschaftliche Leistung des Verkehrs.
  • 2. Kapitel. Der Entwickelungsgang der Verkehrsvervollkommnung im allgemeinen.
  • 3. Kapitel. Die Wirkungen des vervollkommneten Verkehrswesens.
  • 4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Verkehrswesen.
  • § 1. Die Notwendigkeit des Eingreifens der öffentlichen Gewalt in das Verkehrswesen.
  • § 2. Die Übernahme der Verkehrsmitte! in die öffentliche Verwaltung.
  • § 3. Die Vorzüge und Schwächen des öffentlichen Betriebs des Verkehrswesens.
  • § 4. Die finanzielle Behandlung des Verkehrswesens durch die öffentliche Gewalt.
  • 5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen.
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

88 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen. 
mag, ist klar. Das gilt nur von wirklich kreditwürdigen Staaten, 
d. h. von Staaten mit geregelter Verwaltung und Finanzlage und mit 
zuverlässigem Beamtenstande. Dagegen sind die Anleihen von weniger 
kreditwürdigen Staaten zu einer solchen ausgleichenden Wirkung nicht 
geeignet, da sie in Zeiten lebhaften Spielgeschäfts gesuchter sind 
als in ruhigen Zeiten, also selbst als Spielmittel dienen. Die Selbstver- 
Waltungskörper sind in dieser Beziehung entsprechend wie der Staat zu 
beurteilen. 
Der zuerletzt erwähnte Punkt führt auf einen anderen Vorzug, der 
den öffentlichen Verkebrsunternehmungen nachgesagt wird. Sie sind, 
Ssagt man, ein wichtiges Mittel in dem Kampfe gegen das Börsenspiel 
weil sie keine Spielpapiere schaffen. Die Aktiengesellschaften dagegen 
liefern sehr brauchbaren und willkommenen Stoff für das Börsenspiel. 
Zu den frühesten Einwänden gegen das Gesellschaftsbahnwesen gehört 
gerade die Beförderung des Börsenspiels durch die Eisenbahnaktien- 
gesellschaften. Schon Mitte der dreißiger Jahre des 19. Jahrhunderts 
wurde der Punkt hervorgehoben, und seitdem ist dieser Einwand nie 
verstummt. In der Tat sind arge Ausschreitungen vorgekommen und 
kommen noch immer in den Ländern vor, in denen die Aktienbahnen 
herrschen. Die Erfahrungen lassen es auch zweifelhaft erscheinen, ob 
durch die Umgestaltung der Aktiengesetzgebung oder durch eine Staats- 
aufsicht derartigen Ausschreitungen ein dauernd wirksamer Damm ent- 
gegengesetzt werden kann. 
Das Börsenspiel ist freilich auch bei anderen Aktiengesellschaften 
in schärfster Form zutage getreten. Allein es wird behauptet, dab 
gerade die Eisenbahnaktien sich dazu besonders und viel mehr als andere 
Aktien eignen, weil die politischen und wirtschaftlichen Wechselfälle 
auf die Eisenbahnaktien einen viel stärkeren Einfluß haben, also die 
Ertragsverhältnisse mehr beeinflussen müssen, als bei anderen Aktien- 
unternehmungen. 
Dieser Auffassung kann man nicht völlig beitreten. Zwar sind in 
und bald nach der Bauzeit die Anhaltspunkte für die Ertragsberechnung 
nur gering und sehr unsicher, so daß zufälligen Einflüssen viel Spiel- 
raum gegönnt ist. Aber später ändert sich das. Die Verkehrsbe- 
dürfnisse, deren Befriedigung die Gesellschaft dient, sind in der Regel 
allgemein und, wenn sie auch schwanken, zu steter Ausdehnung 
geneigt und sinken jedenfalls in der Regel unter einen gewissen 
Mindestumfang nicht herunter. Der Anlaß zum Auf- und Nieder- 
schwanken des Ertrags und dementsprechend auch der Aktienkurse bei 
den Eisenbahngesellschaften — andere Verkehrsgesellschaften sind im 
allgemeinen in entsprechender Weise zu beurteilen — ist deshalb eher 
geringer und gewiß nicht größer als bei Gesellschaften, die ein nicht 
in gleicher Weise für den Aktienbetrieb geeignetes Gebiet beackern und
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.