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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

Multivolume work

Persistent identifier:
heckel_lehrbuch_staatswissenschaften
Title:
Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
Editor:
Frankenstein, Kuno
Heckel, Max von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
sammelbaende
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
borght_verkehrswesen_1912
Title:
Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen.
Author:
Borght, Richard van der
Volume count:
7
Publisher:
C. L. Hirschfeld
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1912
Scope:
665 Seiten
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Verkehrswesen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 3. Die Vorzüge und Schwächen des öffentlichen Betriebs des Verkehrswesens.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Index
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • Schriften.
  • 1. Kapitel. Begriff, Gliederung, Werkzeuge und volkswirtschaftliche Leistung des Verkehrs.
  • 2. Kapitel. Der Entwickelungsgang der Verkehrsvervollkommnung im allgemeinen.
  • 3. Kapitel. Die Wirkungen des vervollkommneten Verkehrswesens.
  • 4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Verkehrswesen.
  • § 1. Die Notwendigkeit des Eingreifens der öffentlichen Gewalt in das Verkehrswesen.
  • § 2. Die Übernahme der Verkehrsmitte! in die öffentliche Verwaltung.
  • § 3. Die Vorzüge und Schwächen des öffentlichen Betriebs des Verkehrswesens.
  • § 4. Die finanzielle Behandlung des Verkehrswesens durch die öffentliche Gewalt.
  • 5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen.
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentl. Gewalt gegenüber dem Verkehrswesen. 97 
arteten Voraussetzungen könnte man ein solches Vorgehen als zulässig, 
wenn auch nicht als erwünscht anschen. 
1. Die FMnanzielle Behandlung des Verkehrsivesens durenh die 
üffentliche Geivalt. Das Ergebnis der vorangegangenen Ausführungen 
legt eine Betrachtung darüber nahe, nach welchen Grundsätzen die 
finanzielle Behandlung des Verkehrswesens durch die öffentliche Gewalt 
erfolgen soll. Die Frage ist von hervorragender Bedeutung, weil von 
ihr die volkswizschaftlichen Wirkungen des öffentlichen Verkehrsbetriebs 
zum groben Teil abhängen. Ihre Beantwortung mulh zugleich auch 
auf die später zu besprechende Preisbildung im Verkehrswesen zu- 
rückwirken. 
Die Frage, nach welchem Grundsatze sich die finanzielle Behandlung 
des Verkehrswesens zu gestalten hat, kann für die Erwerbsgesellschaften 
als Verkehrsunternehmer keinen Augenblick zweifelbaft sein. Jede Er- 
werbsgesellschaft erstrebt einen möglichst hohen Reinertrag. Dies Streben 
bestebt auch bei weitgehenden Eingriffen der öffentlichen Gewalt in die 
Verhältnisse der Gesellschaften; es wird hier nur verhindert, sich volle 
Geltung zu verschaffen. Zu unterdrücken ist es bei einer Erwerbsge- 
sellschaft überhaupt nicht. Damit soll nicht gesagt sein, daß die Er- 
werbsgesellschaft nicht auch zeitweilig zu verlustbringenden Preisen 
arbeiten muß. Das kann bei jeder Erwerbsunternebmung vorkommen, 
wie 2z. B. die Geschichte der Aktiengesellschaften in den 70 er Jahren 
des 19. Jahrhunderts beweist. Es wird sich aber dabei stets um einen 
Ubergangszustand handeln, der durch den Druck der Verhältnisse auf- 
genötigt ist. Dauert er zu lange, so muß die Erwerbsgesellschaft schließ- 
lich ihre Tätigkeit einstellen. 
Bei den-Erwerbsgesellschaften auf dem Gebiete des Verkehrswesens 
liegt die Sache in Wahrheit nicht anders. Auch diese halten daran 
fest, dab sie einen möglichst günstigen Reinertrag erzielen müssen. 
Vorübergehend nehmen sie zwar auch Verluste auf sich, aber das ist 
nichts, was ihnen ausschließlich eigen ist. Auf die Dauer können sie 
einen solchen Zustand nicht ertragen. Wenn sie ihn länger als andere 
aushalten sollten, weil die Ertragsgewähr der öffentlichen Gewalt ihnen 
den Ausfall ersetzt, so zeigt sich gerade darin, daß sie ohne das 
Eingreifen der öffentlichen Gewalt nicht dauernd zu verlustbringenden 
Sätzen arbeiten können und wollen. 
Für die nicht öffentlichen Verkehrsgesellschaften liegt hiernach die 
Sache grundsätzlich klar. Andere Grundsätze der finanziellen Be- 
handlung treten hier nicht ein, es sei denn dabß eine Gesellschaft lediglich 
aus öffentlichen Rücksichten ohne jede Gewinnabsicht errichtet wird. 
Das ist aber auf dem Gebiete des Verkehrswesens ein so seltener Aus- 
nahmefall, dab er hier auber Betracht bleiben kann. Wieweit die 
öffentliche Gewalt den natürlichen und berechtigten Erwerbsdrang der 
vAM DER BORGHT, Vorkohra weson. 2. Aufl. 7
	        

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