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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

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Multivolume work

Persistent identifier:
heckel_lehrbuch_staatswissenschaften
Title:
Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
Editor:
Frankenstein, Kuno
Heckel, Max von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
borght_verkehrswesen_1912
Title:
Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen.
Author:
Borght, Richard van der
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Straßenverkehr
Eisenbahnverkehr
Wasserverkehr
Luftverkehr
Postverkehr
Volume count:
7
Publishing house:
C. L. Hirschfeld
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
Scope:
665 Seiten
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 2. Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung der Preise für die Verkehrsleistungen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Homepage
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • Schriften.
  • 1. Kapitel. Begriff, Gliederung, Werkzeuge und volkswirtschaftliche Leistung des Verkehrs.
  • 2. Kapitel. Der Entwickelungsgang der Verkehrsvervollkommnung im allgemeinen.
  • 3. Kapitel. Die Wirkungen des vervollkommneten Verkehrswesens.
  • 4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Verkehrswesen.
  • 5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen.
  • § 1. Einfluß des Wettbewerbes auf die Preisbildung.
  • § 2. Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung der Preise für die Verkehrsleistungen.
  • § 3. Die maßgebenden Umstände bei der Preisbemessung.
  • § 4. Die Richtung auf Vereinheitlichung der Preise
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

5. Kapitel. Die Preisbildung im Vorkehrswesen. 115 
gleiche zu erreichen. Ubrigens liegt in der Durchführung dieser Grund- 
sätze wiederum eine Vereinfachung der Verwaltungsarbeit; denn eine 
grobe Menge von Anfragen und Auseinandersetzungen fällt auf diese 
Weise fort. 
Die Möglichkeit, sich leicht, schnell und sicher über die zu er- 
legenden Frachtpreise zu unterrichten, wird wesentlich erhöht, wenn die 
verschiedenen Verkehrsgebiele möglichst gleichförmige Preissätze für die 
Einbeitsleistung aufweisen. Das kommt bei dem Land- und Binnen- 
vwasserstrabenverkehre nicht in Betracht, da hier, wie schon gezeigt, 
die einzelnen Verkehrsgebiete in der Regel von einander getrennt sind. 
Je weiter aber die Fernwirkung eines Verkehrsmittels reicht, je weniger 
es sich in örtliche Grenzen einspannen läßt, desto mehr wird eine 
solche grundsätzliche Gleichförmigkeit Bedürfnis. Das gilt schon von 
den großben Seeschiffahrtsunternehmungen, wenngleich tatsächlich Ab- 
weichungen infolge der Ungleichheit der Verkehrs- und Wettbewerbs- 
bedingungen in den verschiedenen Gebieten der Erde unvermeidlich sind. 
Es gilt aber vor allem von den Eisenbahnen und den Anstalten für den 
elektrischen Nachrichtenverkehr. Die Erwerbsgesellschaften, die sich 
auf diesem Gebiete betätigen, wurden und werden dieser Forderung nicht 
immer gerecht, da ihr Erwerbsstreben dem oft entgegensteht. Daß es 
den Versendern große Mühe machen muts, sich in einer Fülle von Preis- 
verzeichnissen zurecht zu finden, versteht sich von selbst. Die Vereinigung 
der Posten, der Anstalten für elektrischen Nachrichtenverkehr und der 
großen Bahnlinien in der Hand des Staates erleichtert es sehr, solchem 
Zustand ein Ende zu machen. Mit einer lediglich äußerlichen Gleich- 
förmigkeit wird man sich unter Umständen zufrieden geben müssen, 
wenn die bezeichneten Verkehrsanstalten ganz oder zum überwiegenden 
Teile in der Hand von Erwerbsgesellschaften sind. Sind sie in der Hand 
des Staates, so muß darüber hinaus die Forderung grundsätzlicher Gleich- 
mäbigkeit auch der Sache nach erhoben werden. Grundsätzlich muß der 
Preis der einzelnen gleichartigen Verkehrsleistungen des Staates in allen. 
seinen Gebieten gleich sein. Es darf nicht dauernd ein Gebiet gegen 
andere zurückgesetzt werden. Beim Post- und elektrischen Nachricbten- 
verkehr ist die sachliche Gleichheit tatsächlich durchgeführt und bat 
sogar schon bis zu gewissem Grade eine Bedeutung über die Staats- 
grenzen binaus gewonnen. Beim Eisenbahnwesen ist im internationalen 
Verkehr eine sachliche Gleichheit schwerer durchzusetzen. Man wird hier 
zunächst die äubßere Gleichförmigkeit erstreben müssen, an die sich dann- 
im Laufe der Zeit auch eine größere Gleichmäbßigkeit der Preise selbst 
anschließen wird. Im eigenen Staatsgebiet aber verfolgt der staatliche 
Bahnverkehr den Grundsatz sachlicher Gleichheit der Frachten. Die all- 
gemeine Regel ist, daß gleiche Mengen gleicher Beförderungsgegenstände 
auf gleich langen Strecken in den verschiedenen Landesteilen mit gleich, 
8*
	        

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