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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

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Multivolume work

Persistent identifier:
heckel_lehrbuch_staatswissenschaften
Title:
Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
Editor:
Frankenstein, Kuno
Heckel, Max von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
borght_verkehrswesen_1912
Title:
Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen.
Author:
Borght, Richard van der
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Straßenverkehr
Eisenbahnverkehr
Wasserverkehr
Luftverkehr
Postverkehr
Volume count:
7
Publishing house:
C. L. Hirschfeld
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
Scope:
665 Seiten
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber den Eisenbahnen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 2. Die finanzielle Behandlung der Eisenbahnen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Homepage
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • Schriften.
  • 1. Kapitel. Begriff, Arten und Hilfsmittel
  • 2. Kapitel. Die Entwickelung der Eisenbahnen
  • 3. Kapitel. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Eisenbahnen
  • 4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber den Eisenbahnen.
  • § 1. Die Betätigung der öffentlichen Gewalt beim Eisenbahnwesen.
  • § 2. Die finanzielle Behandlung der Eisenbahnen.
  • § 3. Die Verwaltung der Eisenbahnen.
  • § 4. Die internationale Eisenbahnverwaltung.
  • 5. Kapitel. Das Tarifwesen.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

296 III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr. 
erbschaftssteuer, sowie aus der Rente, die von Preußen an Hessen auf 
Grund des Lotterievertrags vom 17. Juni 1905 gezahlt wird. Der 
hessische Fonds soll den bessischen Staatshaushaltsetat von den 
Schwankungen dieser Einnahmequellen und der ungedeckten Matrikular- 
beiträge an das Reich möglichst unabhängig machen. Nach Erreichung 
der vorgeschriebenen Höhe von 6 Mill. M. werden die weiteren Zu- 
schüsse an den Fonds in erster Linie Eisenbahnzwecken dienstbar 
gemacht. 
Die vorhandenen Staatsbahnnetze werden durchweg nach dem gewerb- 
lichen Grundsatze verwaltet, freilich mit ungleichem Erfolge. Das hängt 
zum guten Teil mit den natürlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen 
zusammen, wenn auch die Art der Betriebsführung nicht ohne Einfluß 
ist. Die Wirschaftlichkeit der Betriebsführung wird gewöhnlich beur- 
teilt nach dem „Betriebskoeffizienten“ oder Betriebskostenanteil, d. h. 
nach dem Anteil der gesamten Betriebsausgaben an den Betriebsein- 
nahmen. Dabei ist aber nicht zu übersehen, daß der Betriebskostenanteil 
stark schwankt und von den wirtschaftlichen Verschiebungen unmittel- 
bar berührt wird. In Zeiten des Niederganges und des wirtschaftlichen 
Tiefstandes pflegt der Betriebskostenanteil unter sonst gleichen Verhält- 
nissen zu steigen, bei Besserung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage 
vermindert er sich in der Regel. Das erklärt sich aus den Verkehrs- 
einschränkungen in schlechten und der Verkehrszunahme in guten Zeiten 
und den dadurch hervorgerufenen Verschiebungen der Betriebseinnahme, 
denen entsprechende Verschiebungen der Betriebsausgabe nicht sofort 
folgen. Die Berechnungsweise des Betriebskostenanteils ist nicht überall 
dieselbe, sodaß bei Vergleichen eine gewisse Vorsicht geboten ist. Im 
allgemeinen zeigen die Privatbahnen geringere Betriebskostenanteile als 
die Staatsbahnen, die aber ibrerseits wieder sehr von einander abweichen. 
Für das gröbßte Staatsbahnnetz, das preubisch-hessische, berechnet 
der amtliche Bericht über die Ergebnisse des Betriebs dieser Bahnen 1910 
den Betriebskostenanteil folgendermaben: 
1895 56,02 1901 63,56 1906 64,66 
1896 55,40 1902 63,27 1907 69,68 
1897 56, 54 1903 61,72 1908 74,62 
1898 58.8 1904 62,50 1909 68,99 
1899 59,36 1905 62,67 1910 67.27 
1900 61,02 
Im ganzen tritt hier eine steigende Richtung zutage, die — soweit 
Sich erkennen lähtt — in allen Ländern obwaltet. Der wohl durch die 
damaligen wirtschaftlichen Verhältnisse zu erklärende Sprung im Jabre 
bedeutet keine dauernde Erhöhung. Nach der deutschen Eisen- 
bahnstatistik für 1910 steht auf den vollspurigen Bahnen dem preuhi-
	        

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