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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

Multivolume work

Persistent identifier:
heckel_lehrbuch_staatswissenschaften
Title:
Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
Editor:
Frankenstein, Kuno
Heckel, Max von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
sammelbaende
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
borght_verkehrswesen_1912
Title:
Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen.
Author:
Borght, Richard van der
Volume count:
7
Publisher:
C. L. Hirschfeld
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1912
Scope:
665 Seiten
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Kapitel. Begriff und Arten der Wasserwege und Fahrzeuge.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 2. Arten der Fahrzeuge.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Index
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • Schriften.
  • 1. Kapitel. Begriff und Arten der Wasserwege und Fahrzeuge.
  • § 1. Begriff und Arten der Wasserwege.
  • § 2. Arten der Fahrzeuge.
  • 2. Kapitel. Entwickelungsgang.
  • 3. Kapitel. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Wasserstraßen.
  • 4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Wasserverkehrswesen.
  • 5. Kapitel. Die Preisbildung im Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

3060 IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr. 
Wasserstrabe. Für den Güterverkehr haben sie nur eine untergeordnete 
Bedeutung. 
Der Ausdruck „Kahn“ und noch mehr der Ausdruck „Boot“ wird 
auch wohl für gröhere Fahrzeuge gebraucht, die sonst gewöhnlich als 
Schiffe bezeichnet werden. Die Abstufung nach der Größe ist eben 
stets wegen der Unbestimmtheit des Begriffs „Größe- schwankend. 
Sicherer ist die Einteilung nach der benutzten bewegenden Kraft. 
Die Hauptarten sind Ruderschiffe, die mit Rudern fortbewegt werden, 
Segelschiffe, die den Wind in größeren oder geringeren Leinwandflächen 
auffangen und seine Kraft so als Triebkraft verwerten, und Dampfschiffe, 
die durch Dampfkraft fortbewegt werden und entweder als Rad- oder 
als Schraubendampfer erscheinen. Neuerdings sind sowobl auf Flüssen 
sowie zur See noch andere mechanische Triebkräfte angewandt worden, 
namentlich Elektrizität und Verbrennungskraftmaschinen, sodaß zu den 
Dampfschiffen die Kraftschiffe und Kraftboote hinzutreten. 
Die eben genannten Arten bewegen sich in ungebundener Fahrt. 
Ihnen stehen gegenüber diejenigen, welche sich in gebundener Fahrt be- 
wegen, nämlich die Kettenschiffe und Seilschiffe, die sich an einer auf 
dem Boden des Wassers liegenden, durch das Schiff zu hebenden Kette 
oder an einem gleichen Zwecken dienenden Seile fortarbeiten (Tauerei 
oder Touage), und ferner die Schiffe, die durch eine Zugkraft vom Ufer 
aus bewegt werden. Ist die bewegende oder richtiger die ziehende Kraft 
menschliche oder tierische Kraft, so spricht man von Treidelschiffen (in 
Holland Treckschuiten). Die neuere Zeit hat die Mittel des „Schiffszugs“ be- 
deutend vervielfältigt: Lokomotiven, Kraftmaschinen und feststehende 
Maschinen mit verschiedenen mechanischen Triebkräften kommen in An- 
wendung neben den älteren Betriebsweisen. Auch mit Fernlenkschiffen, 
die vom Dfer aus durch elektrische Kraft ohne Drahtvermittelung gelenkt 
werden, sind Versuche gemacht, die anscheinend Erfolg versprechen. 
Werden die Schiffe nicht vom Ufer aus, sondern durch einen Dampfer 
oder ein Kraftschiff auf der Fahrstrabe gezogen, so spricht man von 
Schleppschiffen. 
Nach der Art des zu bewältigenden Verkehrs kann man Personen-- 
und Güterschiffe unterscheiden. Dabei kommt es mehr und mehr auf, 
daß Schiffe auf bestimmte Arten von Gütern zugeschnitten werden, wie 
Getreideschiffe, Petroleumschiffe usw. 
Auch nach der Art der zu befahrenden Wasserstrabe kann man die 
Schiffe in verschiedene Arten teilen, in Flubschiffe, in Haffschiffe, in 
Küstenschiffe, in Seeschiffe und in Fluß-Seeschiffe, je nachdem sie zur 
Fahrt auf Flüssen, auf Haffen, in Küstengewässern, auf offener See oder 
sowöohl zur Fluß-, als auch zur Seefahrt bestimmt sind. Dabei werden 
noch häufig Unterscheidungen nach der räumlichen Lage des Befahrungs- 
gebiets gemacht. Man unterscheidet 2. B. bei Flußschiffen: Rheinschiffe,
	        

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