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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

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Multivolume work

Persistent identifier:
heckel_lehrbuch_staatswissenschaften
Title:
Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
Editor:
Frankenstein, Kuno
Heckel, Max von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
borght_verkehrswesen_1912
Title:
Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen.
Author:
Borght, Richard van der
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Straßenverkehr
Eisenbahnverkehr
Wasserverkehr
Luftverkehr
Postverkehr
Volume count:
7
Publishing house:
C. L. Hirschfeld
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
Scope:
665 Seiten
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
5. Kapitel. Die Preisbildung im Wasserverkehr.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Homepage
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • Schriften.
  • 1. Kapitel. Begriff und Arten der Wasserwege und Fahrzeuge.
  • 2. Kapitel. Entwickelungsgang.
  • 3. Kapitel. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Wasserstraßen.
  • 4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Wasserverkehrswesen.
  • 5. Kapitel. Die Preisbildung im Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

482 IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr. 
mit der Durchführung eines einheitlichen Wasserstraßennetzes mit gleichen 
Mindestabmessungen würde ein Wettbewerb der einzelnen Flubgebiete 
gegeneinander einsetzen können. Die Folge dieser Erscheinung ist, 
daß die örtliche Ausgleichung der Preise sich nicht über grobe 
Gebiete hin erstreckt, sondern nur in bestimmten Verkehrsrichtungen 
wirksam wircd. 
Innerhalb der einzelnen Verkehrsgebiete ist freilich der Wettbewerb 
der Schiffer oft sehr scharf und hat öfter die Preise so tief herab- 
gedrückt, da5 nur ein winziger Gewinn an der einzelnen Frachtleistung 
erzielt wird, ja daß oft eine ganze Reihe von Leistungen ohne Gewinn 
vollzogen werden mubß, um das Anlagekapital nicht tot liegen zu lassen. 
Wie im Seeverkehr hat man auch in der Binnenschiffahrt durch 
Aufsaugen kleinerer Unternebmungen, durch Vereinigungen der Klein- 
schiffer, durch Verbände der Grobschiffahrtsunternehmungen die Nach- 
teile übermäßigen Wettbewerbes auszugleichen gesucht. Namemtlich auf 
dem Rheine herrscht seit Jahren eine lebhafte Tätigkeit auf diesem 
Gebiete, die u. a. im Kohlenverkehr eine große Bedeutung erlangt bat. 
Der Wettbewerb ist dadurch auch hier nicht beseitigt. In gewisser Be- 
ziehung wird er noch verschärft dadurch, daß die Verbände als solche 
den Wettbewerbskampf gegen andere Schiffahrtskreise aufnehmen. Das 
wirkt natürlich auf die Frachten ein und macht sie unstetig. Auber- 
dem treten der Binnenschiffahrt bezüglich der Verbindungen zwischen 
gleichen Endpunkten die Eisenbahnen zur Seite. Unter Umständen, 
wenn der Wasserweg grobße Umwege macht oder überhaupt wenig 
leistungsfähig ist, kann die Eisenbahn der Wasserstraße in den Gesamt- 
kosten der Beförderung gleich- oder zuvorkommen, und sie zeichnet sich 
in den meisten Fällen jedenfalls durch schnellere und pünktlichere Be- 
förderung aus, wenn es auch Ausnahmen gibt. Namentlich bei Stück- 
gütern macht sich dieser Vorteil der Eisenbahnen bemerkbar. 
Die zeitliche Ausgleichung der Frachtpreise wird durch die 
wechselnde Marktlage und durch die im Seeverkehr nicht vorkommen- 
den Verschiebungen der Wasserstandsverhältnisse oft sehr stark unter- 
brochen. Die Frachtsätze liegen bisweilen je nach der Jahreszeit um 
v. H. und mehr auseinander. Im ganzen ist freilich, wenn man 
die Frachten für längere Zeiten ins Auge fabßt, die sinkende Richtung 
unverkennbar. 
Nur kür den örtlichen Verkehr ist ähnlich wie beim Landstraben- 
verkehr noch die Festsetzung behördlicher Preistaxen üblich, sodaß 
hier von Wettbewerbspreisen nicht geredet werden kann. Es handelt 
sich dabei um Gondeln und ähnliche Fahrzeuge, die öffentlich zum 
Gebrauch aufgestellt sind. Dieser Teil des Verkehrs spielt im Wasser- 
strabenwesen nur eine untergeordnete Rolle.
	        

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