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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

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Multivolume work

Persistent identifier:
heckel_lehrbuch_staatswissenschaften
Title:
Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
Editor:
Frankenstein, Kuno
Heckel, Max von
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
borght_verkehrswesen_1912
Title:
Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen.
Author:
Borght, Richard van der
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Straßenverkehr
Eisenbahnverkehr
Wasserverkehr
Luftverkehr
Postverkehr
Volume count:
7
Publishing house:
C. L. Hirschfeld
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1912
Scope:
665 Seiten
DDC Group:
Wirtschaft
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1.Kapitel. Voraussetzungen und Arten des Luftverkehrs.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§ 1. Die Luft als Verkehrsraum.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Homepage
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • Schriften.
  • 1.Kapitel. Voraussetzungen und Arten des Luftverkehrs.
  • § 1. Die Luft als Verkehrsraum.
  • § 2. Die Arten des Luftverkehrs und ihre Voraussetzungen.
  • 2. Kapitel. Die Entwickelung des Luftverkehrs.
  • 3. Kapitel. Bedeutung des Luftverkehrs.
  • 4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Luftverkehrswesen.
  • 5. Kapitel. Die Preisbildung im Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

488 V. Abschnitt. Der Luftverkehr. 
sehr weitgehende Freiheit in der Wahl der Höhenlage. Das ist beim 
Meere nur in ganz engen Grenzen der Fall. Seine Befahrung vollzieht 
sich nach der Natur der Sache auf der Oberfläche. Mit Hilfe besonderer 
Vorrichtungen ist es möglich, die wagrechte Bahn unter die Oberfläche 
zu senken; das ist die Aufgabe und Wirkung der Unterseefahrzeuge. 
Ihre Zweckbestimmung ist aber noch so eng begrenzt, daß sie eine 
eigentliche Verkehrsbedeutung nicht erlangt haben, und die Grenzen, 
innerhalb deren sie die Tieferlegung der Fahrbahn bewirken können, 
sind beschränkt. 
Die Luft ist unter diesen Gesichtspunkten an sich noch von gröberer 
Verkehrsbedeutung als das Meer, sofern es gelingt, sie in den Verkehrs- 
dienst zu spannen. Sie steht aber dem Meere insofern nach, als die 
Möglichkeit, Fahrzeuge in ihr zu bewegen, aus natürlichen Gründen 
größeren Schwierigkeiten begegnet. Die Körperlichkeit des Wassers ist 
bedeutend größer als die der Luft. Im Wasser bleibt jedes Fahrzeug 
an der Oberfläche, dessen Körper mit der darin befindlichen Luft im 
ganzen ein geringeres Gewicht hat, als das Wasser, also weniger wiegt, 
als das von ihm verdrängte Wasser. Das entsprechende Gesetz gilt auch 
für die Luft. Aber gerade deshalb ist ein im Innern mit Luft gefülltes 
Fahrzeug in der Luft nicht ohne weiteres verwendbar, weil es sich nicht 
vom Erdboden erheben kann. Die geringere Körperlichkeit der Luft 
verlangt besondere und andere Veranstaltungen schon, damit die zu be- 
hutzenden Fahrzeuge in den Verkehrsraum der Luft überhaupt eintreten 
können. Die Schwierigkeit erhöht sich dadurch, dab die Körperlichkeit 
der Luft nicht in allen Schichten dieselbe ist und mit der zunehmenden 
IHöhe abnimmt. 
Der Widerstand, den die Luft der Fortbewegung entgegensetzt, 
wächst mit dem Quadrat der Eigengeschwindigkeit, ist aber an sich viel 
geringer, als der des Wassers, zugleich ist der Halt und die Stütze. die 
das Wasser den Fortbewegungswerkzeugen bietet, viel größer, als in der 
Luft. Aus diesem Grunde müssen die Luftströmungen (Winde) auf 
Luftfahzeuge anders und stärker einwirken, als auf Wasserfahrzeuge. 
Im Wasserverkehr wirken die Luftströmungen unmittelbar nur auf die 
aus dem Wasser hervorragenden Teile des Fahrzeugs ein; die unter 
Wasser befindlichen Teile werden nur mittelbar durch die Luftströmungen 
insoweit berührt, als die Oberfläche des Wassers dadurch aufgewühlt 
und in Bewegung gesetzt ist. Auch dann bietet das Wasser noch so 
viel Stütze, dabß selbst gegen entgegenwehende Winde nicht nur den 
Dampfern, sondern auch den auf die Windbenutzung angewiesenen 
Seglern durch Kreuzen unter Verwertung der Kraft des entgegenwehen- 
den Windes eine Vorwärtsbewegung möglich ist. Auf der anderen Seite 
ist gerade wegen der größeren Körperlichkeit des Wassers dessen Brems- 
wirkung großbß genug, um zu verbindern, daß ein Segelschiff bei der
	        

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